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Home » Reiserecht » AIDAprima darf nicht in den Geiranger-Fjord: Ihre Rechte als Reisender

AIDRAprima Geiranger Fjord Ausfall Reiserecht
  • 15/05/2025

AIDAprima darf nicht in den Geiranger-Fjord: Ihre Rechte als Reisender

In Social Media macht es die Runde: Der geplante Stop im Geiranger-Fjord wurde gestrichen.

Grund dafür sollen behördliche Vorgaben zur Abgasreinigung sein, die das Schiff offenbar nicht einhält. Auch zeigt die Karte auf der AIDA-Website an, dass sich das Schiff nur in der ohnehin geplanten (wenn auch hübschen) Hafenstandt Alesund befindet:

Reise-Highlight entfallen: Ihre Rechte

Der Geiranger-Fjord dürfte neben dem Nordkap DAS Highlight von Nordlandkreuzfahrten sein. Für betroffene Reise dürfte der wichtigste Punkt nun der Anspruch auf Reisepreisminderung sein. Die Reisepreisminderung ist dabei verschuldensunabhängig geschuldet und bemisst sich durch einen Vergleich von vereinbarter Leistung mit der tatsächlich erhaltenen Leistung. Die Untergrenze einer Reisepreisminderung dürfte dabei die anteilige Erstattung des Reisetages sein. Da es sich um das Highlight der Reise handelte, meine ich aber, dass ein Minderungsanspruch durchaus deutlich höher bemessen werden dürfte.

Ggf. wäre auch an den Ersatz entgangener Urlaubsfreuden aus § 651n Abs. 2 BGB zu denken. Dieser setzt ein Verschulden voraus, was aber nach vorläufiger Bewertung bei der Nichteinhaltung von Umweltvorgaben auch gegeben sein dürfte. Dieser Anspruch geht über eine Teilerstattung des Reisepreises hinaus und entschädigt für den Zeitverlust durch den teils vereitelten Reiseablauf. Hier ist umstritten, ob die Gesamtreise erhebliche beeinträchtigt wird, oder ob die erhebliche Beeinträchtigung einzelner Reiseabschnitte ausreichend ist.

Musterschreiben

Hier finden Sie ein Musterschreiben:

an: info@aida.de

Betreff: Ausfall Geirangerfjord AIDAprima Buchung xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf o.g Reise fiel der Reisehöhepunkt aus. Wir bitten Sie daher, bis zum [Datum in zehn Tagen] uns 150% des Tagesreisespreises als Reisepreisminderung zu zahlen. Dies erfolgt an: [Kontoinhaber] IBAN: [IBAN]

Mit freundlichen Grüßen
[Namen aller Reisender]

Fazit

Reisende sind nicht rechtlos gestellt. Lassen Sie sich nicht während Ihrer Reise mit minderwertigen Ausgleichslösungen abspeisen und setzen Sie Ihre Rechte konsequenz durch. Haben Sie Fragen, nutzen Sie gerne die kostenlose Erstberatung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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