Einmal wieder glänzt Aldiana dadurch, viele Reisende zu verärgern. Medienberichten zufolge schließt der Aldiana Club in Side noch in diesem Monat. Damit wird unzähligen Reisenden der Sommerurlaub in der Premium-Unterkunft vermiest.
Update 20. Juni: Reisende vor Ort im Club berichten, dass der Club bereits heute, also am 20. Juni, bis 12:00 Uhr geräumt werden muss. Das verschärft die Lage für Reisende natürlich noch einmal.
Angebot von Aldiana: Umbuchung
Wie ebenfalls berichtet wurde, kümmert sich Aldiana derzeit darum, die betroffenen Gäste auf andere Clubs zu verteilen. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass hier Umbuchungen teils an mangelnder Verfügbarkeit scheitern und zum Beispiel für Flüge Zusatzkosten verlangt werden, da diese teurer sind, als ursprünglich gebucht. Ob das auch hier so passiert, ist mir derzeit nicht bekannt.
Aufpassen: Keine Einigung mit Aldiana unter Verzicht auf Rechte
bereits in vergangenen von mir betreuten Verfahren hat sich Aldiana darauf berufen, dass im Falle einer Umbuchung die Reisenden auf bestimmte Rechte verzichtet haben sollen.
Was auf den ersten Blick sehr kundenfreundlich und kulant klingt, nämlich die schnelle und einfache Umbuchung, kann sich später zu einem Bumerang für Reisende entwickeln, denen dadurch Rechte verloren gehen könnten.
Minderungsanspruch für Betroffene vor Ort
Wer das Chaos vor Ort miterlebt hat, dürfte ziemlich sicher einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises haben, § 651m BGB. Der Anspruch besteht verschuldensunabhängig. Hierbei gehe ich davon aus, dass zumindest der Reisetag anteilig zu erstatten ist, der für den Umzug in eine neue Unterkunft entfallen ist.
Zusätzlich berichten mir Verbraucher auch vor Ort, dass die gestellte Ersatzunterkunft minderwertig sei. Hier ist es erforderlich, für fortlaufende Minderungsansprüche bis zum Ende der Reise den Reisemangel unverzüglich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Die Kontaktdaten finden Sie in ihren Reiseunterlagen.
Zur Anzeige des Mangels könnten Sie zum Beispiel folgende Formulierung in eine Mail an Ihren Reiseveranstalter (Kontaktdaten gem. Reiseunterlagen) verwenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, unter der Buchungsnummer [hier bitte einsetzen] war ein Umzug in ein neues Hotel erforderlich. Dieses Hotel weist folgende Mängel auf, die von den uns zugesagten Leistungen negativ abweichen:
• kleinerer Pool
• keine deutschsprachige Kinderbetreuung
• Kein direkter Strandzugang..
• ….
Wir fordern Sie zur Abhilfe auf.
Mit freundlichen Grüßen
[Name Reisender A, Name Reisender B, Name Reisender C]
Um nach ihrer Reise ihre Zahlungsansprüche im Rahmen der Minderung geltend zu machen, können Sie zum Beispiel folgende Formulierung verwenden, die SIe Ihrem Veranstalter (Kontaktdaten lt. Reiseunterlagen) zusenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter der Buchungsnummer [hier einsetzen] waren wir betroffen von der Schließung ihres Hotels in Siedepunkt in Folge kam es zu Reisemängeln. Wir fordern Sie daher auf, uns die zustehende Minderung zu zahlen.
• Entfall eines Reisetages aufgrund des Umzuges in das Ersatzhotel (Erstattung des Reisepreises, der auf diesen Reisetag entfällt)
• Abweichung der im Ersatzhotel erbrachten Leistungen gegenüber der uns zugesagten Leistungen, dies waren:…
Als Frist zur Zahlung von [hier Betrag einfügen, den sie anhand des gesamtgezahlten Reisepreises berechnet haben] merken wir uns den [Datum in 14 Tagen] hier eingehend vor.
Kontoinhaber: [hier bitte einfügen]
IBAN: [IBAN hier einfügen]
Mit freundlichen Grüßen
Name Reisender A, Name Reisender B, Name Reisender C…
Erstattung des Reisepreises
Wer kein Interesse an einer Umbuchung hat, kann selbstverständlich auch die Erstattung des Reisepreises verlangen. Die Erstattung muss dabei in voller Höhe erfolgen, ohne Abzüge. Unten finden Sie dazu eine Musterformulierung.
Mehrkosten einer Ersatzreise
Im Falle eines Verschuldens Aldiana (wovon ich derzeit ausgehe), dürften auch die Mehrkosten zu ersetzen sein, die durch Buchung eines Ersatzhotels entstehen. Hier sollte auch zuvor der Veranstalter mit Fristsetzung zur Stellung einer Alternative aufgefordert werden. Eine Musterformulierung könnte wie folgt lauten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben uns mitgeteilt, dass die Reise nicht wie gebucht stattfinden kann. Da wir dennoch reisen wollen, fordern wir Sie hiermit auf, uns eine vergleichbare Reise zu ermöglichen, dies zu den identischen Reisedaten. Als Frist zur Stellung eines solchen Angebotes merken wir uns den [hier angemessene Frist einsetzen, zum Beispiel eine Woche] vor. Hiernach werden wir uns selbst um eine Ersatzreise bemühen.
Optional: Unverbindlich schlagen wir eine Unterbringung in folgendem Hotel vor: [hier bitte Hotelvorschläge einsetzen].
Mit freundlichen Grüßen
Name Reisender A, Name Reisender B, Name Reisender C…
Recht auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden (Flug und Hotel)
Reisende, die von der Absage ihres Urlaubs bei Buchung von Flug und Hotels (also als Reisevertrag im Sinne des BGB) betroffen sind, könnten – auch bei einem Ersatzangebot – Anspruch darauf haben, entgangene Urlaubsfreuden ersetzt zu erhalten § 651n Abs. 2 BGB. Dieser Anspruch beläuft sich, je nach Umständen, auf 50-85 % des Reisepreises. Dass eine alternative Unterkunft in einem anderen Land angeboten wird, dürfte eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise darstellen: Wer Türkei gebucht hat, will nicht Ägypten. Notgedrungen werden viele Reisende solche Angebote aber annehmen, um nicht ohne Reise dazustehen. Nachfolgend finden Sie eine Musterformulierung, die Sie angepasst an Ihren Reiseveranstalter senden können, dessen Kontaktdaten Sie den Reiseunterlagen entnehmen:
Betreff: Buchungsnummer xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Reise wurde vereitelt. Bitte erstatten Sie den Reisepreis, zusätzlich zahlen Sie 85 % des Reisepreises als entgangene Urlaubsfreuden. Als Frist hierzu merken wir uns den Eingang binnen drei Wochen ab heute vor.
Kontoinhaber: Hier Name einfügen
Iban: Hier Iban einfügen
Mit freundlichen Grüßen
Name Reisender A, Name Reisender B, Name Reisender C, Name Reisender D
Richtiges Vorgehen
Wer auf die Umbuchungsangebote von Aldiana eingeht, sollte unbedingt – nachweisbar – gegenüber Aldiana erklären, dass damit kein Anspruch Verzicht auf weitere Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz entgangener Urlaubsfreuden erfolgt. Reisende sollten zudem nach Abschluss der Reise Aldiana auffordern, für die entgangenen Urlaubsfreuden eine Zahlung zu leisten, dies zum Beispiel in Höhe von 85 % des gezahlten Reisepreises. Die Aufforderung sollte mit einer Fristsetzung von zum Beispiel 14 Tagen verbunden werden. Hiernach könnte verzugsbedingt ein Rechtsanwalt Ansprüche durchsetzen.
Fazit
Gerade die kurzfristige Absage von Reisen dürfte für viele Urlauber ein großes Problem sein. Sollten auch Sie betroffen sein, stehe ich gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.