Fluggastrechte
Fluggastrechte
Ihre Rechte als Passagier
Die Fluggastrechte helfen Ihnen bei Problemen rund um Ihre gebuchte Flugreise. Dabei geht es vor allem um Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG, aber auch aus dem nationalen Beförderungsvertragsrecht sowie dem Montrealer Übereinkommen (bei Gepäckfällen). Im Bereich der Fluggastrechte treffen Sie mit mir auf einen der erfahrensten Rechtsanwälte in Deutschland, aus dessen Fallpraxis diverse richtungsweisende obergerichtliche Entscheidungen stammen. In von mir betreuten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof konnte ich für meine Mandanten stets Erfolge erzielen.
Ich prüfe und setze Ihre Ansprüche bei Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung, Herabstufung und Gepäckschäden bundesweit vor deutschen Gerichten durch. Auch bei Problemen mit Vielfliegerprogrammen wie Miles & More oder dem British Airways Executive Club kann ich auf eine umfangreiche Fallpraxis zurückblicken.
Erster Schritt: Eigene Ansprüche geltend machen
Wichtig ist, dass Sie – ggf. nach vorheriger kostenloser Erstberatung – Ihre Ansprüche zunächst selbst gegenüber dem betroffenen Unternehmen unter Fristsetzung geltend machen. Einige Tipps zur Vorgehensweise finden Sie hier. Danach übernehme ich das gerne für Sie.
Zu einigen ausgewählten Themen finden Sie hier weitere Informationen:
– Ersatzbeförderung: Das sind Ihre Rechte und so gehen Sie vor
– Entschädigung bei Verspätung und Annullierung: Warum sich Fluggesellschaften oft zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände berufen
– Herabstufung Ihres Fluges: So erhalten Sie die Entschädigung, die Ihnen wirklich zusteht
Flugpreiserstattung
Entschädigung
Ersatzbeförderung
Downgrade-Kompensation
Hotel und Verpflegung
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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
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