Tesla Verzug Teilerstattung Kaufpreis

Tesla erstattet zugesagte Kaufpreisdifferenz nicht: Ihre Rechte als Käufer

Einmal mehr gibt es Probleme mit Tesla und der Einhaltung getroffener Zusagen. Ich erhalte zunehmend Anfragen von Käufern, die von Tesla eine teilweise Erstattung des Kaufpreises zugesagt bekamen, diese Erstattung aber nicht erhielten.

Fall 1: Änderung auf günstigeres Modell

Gerade kurz vor Jahresende sind viele Käufer auf ein sofort verfügbares Fahrzeug umgestiegen, um noch die volle Umweltprämie zu erhalten. Dadurch kam es in vielen Fällen zu einer Überzahlung des Kaufpreises. Die, sogar durch Rechnungen mit einem Guthaben, ausgewiesenen Gutschriften sind teilweise bis heute nicht gezahlt worden.

Fall 2: BAFA-Ausgleich

Für Fahrzeuge die eigentlich im letzten Jahr ausgeliefert werden sollten, aber erst dieses Jahr an ihre neuen Besitzer übergeben

wurden, sagte Tesla einen Ausgleich der gesunkenen Umweltprämie zu. Auch dieser Ausgleich ist teilweise in Rechnungen vermerkt, oder aber bis heute nicht ausgezahlt.

Fall 3: Preissenkung

Die letzte Fallgruppe betrifft die Bestellungen, die erst nach Mitte Januar ausgeliefert worden sind. Hier hat Tesla eine teils krasse Preissenkung quer über die Produktpalette Model Y und Model 3 vorgenommen. Um eine große Welle von Widerrufen zu vermeiden, hat man bestehenden Bestellern mitgeteilt, dass man den Kaufpreis nachträglich senken wird.

Was tun, wenn Tesla nicht zahlt?

Ich rate dazu, dass Käufern Tesla hier deutlich eine angemessen lange Frist setzen. Eine einwöchige Fristsetzung per E-Mail an germany_sales@tesla.com dürfte ausreichend sein.

an: germany_sales@tesla.com
Betreff: Mahnung Erstattung RNxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir die anteilige Erstattung des Kaufpreises in Höhe von xxxx € zugesagt. Leider ist diese bisher nicht erfolgt. Ich fordere Sie hiermit auf, die Zahlungen bis zum [Datum in 7 Tagen] eingehend bei mir zu überweisen. IBAN: xxxx
Mit freundlichen Grüßen 
Name Besteller

Kommt es dennoch nicht zur Zahlung, kann ein Anwalt beauftragt werden, wobei dessen Kosten in aller Regel von Tesla verzugsbedingt zu erstatten sind, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.

Sind Sie sich unsicher, wie Sie hier vorgehen sollten? Gerne stehe ich im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung

Kommentar verfassen

Scroll to Top