Fluggastrechte

Fluggastrechte

Ihre Rechte als Passagier

Die Fluggastrechte helfen Ihnen bei Problemen rund um Ihre gebuchte Flugreise. Dabei geht es vor allem um Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG, aber auch aus dem nationalen Beförderungsvertragsrecht sowie dem Montrealer Übereinkommen (bei Gepäckfällen). Im Bereich der Fluggastrechte treffen Sie mit mir auf einen der erfahrensten Rechtsanwälte in Deutschland, aus dessen Fallpraxis diverse richtungsweisende obergerichtliche Entscheidungen stammen. In von mir betreuten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof konnte ich für meine Mandanten stets Erfolge erzielen.

Ich prüfe und setze Ihre Ansprüche bei Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung, Herabstufung und Gepäckschäden bundesweit vor deutschen Gerichten durch. Auch bei Problemen mit Vielfliegerprogrammen wie Miles & More oder dem British Airways Executive Club kann ich auf eine umfangreiche Fallpraxis zurückblicken.

Erster Schritt: Eigene Ansprüche geltend machen

Wichtig ist, dass Sie – ggf. nach vorheriger kostenloser Erstberatung – Ihre Ansprüche zunächst selbst gegenüber dem betroffenen Unternehmen unter Fristsetzung geltend machen. Einige Tipps zur Vorgehensweise finden Sie hier. Danach übernehme ich das gerne für Sie.

Zu einigen ausgewählten Themen finden Sie hier weitere Informationen:
– Ersatzbeförderung: Das sind Ihre Rechte und so gehen Sie vor
– Entschädigung bei Verspätung und Annullierung: Warum sich Fluggesellschaften oft zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände berufen
– Herabstufung Ihres Fluges: So erhalten Sie die Entschädigung, die Ihnen wirklich zusteht

Flugpreiserstattung

Flug annulliert oder verschoben? Sie haben einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Flugpreises

Entschädigung

Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert oder Sie haben Ihr Ziel verspätet erreicht? Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bis zu 600,00 € geltend.

Ersatzbeförderung

Ihr Flug wurde annulliert oder ohne Ihre Zustimmung verschoben? In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Ersatzbeförderung nach Ihrer Wahl!

Downgrade-Kompensation

Chicken or Pasta statt Luxus über den Wolken? Wenn Ihr Flug (oder Teile davon) nicht wie gebucht durchgeführt wurden, haben Sie einen Erstattungsanspruch.

Hotel und Verpflegung

Eine Unregelmäßigkeit sorgt dafür, dass Sie auf Hotel und/oder Verpflegung angewiesen sind? Diese Rechte stehen Ihnen als Passagier zu.

Dr. Böse darf Ihnen helfen?

Gerne stehe ich für eine kostenlose Erstberatung für Ihr Rechtsproblem zur Verfügung!

Ihre Vorteile als Passagier bei

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Kostenlose
Erstberatung

Erhalten Sie kostenfrei eine erste Einschätzung der Rechtslage und Tipps zum Vorgehen.

Kostenlose
Deckungsanfrage

Auf Wunsch professionelle Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Mehrkosten.

Individuelle
Betreuung

Auf Ihren Fall zugeschnitten, statt nur ein Fall von vielen, wie bei Legal Tech-Unternehmen.

Kosten trägt idR
die Airline

Zahlen Sie keine Provision an Dienstleister: Die Kosten der Anspruchsgeltendmachung erstattet in aller Regel am Ende die Airline.

Fluggastrechte
KnowHow

Langjähriges Know-How aus hunderten erfolgreich betreuten Verfahren nutzen.

Bundesweit
tätig

Unkomplizierter Kontakt per Telefon, E-Mail und E-Akte.

Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand

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