Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Schwerpunkt

Fluggastrechte

Entschädigung bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung und Streik – europaweit konsequent durchgesetzt.

Nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 stehen Ihnen bei erheblichen Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 € zu – unabhängig vom gezahlten Ticketpreis.

Viele Airlines lehnen berechtigte Ansprüche zunächst pauschal ab. Wir setzen Ihre Rechte gezielt und wirtschaftlich durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

Annullierung

Geld zurück und Ausgleichszahlung, wenn die Airline Ihren Flug streicht.

Verspätung

Ab drei Stunden Ankunftsverspätung besteht häufig ein Anspruch auf Entschädigung.

Nichtbeförderung

Bei Überbuchung und verweigerter Beförderung trotz gültiger Buchung.

Downgrade

Erstattung, wenn Sie in einer niedrigeren Klasse befördert wurden.

Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Maßgeblich ist in erster Linie die Ankunftsverspätung am Zielort sowie die Flugdistanz. Bereits ab drei Stunden Verspätung kommt – je nach Strecke – eine Ausgleichszahlung in Betracht.

Auch bei kurzfristiger Annullierung ohne rechtzeitige Information sowie bei verweigerter Beförderung wegen Überbuchung bestehen regelmäßig Ansprüche.

„Außergewöhnliche Umstände“ – die häufigste Ausrede

Airlines berufen sich gerne auf außergewöhnliche Umstände, um Zahlungen zu vermeiden. Häufig fehlt es jedoch an der erforderlichen Darlegung, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

Wir prüfen die Begründung im Detail – und lassen uns von einer pauschalen Ablehnung nicht abschrecken.

Häufige Fragen

Was kostet mich die Durchsetzung?
Die erste Einschätzung ist kostenlos. Über das weitere Vorgehen und mögliche Kosten sprechen wir vorab transparent.
Wie lange habe ich Zeit?
Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung verjähren in Deutschland regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. Warten Sie dennoch nicht zu lange.

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