Presseberichten zufolge trennt sich Aldiana von seinem Club auf Sansibar, dies bereits zum 1. Mai 2026. Was Sie nun beachten müssen, erkläre ich Ihnen. Dabei zeigt meine Erfahrung aus früheren Problemfällen, dass man hier unbedingt mit Bedacht vorgehen sollte.
Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden
Wird Ihre Reise abgesagt, haben Sie gegen den Veranstalter grundsätzich einen Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden, § 651n Abs. 2 BGB. Dieser tritt neben den Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und wird sich in einem Bereich von 50-85% des Reisepreises bewegen.
In der Vergangenheit hat sich Aldiana hier aus meiner Sicht nicht sonderlich fair verhalten, meine Mandanten bezeichnen es sogar als Trickserei.So beruft sich Aldiana in einem aktuellen Fall, in dem es um die nicht rechtzeitige Bereitstellung des Aldiana Club Naga Bay in Ägypten ging, darauf, dass mein Mandant sich dazu entschieden habe, eine Reise unter veränderten Bedingungen (im dortigen Fall: Monate spätere Reise) anzutreten. Durch diese Vereinbarung sei ein Änderungsvertag zustande gekommen und so läge keine Reisevereitelung vor.

An das Motto „Urlaub unter Freunden“ und „Wir duzen uns hier alle“, weill man vor dem Amtsgericht Bad Homburg und auch dem Landgericht Frankfurt eher weniger wissen.
Aus meiner Sicht ist es daher sicherer, hier schlicht von Aldiana die Erstattung des Reisepreises und zusätzlich den Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen.
Ein Muster finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sagten unsere Reise ab. Bis zum [Datum in 14 Tagen] zahlen Sie daher den Reisepreis zurück. Zusätzlich zahlen Sie 85% als Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden.
Kontoinhaber: xxxx
IBAN: xxx
Mit freundlichen Grüßen
[Name aller Reisenden]
Ihr Veranstalter wird auf Ihre Aufforderung hin vermutlich den Anspruch nicht (voll) erfüllen, man wird sich unter Verweis auf Alternativangebote herausreden. Hotels in der gleichen Region oder Clubs in anderen Regionen dürften aber den Anspruch nicht entfallen lassen, wie in ähnlicher Fallgestaltung bereits das Landgericht Frankfurt (nicht rechtskräftig) entschieden hat.
Anspruch auf Ersatzreise
Auch könnten Sie einen Anspruch auf eine anderweitige Reise haben. Hier scheint es weniger Diskussionen zu geben, hat Aldiana doch bereits angekündigt, Kunden anders zugeschnittene Alternativen anzubieten. Aufgrund des o.g. Problems mit dem Ersatz entgangener Urlaubsfreuden ist der sicherste Weg aber, sich eine Erstattung zu holen und dann schlicht etwas Neues zu buchen.
Fazit
Damit aus „Urlaub unter Freunden“ nicht ein unschöner Streit mit wenig freundschaftlichem Verhalten wird, sollten Sie unbedingt mit Bedacht vorgehen. Gerne stehe ich auch im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.