Verfällt Flug, wenn man Segmente auslässt? Lufthansa knickt ein

In einem aktuellen Verfahren hat Lufthansa einem Kunden die Mehrkosten für ein Flugticket erstattet, die verlangt wurden, nachdem der Passagier seinen Hinflug hat verfallen lassen. Die Zahlung erfolgt erst nach Klageerhebung.

Weniger Leistung – mehr zahlen?

Airlines verkaufen Tickets teils dann vergünstigt, wenn diese die Flexibilität des Passagiers einschränken. So ist die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung oder Umbuchung beschränkt. Auch beliebt sind Vorgaben zur sogenannten Couponreihenfolge.

Lufthansa formuliert zum Beispiel wie folgt:

Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.

Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)

Mein Mandant hatte sein Ticket über ein Onlinereisebüro gebucht und – wie so häufig – die Tarifbestimmungen von Lufthansa nicht hinreichend dargelegt bekommen. Dazu kommt: Aus meiner Sicht sind die Regelungen zur Couponreihenfolge unwirksam. Nachdem Lufthansa ihn in Nordafrika am Flughafen stehen lassen wollte, weil er seinen Hinflug zuvor verpasste, zahlte er zähneknirschend rund 180,00 € nach und verlangte die Erstattung im Anschluss. Dies verweigerte Lufthansa.

Klage erhoben – Lufthansa zahlt

Nach erhobener Klage tauchte ein recht unscheinbarer Hinweis in meiner Akte auf:

Lufthansa hatte schlicht nach Eingang der Klage gezahlt, den Mehrpreis sowie auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Parallelen zum Nachberechnungs-Fall

Dabei zeigen sich eine Vielzahl von Parallelen zum Nachberechnungsfall, in dem Lufthansa nach Verfallenlassen des letzten Segments in der ersten Instanz unterlegen war und die Berufung – im Termin – zurücknahm. Übrigens „aus kundendienstlichen Gründen“, wie man ausdrücklich beteuerte.

BGH hat Nachberechnung grundsätzlich gestattet

Der BGH in seiner Crossticketing-Entscheidung (BGH, 29.04.2010 – Xa ZR 5/09) den Weg grundsätzlich für Nachberechnungen geebnet. Damals sollte ein Ticket „ersatzlos“ verfallen. Das war aus Sicht des BGH rechtswidrig, vielmehr muss dem Passagier ein Aufzahlen möglich sein, um wenigstens ein Stück seiner geleisteten Zahlung noch „retten“ zu können. Diese Vorgaben des BGH – die viele Lücken aufweisen – dann aber rechtswirksam umzusetzen, ist zumindest aus meiner Sicht nicht sonderlich einfach.

Folgen für Passagiere

Zugegeben: Ohne eine gerichtliche Entscheidung ist die Symbolwirkung aber insbesondere die Rechtssicherheit für andere Passagiere eher gering, dieser Fall zeigt aber: Vielleicht ist das in der Tat ein wunder Punkt in den Tarifbedingungen der Lufthansa.

Wer in den letzten Jahren eine Nachzahlung wegen eines verpassten Fluges geleistet hat, sollte eine Erstattung verlangen.

Übrigens: Dem Passagier fiel nun auf, dass Lufthansa durch das Verfallenlassen des Hinfluges auch Aufwendungen gespart hat. Da ein Werkvertrag gem. § 648 BGB auch teilweise gekündigt werden kann, fließt vermutlich noch ein wenig mehr Geld.

1 Kommentar zu „Verfällt Flug, wenn man Segmente auslässt? Lufthansa knickt ein“

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