Eine aktuelle E-Mail des Webhosters DomainFactory sorgt für einige Aufregung bei Kunden (und für Verunsicherung bei denjenigen, die nichts davon wissen, ob sie Kunden sind):
Das Unternehmen kündigt gegenüber vielen Kunden an, inaktive Postfächer ab dem 14. September 2024 zu entfernen, also insbesondere dort hinterlegte E-Mails zu löschen:
DomainFactory behauptet Grundlage dafür in AGB
Das Unternehmen beruft sich als Grundlage für sein Vorgehen dabei darauf, so „einen effizienteren Migrationsprozess für genutzte Postfächer durchführen zu können“. In einer FAQ zum Thema führt Domainfactory aus:
„Diese Maßnahme ist im Einklang mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die alle Kunden dazu anhalten, ihre E-Mail-Konten regelmäßig zu überprüfen und zu nutzen.“
Einschätzung: Keine taugliche Grundlage für Löschung von E-Mails
Ob die Pflicht, die DomainFactory in den eigenen AGB dem Kunden vor die Nase setzt, man müsse eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen, eine taugliche Grundlage für die Löschung von Postfächern ist, halte ich für äußerst zweifelhaft, dies umso mehr gegenüber betroffenen Verbrauchern. Ihr Vermieter wird auch in Ihrem Mietvertrag keine Klausel vorsehen dürfen, dass er Ihre Garage leerräumen kann, wenn Sie diese für ein paar Wochen nicht genutzt haben. Das Speichern und das Bereithalten zum Abruf ist die Hauptflicht des Webhosters, sodass eine Abbedingung in diesem krassen Umfang vermutlich schon an dem Umstand, dass diese Regelung überraschend ist, scheitert. § 305c Abs. 1 BGB.
Handlungsoptionen
Sie haben zwei Handlungsoptionen: Entweder Sie verschwenden Ihre möglicherweise kostbare Zeit dafür, um alle Postfächer zusammenzusuchen, ggf. vergessen Passwörter zurückzusetzen und hier einen Abruf/Versand von Mails durchzuführen. Nutzen Sie Ihr Webhostingprodukt im unternehmerischen Umfeld, geht eine Mail an alle Mitarbeiter heraus, die dann ebenfalls wertvolle Arbeitszeit für diese Gängelung verschwenden (übrigens auch künftig spätestens alle 30 Tage, auch wenn sie einmal im Urlaub sind oder krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage sind). Das gilt übrigens auch für nicht produktiv genutzte Postfächer, die aber ggf. noch einmal wichtig sein können, so z.B. Protokolldateien aus Druckern, Alarmanlagen oder sonstiger Bürotechnik. Das klingt verrückt, oder?
Besonders hart dürfte es Reseller treffen, die Webhostingleistungen bei DomainFactory nur einkaufen, aufteilen und dann an ihre eigenen Kunden weiterverkaufen: Wie will der Reseller seinen Kunden diese neue Pflicht erklären?
Oder Sie sorgen dafür, dass sich DomainFactory rechtskonform verhält: Die Ankündigung der Kontolöschung dürfte die Erstbegehungsgefahr einer Rechtsverletzung und damit einen Unterlassungsanspruch gegen DomainFactory begründen. Wird auch auf Abmahnung hin nicht von diesem Vorhaben Abstand genommen, kann der Unterlassungsanspruch (auch eil-)gerichtlich durchgesetzt werden, eine Klärung noch vor dem 14. September dürfte hier äußerst sicher sein.
DomainFactory im unternehmerischen Umfeld: Ist das ein Datenschutzproblem?
Spannende Fragen stellen sich auch beim Einsatz im unternehmerischen Umfeld. Hier wird meistens eine sogenannte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden und DomainFactory bestehen, die dafür sorgt, dass Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten nur nach Weisung des Kunden stattfinden. Auch die Löschung von personenbezogenen Daten stellt eine Verarbeitung vor. Hier nun eigenmächtig „Axt im Walde“ zu spielen, sieht die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die ich finden konnte, nicht vor. Eine solche Regelung wäre vermutlich auch rechtlich heikel. Hier werden sich Auftraggeber die Frage stellen müssen, ob damit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung überhaupt noch vorliegen, weswegen schon aus diesem Grund zumindest geprüft werden sollte, ob Handlungsbedarf besteht.
Fazit
Die Schikane durch DomainFactory gegenüber zahlenden Kunden halte ich für rechtswidrig, damit dürfte DomainFactory deutlich über das Ziel hinausgeschossen sein. Wer sich nicht – undzwar ab sofort in alle Ewigkeit – auf diesen Zusatzaufwand einlassen will, sollte seinen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung helfe ich Ihnen gerne weiter.