Fluggastrechte

Ihre Rechte als Passagier

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG schützt Sie als Passagier in den allermeisten Situationen. 

Lassen Sie sich von mir helfen, Ihre Rechte durchzusetzen!

Ich stehe gerne für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

Erstattung

Flugpreiserstattung

Flug annulliert oder verschoben? Sie haben einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Flugpreises

Entschaedigung

Entschädigung

Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert oder Sie haben Ihr Ziel verspätet erreicht? Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bis zu 600,00 € geltend.

Ersatzbefoerderung

Ersatzbeförderung

Ihr Flug wurde annulliert oder ohne Ihre Zustimmung verschoben? In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Ersatzbeförderung nach Ihrer Wahl!

Downgrade

Downgrade-Kompensation

Chicken or Pasta statt Luxus über den Wolken? Wenn Ihr Flug (oder Teile davon) nicht wie gebucht durchgeführt wurden, haben Sie einen Erstattungsanspruch.

Hotel Verpflegung

Hotel und Verpflegung

Eine Unregelmäßigkeit sorgt dafür, dass Sie auf Hotel und/oder Verpflegung angewiesen sind? Diese Rechte stehen Ihnen als Passagier zu.

Ihre Vorteile als Passagier bei Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse:

Kostenlose Erstberatung

Erhalten Sie kostenfrei eine erste Einschätzung der Rechtslage und Tipps zum Vorgehen

Kostenlose Deckungsanfrage

Auf Wunsch professionelle Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Mehrkosten.

Individuelle Betreuung

Auf Ihren Fall zugeschnitten, statt nur ein Fall von vielen, wie bei Legal Tech-Unternehmen.

Kosten trägt idR die Airline

Zahlen Sie keine Provision an Dienstleister: Die Kosten der Anspruchsgeltendmachung erstattet in aller Regel am Ende die Airline.

Fluggastrechte-KnowHow

Langjähriges Know-How aus hunderten erfolgreich betreuten Verfahren nutzen

Bundesweit tätig

Unkomplizierter Kontakt per Telefon, E-Mail und E-Akte.

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