Gepäckschäden sind genau so üblich wie ärgerlich. Ob Verlust oder Beschädigung, für Reisende ist das mit viel Aufwand verbunden, das auch, weil Airlines an dieser Stelle besonders viel Kreativität (um einen vorsichtigen Begriff zu wählen) zeigen. Klassiker sind Versuche von Airlines, Fluggäste mit beschädigten RIMOWA-Koffern zu betuppen
Ermittlung des Schadens
Ist ein Koffer irreparabel beschädigt, was in der Regel ein Fachhändler feststellen und bestätigen wird, so wird der Zeitwert des Koffers ersetzt, dies bis maximal zur Haftungshöchstgrenze der Airline, die bei rund 1.500 € pro Passagier liegt. Grundlage dafür ist Art. 17 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens, das für die meisten Flugverbindungen zur Anwendung gelangt. Beschädigungen müssen unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen ab Rückerhalt der Airline (möglichst nachweisbar) angezeigt werden, Art. 31 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens.
Linearer Wertverlust Abschreibungstabelle
Airlines machen es sich hier leicht und gehen in der Regel davon aus, dass ein Koffer 6-10 Jahre Nutzungsdauer aufweist, pro Jahr also linear 10-15 % an Wert verliert. Das ist eine einfache Richtschnur, um grob den Kofferwert zu ermitteln. Das Problem: Ein nur zwei Mal benutzter Koffer wäre damit nach sechs Jahren für diese Art der Berechnung wertlos, selbst wenn er problemlos für weitere Reisen hätte genutzt werden können.
Das ist natürlich Unsinn.
Zeitwert richtig ermitteln
Es ist daher im Interesse des Reisenden, einen zutreffenden Zeitwert zu ermitteln. Der klassische Gebrauchtmarkt ist dabei z.B. auf ebay.de oder kleinanzeigen.de. Hier sollten vergleichbare Gepäckstücke recherchiert und dokumentiert werden. Helfen kann bei ebay insbesondere, sich nur beendete Auktionen anzeigen zu lassen:
Nun kommen wir zu wohl konfliktreichsten Koffermarke vor Gericht: RIMOWA. Durch die Übernahme von LVMH sind die Koffer im Neupreis stark gestiegen, was auch den Gebrauchtmarkt nicht unberührt ließ. RIMOWA-Koffer sind äußerst wertstabil und teils sogar im Wert gestiegen.
AG Hamburg: Ermittelter Wert durch Vergleichsangebote entscheidend
So hat auch das AG Hamburg in einem von hier betreuten Fall unserem Mandanten den Schadensersatzanspruch zu 100% auf Basis seiner ermittelten Marktwerte vergleichbarer Koffer, diesen hatte unser Mandant mit 349,00 € angesetzt, zugesprochen:
(AG Hamburg, Urt. v. 26.08.2025, 46 C 128/24)
Fazit
Bei Kofferschäden lohnt es sich, ein wenig Zeit in die Recherche zu stecken, um so Belege für den wahren Zeitwert des Koffers zu haben. Gerade bei älteren und sehr teuren Koffern bleibt sonst unberechtigt viel Geld bei den Airlines.