Zum Inhalt wechseln
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
    • Vollmachtserteilung
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
    • Vollmachtserteilung
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » #klagenhilft: Warum ein Mahnbescheid in der Regel sinnlos ist.

  • 27/10/2020

#klagenhilft: Warum ein Mahnbescheid in der Regel sinnlos ist.

Mahnbescheide sind eine einfach und kostengünstigere Alternative zur klageweisen Titulierung einer Forderung. In der Praxis haben sie aber nur einen sehr eng umrissenen Anwendungsbereich und sind insbesondere als Mittel gegen säumige Airlines und Reiseveranstalter fast immer ungeeignet.

Effekt: Eindruck schinden

Der Mahnbescheid schindet Eindruck: Es kommt ein bunter Brief vom Gericht, das ist für den durchschnittlichen Bürger etwas überraschendes, ungewöhnliches und unangenehmes. Er vermittelt zudem den starken Eindruck, es müsse nun eine Zahlung erfolgen. Auch wirkt der Mahnbescheid dort, wo sich einfach nichts tut: Wer Briefe gar nicht er liest, gegen den wird so eine Forderung schnell tituliert, sodass die Zwangsvollstreckung beginnen kann.

Airlines und Reiseveranstalter sind Profischuldner

Das zieht aber beides nicht bei Airlines und Reiseveranstaltern: Bereits außerhalb von Corona konnte man den Eindruck gewinnen, dass hinter der Verweigerung von Zahlungen System steckt. Mahnbescheiden wird fast ausnahmslos widersprochen, in den wenigsten Fällen erfolgen Zahlungen.

Zeit gewinnen mit Mahnverfahren

Zu Corona-Zeiten kommt noch ein neuer Wunsch der Unternehmen hinzu: Zeit gewinnen. So hat der Vorstandsvorsitzende einer großen europäischen Airline im Frühjahr in einer halb-öffentlichen Veranstaltung verlautbart, dass man derzeit prüfe, wie man in Anbetracht der schwierigen Liquiditätslage Auszahlungen verzögern könne. Da kommt nun der Mahnbescheid ins Spiel, denn er ist eine äußert willkommene Einladung, richtig Zeit zu gewinnen, was ich gerne einmal darstellen möchte.

Ablauf Mahnverfahren

An Tag 1 wird der Mahnbescheid beantragt. Nach 2-7 Tagen erhält der Antragsteller eine Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten. Nach weiteren 2-7 Tagen wird der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner lässt sich nun bis zu 14 Tage Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Hiervon erfährt der Gläubiger dann ca. 3-10 Tage später. Nun kann der Gläubiger die weiteren Gerichtskosten einzahlen, sodass der Rechtsstreit an das ausgewählte Prozessgericht übergeben wird. Bis dies dort dem zuständigen Richter vorgelegt wurde, der dann den Gläubiger zur Anspruchsbegründung unter Angabe des neuen Aktenzeichens auffordert, vergehen ab Erhalt der Widerspruchsnachricht ca. 5-15 Tage. Die Anspruchsbegründung wird dann dem Richter vorgelegt, der diese dem Schuldner zur Stellungnahme vorlegt. Bis jetzt ist in der Praxis mindestens ein Monat vergangen, gerne auch 6-8 Wochen. Dann folgt….

Ablauf Klageverfahren

…. das gleiche, wie im Klageverfahren. Jetzt kommen die beiden Wege wieder zusammen. Während mit dem Mahnbescheid schon richtig viel Zeit verloren wurde, vergehen zwischen Klageerhebung und Zustellung insbesondere bei Nutzung elektronischer Gerichtskostenmarken teils nur 3-7 Tage. Eine Klage nehmen Veranstalter und Airlines in der Regel ernst und zahlen äußerst flott.

Fazit

#klagenhilft. Zwischen Klageerhebung und Zahlung liegen in vielen von mir betreuten Fällen 5-10 Tage, nur wenige Unternehmen spielen auch dann noch auf Zeit und verzögern Zahlungen bis zu einer mündlichen Verhandlung. Gerichte wissen das und setzen daher Termine möglichst zeitnah an, um so Akten schnell erledigen zu können. Ein Mahnbescheid ist unnötige Zeitverschwendung.

Die Kosten für die Klage und den ggf. mit eingeschalteten Rechtsanwalt trägt in aller Regel der Reiseveranstalter / die Fluggesellschaft.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragEuGH schützt Verbraucher durch mangelnden Verbraucherschutz: Widerrufsrecht bei Anfertigung auf Kundenwunsch
Nächster BeitragWizz Air zahlt Entschädigung nach VO 261/2004/EG bei geschlossenem Flughafen
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Als Lufthansa-Passagier in Tel Aviv gestrandet – Ihre Rechte

Fluggastrechte in Krisenzeiten: Was in Israel gestrandete Passagiere tun können.

MSC setzt Familien bei gebuchten Kreuzfahrten „vor die Tür“

Ab dem 15. Mai 2025 hat MSC offenbar keine Lust mehr darauf, Kinder unter zwei

AG Königs Wusterhausen: SAS muss Vielfliegern Gepäckgebühren erstatten

Da war eine richtige Fachkraft am Werk: Meine Mandanten verfügen über den höchsten Vielfliegerstatus bei

AG Köln: Bei Annullierung keine Anrechnung der Entschädigung auf nicht gewährte Sitzplätze

Dass es dazu einer gerichtlichen Entscheidung bedurfte, ist schon sehr bedauerlich. Airlines dürften solche Späße

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2025 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
    • Vollmachtserteilung
X-twitter Linkedin