BGH: Erstattungstrick von Ryanair rechtswidrig
BGH: Ryanair muss Steuern und Gebühren nach Kündigung erstatten und kann sich nicht auf abweichende AGB berufen.
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BGH: Ryanair muss Steuern und Gebühren nach Kündigung erstatten und kann sich nicht auf abweichende AGB berufen.
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass auch auf einer gewählten Ersatzverbindung nach Zugausfall wieder Fahrgastrechte bestehen.
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