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Home » Fahrgastrechte » Die „nachträgliche“ Bahncard: Bahn gibt vor dem AG Frankfurt auf

AG Frankfurt nachträgliche Bahncard Fahrpreisnacherhebung
  • 31/05/2025

Die „nachträgliche“ Bahncard: Bahn gibt vor dem AG Frankfurt auf

Vielleicht hilft auch Ihnen eines Tages die naträgliche Bahncard: Mein Mandant erwarb einen Fahrschein mit Bahncard-Rabatt. Die Bahncard endete aber in der Zwischenzeit und war zum Zeitpunkt der Reise nicht mehr gültig. Die Folge: Eine Fahrpreisnacherhebung über happige 282,60 €:

Diskussionen im Zug und das Angebot, sich sofort die Folgebahncard zu beschaffen, waren erfolglos.

Erwerb der Bahncard noch am gleichen Tag

Die beschaffte sich mein Mandant aber dennoch wenig Minuten nach diesem Vorfall noch am 2. September 2024. Dieser legte er dann bei der für Fahrpreisnacherhebungen zuständigen Stelle auch unverzüglich vor, um eine Ermäßigung auf ein Bearbeitungsentgelt von lediglich 7,00 € zu erreichen. Das interessierte die von der Bahn mit dem Einzug beauftragte DB Vertrieb GmbH aber nicht sonderlich:

Fahrgast hat recht: Bahncard gilt ab 0:00 Uhr des Bestelltages

Diese Ansicht ist aber schlicht falsch, die von meinem Mandanten erworbene Bahncard galt bereits ab 0:00 Uhr des Erwerbstages:

Negative Feststellungsklage gegen Bahn

Mein Mandant zahlte 7,00 € Bearbeitungsgebühr und ließ mich im Übrigen eine negative Feststellungsklage vor dem AG Frankfurt a. M. erheben. So langsam fiel nun der Groschen und die mit komplizierteren Sachverhalten offenbar überforderte DB Vertrieb GmbH sah ihre fehlerhafte Forderung ein:

Fazit

Statt von einem bemühten Kunden ~ 275,00 € abzuzocken, hat dieser Quatsch und die späte Einsicht die Bahn nun am Ende rund 207,00 € gekostet, denn #klagenhilft.

Sollen auch Sie trotz gültigen Fahrscheins ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

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