Fluggastrechte
Ihre Rechte als Passagier
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG schützt Sie als Passagier in den allermeisten Situationen.
Lassen Sie sich von mir helfen, Ihre Rechte durchzusetzen!
Ich stehe gerne für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.
Flugpreiserstattung
Flug annulliert oder verschoben? Sie haben einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Flugpreises
Entschädigung
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert oder Sie haben Ihr Ziel verspätet erreicht? Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bis zu 600,00 € geltend.
Ersatzbeförderung
Ihr Flug wurde annulliert oder ohne Ihre Zustimmung verschoben? In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Ersatzbeförderung nach Ihrer Wahl!
Downgrade-Kompensation
Chicken or Pasta statt Luxus über den Wolken? Wenn Ihr Flug (oder Teile davon) nicht wie gebucht durchgeführt wurden, haben Sie einen Erstattungsanspruch.
Hotel und Verpflegung
Eine Unregelmäßigkeit sorgt dafür, dass Sie auf Hotel und/oder Verpflegung angewiesen sind? Diese Rechte stehen Ihnen als Passagier zu.
Ihre Vorteile als Passagier bei Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse:
Kostenlose Erstberatung
Erhalten Sie kostenfrei eine erste Einschätzung der Rechtslage und Tipps zum Vorgehen
Kostenlose Deckungsanfrage
Auf Wunsch professionelle Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Mehrkosten.
Individuelle Betreuung
Auf Ihren Fall zugeschnitten, statt nur ein Fall von vielen, wie bei Legal Tech-Unternehmen.
Kosten trägt idR die Airline
Zahlen Sie keine Provision an Dienstleister: Die Kosten der Anspruchsgeltendmachung erstattet in aller Regel am Ende die Airline.
Fluggastrechte-KnowHow
Langjähriges Know-How aus hunderten erfolgreich betreuten Verfahren nutzen
Bundesweit tätig
Unkomplizierter Kontakt per Telefon, E-Mail und E-Akte.