Sixt Inkasso

Inkassoschreiben für SIXT-Forderungen

So langsam nimmt die Sache an Fahrt auf: Immer mehr Anfragen von Mietern der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG erreichen mich, bei denen es zu Problemen bei der Anmietung kommt. Der Standardfall sind dabei nicht verursachte Schäden (gerne auch beim Carsharing Dienst Sixt Share), aber auch diffuse Bearbeitungsgebühren (teils wohl für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten), bei denen es zu Schwierigkeiten in der Abwicklung kommt.

Inkassounternehmen schalten sich für Sixt ein

In den mir vorliegenden Fällen erlebe ich dabei oft, dass Sixt Forderungen an Inkassounternehmen wie die

  • eCollect AG mit Sitz in Baar in der Schweiz (mit einer Berliner Adresse bei einem Scandienstleister) und
  • coeo Inkasso GmbH

abgibt. Teils landen Fälle hiernach nochmals (um Druck aufzubauen?) bei einer Rechtsanwaltskanzlei, wie zum Beispiel Rechtsanwältin Monika Mumm aus Hürth. Die Formulierung aus ihrem Aufforderungsschreiben

dürfte ein starkes Indiz dafür sein, dass hier keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Fall erfolgt, sondern schlicht mit dem Anwaltsbriefkopf für Aufmerksamkeit gesorgt werden soll.

Rechtlich zweifelhafte Forderung und Mängel bei der Geltendmachung der Sixt-Forderungen

Dabei sind die Inkassoschreiben rechtlich selbst teils heikel und geben Anlass zur Beanstandung, weswegen durchaus auch Schadensersatzansprüche der Adressaten gegen Sixt bestehen könnten, zum Beispiel in Form der entstandenen Kosten zur Prüfung der Aufforderungen und zur Abwehr des Anspruchs. Selbst sollte ein Anspruch, z.B. auf eine Bearbeitungsgebühr bestehen, scheinen darüber hinaus auch immer wieder die Voraussetzungen des Verzuges nicht vorzuliegen, der aber Voraussetzung für die teils happigen Verzugsschäden ist. So wurden in einem von mir bearbeiteten Fall aus 25,00 € Bearbeitungsgebühren rund 112,00 €, ein Aufschlag von Satten 448 %.

Nicht ignorieren, mit Bedacht vorgehen

Betroffene sollten die Ihnen gegenüber geltend gemachten Forderung unbedingt prüfen (lassen), dies zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Soweit Kontakt mit Sixt oder den Dienstleistern aufgenommen wird, rate ich zur Kommunikation per E-Mail, um dies später zu belegen. Nicht ratsam ist es, schlicht nicht zu reagieren: Hier drohen einerseits Mehrkosten, andererseits aber auch Risiken der Einmeldung von Forderungen bei Wirtschaftsauskunfteien.

5 Kommentare zu „Inkassoschreiben für SIXT-Forderungen“

  1. Claudia akyol

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe genau das selbe Problem.
    Wegen falschparkens erhält ich einen schreiben vom Ordnungsamt und die Strafe habe ich bezahlt, einen schreiben von sixt ebenfalls erhalten dafür .da ich aber die Strafe überwiesen hatte, bin ich davon ausgegangen das sich somit die sach erledigt hat.
    Sixt sendet mir einen Brief mit eine bearbeitungsgebür die teurer war als die tatsaechlich verstöss Summe.
    Nun habe ich diese nicht bezahlt und jetzt eine Rechnung von ecollect über 136,76€
    Wie schaut es den rechtlich aus, muss ich diese Rechnung bezahlen?

    Vielen lieben Dank für ihre Antwort

    Mit freundlichen grüßen
    Claudia Akyol

    1. Hallo Frau Akyol,

      wenn Sie eine vertragliche Vereinbarung mit Sixt haben, aus der sich die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr ergibt (in der Regel der Fall), Sixt Sie zur Zahlung aufforderte und Sie mahnte oder mit einem Hinweis auf den Verzugseintritt mehr als 30 Tage vergangen sind, ist grundsätzlich ein Verzugsschaden zu ersetzen. Ob dieser der Höhe nach angemessen ist für ein einfaches Inkassoschreiben, ist zweifelhaft. Dazu kommt, dass teils Inkassoschreiben unter Verstoß gegen § 11a RDG im Umlauf sind, sodass auch gute Aussichten auf Erfolg bestehen, eine Rechtsanwaltskosten zur Prüfung und Abwehr der Forderung erstattet zu erhalten.

  2. Ana Requesens Moll

    Sehr geehrter Herr Dr. Böse,

    In 2020 hat mir Sixt Rechnungen für 100 € (4 Strafen x je 25€) für die Aufwandspauschale/ Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschickt . Ich habe damals geantwortet, dass ich alle Strafen bezahlt hatte, dass der Mitvertrag mit Sixt direkt von meinem Arbeitsgeber abgeschlossen wurde und dass ich nicht mit der Rechnungen zur Aufwandpauschal nicht einverstanden war. Ausserdem hatte ich an der Zeitpunkt für diesen Arbeitgeber nicht mehr gearbeitet. Nach einem E-Mailaustausch, hat Sixt die Rechnungen auf Aufwandpauschal storniert. Von einer Mitarbeiterin der Traffic Offences Abteilung habe ich diese E-Mail bekommen : „ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher haben wir vier Rechnungen zur Aufwandpauschal storniert“. In Januar 2021 bekomme ich von e-Collect AG eine Forderung für 164,06€ noch mals für dieselbe Aufwandpauschle. Dann habe ich zwei Mal via Email an eCollect geantwortet, dass die Rechnungen von Sixt storniert wurden und habe die Kopie der damailigen Email von Sixt beigelegt. Gerade wieder bekomme einen Brief von eCollect mit der gleichen Forderung und habe diesmal einen Brief per Einschreiben mit der Kopie der Rechnungsstornierung von Sixt gesendet.

    Wie sieht es den rechtlich aus?

    Vielen lieben Dank für ihre Antwort

    Viele sonnige Grüsse aus Waldstetten bei Stuttgart,

    Ana Requesens Moll

    1. Hallo Frau Moll,
      auch so einen Fall höre ich nicht zum ersten Mal: Offenbar stimmt die Abstimmung zwischen Inkassodienstleister und Sixt nicht wirklich, sodass es zu solchen Fällen kommt. Ich denke, dass die Aussichten gut sind, bei der Vorgeschichte den Anspruch abzuwehren. Sollte ecollect Ihnen nicht binnen einer von Ihnen gesetzten Frist von z.B. 7 Tagen bestätigen, dass keine Ansprüche bestehen, kann ich mir das gerne einmal unverbindlich ansehen.

      1. Ana Requesens Moll

        Hallo Dr Böse,
        vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Wenn ich keine positive Antwort von eCollect auf meinen Einschreibebrief bekomme, setze ich mich mit Ihnen in Verbindung.
        Viele Grüsse,
        Ana de Requesens Moll

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