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Home » Reiserecht » AIDAluna storniert Reisen für 2026: Jetzt Entschädigung geltend machen.

AIDAluna Absage 2026 Entschädigung entgangene Urlaubsfreuden
  • 26/05/2025

AIDAluna storniert Reisen für 2026: Jetzt Entschädigung geltend machen.

Nach Brancheninformationen hat sich AIDA überlegt, bereits gebuchte Kreuzfahrten für den Sommer 2026 nicht mehr stattfinden zu lassen und stattdessen neue Fahrten anzubieten. Betroffen sind Reisen vom 23. August bis 5. September 2026 sowie die 13-tägige Reise „Schottische Highlights & Norwegen ab Hamburg“ vom 16. bis 29. August 2026.

Schwaches Angebot von AIDA: Leichter Rabatt bei Umbuchung

Nach Berichten im Netz soll AIDA für Betroffene eine einfach Umbuchung auf andere Reisen mit einem leichten Nachlass angeboten haben.

Rechtslage: Bis zu 70% des Reisepreises als Entschädigung

Die Rechtslage ist hingegen klar: Durch die Reiseabsage haben Betroffene einen Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden aus § 651n Abs. 2 BGB. Dieser Anspruch ergänzt den Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises und sorgt für eine Entschädigung, die bis zu 70% des Reisepreises beträgt. Das ist das vermutlich deutlich lukrativere Angebot für Betroffene, als nur mit einem geringen Rabatt umbuchen zu dürfen. Der Anspruch auf Entschädigung hängt dem Grunde nach nicht davon ab, wie weit in der Zukunft die Reise hätte stattfinden sollen.

Musterschreiben

Ein Musterschreiben könnte wie folgt lauten:

An: info@aida.de

Betreff: Entgangene Urlaubsfreuden Buchung [Buchungsnummer]

Text: Sehr geehrte Damen und Herren, wir verlangen aufgrund der Reiseabsage die Erstattung des Reisepreises sowie zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 70% des Reisepreises. Diese zahlen Sie bis zum [Datum in 10 Tagen] an IBAN: [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen
[Namen aller Reisenden]

Fazit

Mit einer vermeintlich entgegenkommenden Kulanzlösung will AIDA vermutlich über die gesetzlichen Ansprüche von betroffenen Reisenden hinwegtäuschen. Dabei ist der Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreunden ein scharfes Schwert, das Veranstalter und Reedereien in der Regel davon abhält, verbindlich geschlossene Verträge aufzukündigen. Sollten auch Sie betroffen sein, stehe ich gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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