Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Fluggastrechte

Flugpreiserstattung

Wann die Airline den Ticketpreis erstatten muss – und wie Sie den Anspruch durchsetzen.

Flugpreiserstattung

Flugpreiserstattung

Ihre Rechte als Passagier

Art. 8 Abs. 1 lit. a) der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG gewährt Ihnen einen Erstattungsanspruch wenn

  • Ihr Flug annulliert wurde oder
  • eine Umbuchung auf einen anderen Flug (deutlich geänderte Flugzeit oder veränderte Flugnummer) erfolgte.

Ich stehe gerne für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung. Gerne können Sie mir auch Ihre Unterlagen zur Prüfung unverbindlich übermitteln.

FAQ

Die häufigsten Fragen zur Flugpreiserstattung

Häufige Fragen

Wann habe ich einen Erstattungsanspruch gegen die Airline?
Immer dann, wenn es zu einer relevanten Flugzeitenänderung, einer Annullierung oder Beförderungsverweigerung kam.
Muss ich zur Geltendmachung eine bestimmte Form wahren?
Nein. Auch mündlich geht das. Empfehlenswert ist aber eine Anspruchsgeltendmachung per E-Mail, wie hier beschrieben
Welche Airline schuldet die Erstattung?
Das ausführende Luftfahrtunternehmen. Es ist egal, wo der Flug gebucht wurde.
Muss ich mich mit einem Gutschein abfinden?
Nein. Es ist eine Erstattung in Geld geschuldet, außer es wird etwas abweichend schriftlich vereinbart.
Wie schnell muss die Erstattung erfolgen?
Dafür hat das Luftfahrtunternehmen sieben Tage ab Aufforderung Zeit.
Macht ein Mahnbescheid Sinn?
Nein, das ist eine Einladung, Sie an der Nase herumzuführen.
Ich habe über ein Reisebüro gebucht, wer schuldet die Erstattung?
Die ausführende Airline. Das Reisebüro zieht möglicherweise sogar Gebühren ab, wenn Sie darüber die Rückerstattung abwickeln.
Das Geld ist schon beim Reisebüro, wird mir aber nicht ausgezahlt, was tun?
Dann ist gleichwohl die Airline verpflichtet, zu erstatten.
Wird mein Erstattungsanspruch verzinst?
Ja: Ab Verzugseintritt kommen Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr dazu.
Was kostet eine Durchsetzung mit einem Anwalt?
Im besten Fall: Nichts. Hier gibt es weitere Details.
Muss ich dann vor Gericht?
Immer wieder lassen es Luftfahrtunternehmen darauf ankommen. In aller Regel ist aber die Anwesenheit der Kläger nicht erforderlich, das regeln wir für Sie vor Ort.

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