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Home » Allgemeines » Gastbeitrag: Danke BMJ – Digitale Klage für Fluggastrechte

Gastbeitrag Danke BMJ - Digitale Klage für Fluggastrechte
  • 18/04/2025

Gastbeitrag: Danke BMJ – Digitale Klage für Fluggastrechte

Gastbeitrag von Casimir O’Lorry, Mitglied der Geschäftsführung eines fiktiven großen europäischen Luftfahrtunternehmens

Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing hat kurz vor Ende der Legislaturperiode einen großen Wurf gewagt: Die „digitale Klage für Fluggastrechte„. Sein Ministerium bewirbt großspurig seine bahnbrechende Lösung:

„Mit unserem digitalen Vorab-Check für Fluggastrechte können Sie sich über Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung informieren. Im Anschluss an den Vorab-Check haben Sie die Möglichkeit, digital eine Klage für pilotierende Amtsgerichte zu erstellen und einzureichen. Über den Dienst Mein Justizpostfach können Sie die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen.“

https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/flugreisen/flugreisen_node.html

Für diese Lösung sind wir Luftfahrtunternehmen dankbar. Dieses neue Werkzeug fügt sich wunderbar in unser bisheriges Instrumentarium ein, mit dem wir uns berechtigten Ansprüchen effektiv und – das ist hier besonders relevant – nachhaltig entziehen.

Unsere bisherigen Hilfsmittel

Schon bisher war es uns möglich, zur Vermeidung unnötiger Reibungsverluste Ansprüche von Fluggastrechten bestmöglich abzuwehren.

Das fängt schon am Flughafen an, an dem wir Fluggäste nach einem annullierten Flug spät Abends ohne Ansprechpartner und Informationen, die wir nach Art. 14 Abs. 2 der EU-Fluggastrechteverordnung auszuhändigen hätten, auf sich gestellt lassen. Was glauben sie, wieviele dieser Kostentreiber dann einfach auf dem harten Granitboden schlafen, statt ins Hotel zu gehen? Auch am nächsten Tag schrecken wir Bittsteller durch lange Wartezeiten an an Kundenhotlines und langen Schlangen vor Serviceschaltern ab, damit diese bloß nicht auf die Idee kommen, ihre Rechte, wie z.B. für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung auch mit anderen Airlines, in Anspruch zu nehmen. Stellen Sie sich einmal vor, was so ein in letzter Minute gebuchter Flug sonst kosten würde. Indem wir teils dreiste Ersatzflugangebote Tage später unterbreiten, wirken wir auch aktiv am Klimaschutz mit: Wer würde seinen Wochenendtrip nach Barcelona schon von Dienstag bis Donnerstag nachholen?

Ein besonders gravierender Eingriff in unsere wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit stellt die Entschädigung von bis zu 600,00 € dar. Stellen Sie sich einmal vor: Da gibt uns ein Fluggast 19,99 € für einen Flug nach Gran Canaria aus und möchte nun von uns 400,00 € gezahlt erhalten, nur weil wir ihn ein wenig später in die Sonne geflogen haben. An dieser Stelle schützt uns aber der außergewöhnliche Umstand. Wir haben über Jahre an unseren Textbausteinen gebastelt, mit denen wir Fluggästen die Lust an der Anspruchsverfolgung vermiesen, denn außergewöhnlich ist ja irgendwie alles. Warum sollten wir auf die Wartung unserer Luftfahrzeuge, auf die angemessene Bezahlung unserer Mitarbeiter oder auf plötzlich und vollkommen unerwartet auftretenden Wind in Funchal irgendwie Einfluss nehmen können? Warum sollen wir unnötige unsere Flugzeuge womöglich noch mit Extrakosten in der Nacht bewegen oder verfügbare (aber teure) Langstreckenflugzeuge für Kurzstrecken einsetzen? Wo kommen wir denn da hin? Und übrigens: Dass wir bei außergewöhnlichen Umständen gewerbsmäßig flunkern, ist rechtlich vollkommen in Ordnung, denn unsere Rechtsansicht ist eine von Art. 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsäußerung. Und selbst „Verbraucherschützer“ sorgen dafür, dass sich der urbane Mythos der omnipotenten außergewöhnlichen Umstände in der Bevölkerung durchsetzt.

Erdreistet sich wirklich ein Fluggast, seinen Anspruch professioneller durchzusetzen, haben wir auch dafür vorgesorgt. Die Schlichtungsstelle, bei der auch eine große Zahl unerfahrener Juristen eine viel zu große Zahl an Fällen bearbeiten soll, bezahlen wir. Wer Monate, teils über ein Jahr dort seinen Anspruch „ablegt“, verliert irgendwann die Lust und geht auf die teils miesen Schlichtungsvorschläge ein. Wem der teils wenig erfahrene Schlichter sagt, dass nichts zu holen ist, der gibt auf und fragt danach nicht nochmal einen Fluggastrechte-Profi, denn Schlichtungsstelle klingt schon irgendwie wie ein Gericht.

Der Endgegner ist der Fluggast, der sich wirklich vor Gericht traut: Hier sorgen unsere Rechtsanwälte mit unbegründeten Fristverlängerungsanträgen und vollkommen blödsinnigem Bestreiten glasklarer Umstände dafür, dass wir Gerichten, Fluggästen aber auch den Rechtsanwälten auf Verbraucherseite die Lust verderben.

Wer vermeintlich einfach seinen Anspruch über ein Legaltech geltend macht, den lassen wir teils sogar zum Gerichtstermin am anderen Ecke der Republik anreisen, weil eine Abtretungsvereinbarung bestritten wurde. Warum? Weil wir es können. Glauben Sie mir: Der Fluggast, der das einmal mitgemacht hat, wagt so eine Tortur nicht noch ein zweites Mal.

Verlieren wir wirklich mal ein ein Verfahren, hat trotzdem nur ein Bruchteil der Fluggäste diesen Weg auf sich genommen und die Sache hat sich unter dem Strich mehr als nur gelohnt – für uns.

Neu: Die digitale Klage für Fluggastrechte

Was uns Minister Wissing hier beschert hat, hätten wir uns nicht schöner wünschen können. Zunächst einmal sind wir froh, dass unser systematisches Vorgehen, Rechte von Fluggästen zu missachten, unter dem Gerichte bundesweit ächzen, nicht dazu geführt hat, dass womöglich effektive Bußgelder gegen uns Airlines verhängt werden.

Fluggäste erkennen ihre Rechte nicht

Was das Justizministerium als Vorab-Check preist, ist nicht einmal den Strom wert, der für das Webhosting der Seite aufgewendet wird. Das Ergebnis ist oft schlicht vage, ohne wirklich die Rahmenbedingungen des Fluges durchzuführen.

Auch schön ist, dass Verbraucher als Ergebnis dieses Checks ihren Anspruch auf Ausgleichsleistung vielleicht durchsetzen, daber aber ihre weiteren (ganz häufig zusätzlich bestehenden) Ansprüche (Kosten eines neuen Fluges, Hotel- Verpflegungskosten, ggf. Teilerstattung nach Herabstufung) auf der Straße liegen lassen.

Vorgehen für mehrere Fluggäste: Die „Abtretungsfalle“

Hatte ich nicht oben erwähnt, dass wir durch unsinniges Bestreiten schön viel Mehraufwand produzieren? Das Justizministerium spielt uns hierbei in die Karten und meint, dass bei Ansprüchen mehrerer Fluggäste diese durch Abtretung geltend gemacht werden sollen.

So einen Fehler würde ein erfahrener Fluggastrechte-Anwalt nicht begehen. Ihre Mitreisenden werden sich freuen, dafür vielleicht vor Gericht als Zeuge erscheinen zu müssen. Die im Erfolgsfall zu leistende Zeugenentschädigung für Verdienstausfall ist dabei so mickrig, dass dieser Termin zu einem ordentlichen Minusgeschäft wird. Da das Tool automatisch den Abflughafen für das zuständige Gericht wählt, wird bei meinem o.g. Beispiel die Münchner Reisegruppe auf dem Flug von Berlin nach München sicher hocherfreut sein, für einen möglichen Termin ins rund 554 Kilometer entfernte Königs Wusterhausen zu reisen, statt – wie ein Anwalt hier häufig sinnvollerweise vorgehen würde – im nur rund 35 Kilometer entfernten Erding zu klagen.

Klageentwürfe sind falsch

Wussten Sie, dass Lufthansa Cityline nicht Ihr Schuldner ist, wenn ein von Lufthansa Cityline durchgeführter Flug Sie zu spät an Ihr Ziel brachte? Nein? Das Justizministerium auch nicht.

Diese Klage wird erfolglos bleiben und dem Fluggast bei der niedrigsten Streitwertstufe mal eben schnell rund 114,00 €, im schlimmsten Fall sogar 256,50 € zzgl. etwaiger Auslagen/Reisekosten kosten.

Fluggast kann sich gegen unsere Verteidigung nicht durchsetzen

An Amtsgerichten können sich Parteien selbst vertreten. Das ist super, denn etwas zu dürfen bedeutet nicht, es auch zu können. Die Freude steigt, wenn die erste von KI zusammengebastelte und mit vielen Tatsachen und Rechtsausführungen gespickte Klageerwiderung von gerne einmal 5-20 Seiten zzgl. umfassender Anlagen vorliegt. Ohne Kenntnis der höchstrichterlichen- und instanzgerichtlichen Rechtsprechung zu vielen Teilfragen eines Rechtsstreits wird es nun richtig spannend, ob der Fluggast die richtigen Tatsachen recherchiert und vorträgt, um seine Forderung zu stützen. Das sehen wir schon häufig bei Legaltechs oder Gelegenheits-Fluggastrechtlern, die damit schlicht überfordert sind. Auch prozessual können wir es für den Fluggast spannend machen mit Teilzahlungen nach Anhängigkeit oder nach Rechtshängigkeit, Aufrechnungen oder Verrechnungen, Anträgen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und noch so einigen weiteren fiesen Hürden. Soweit Gerichte schon heute unter der Last einer großen Zahl von Fluggastrechteverfahren stöhnen, freuen wir uns auf „arbeitsintensive“ Verfahren mit nicht anwaltlich vertretenen Parteien, die einen immens höheren Bearbeitungsaufwand auslösen.

Anwälte werden missratene Fälle ungerne übernehmen wollen

Liegt der Streitwert über 600,00 € oder wird die Berufung zugelassen, muss spätestens für eine mögliche Berufung ein Rechtsanwalt ran. Bei den üblicherweise mickrigen Gebühren und guter Auslastung werden spezialisierte Anwälte sich sicher nicht darum reißen Fehler der ersten Instanz mühsam in der zweiten Instanz auszubügeln, was – die zweite Instanz ist nur im Ausnahmefall neuen Tatsachen zugänglich – oft genug ohnehin zum Scheitern verurteilt ist.

Klage ohne Anwalt spart uns Airlines Geld

Sollte sich wider Erwarten ein Fluggast wirklich einmal durchsetzen, ist aber ganz besonders hervorzuheben, dass uns das Bundesjustizministerium in diesem Fall für unsere Dreistigkeit, einen bestehenden Anspruch nicht auf erste Aufforderung hin schlicht auszugleichen, belohnt, indem wir nur fast die Hälfte der Kosten für den Rechtsstreit zahlen müssen im Vergleich zu einem anwaltlich vertretenen Kläger. Der Fluggast trägt also mangels Erfahrung ein deutlich höheres Kostenrisiko und tut uns damit einen Gefallen, weil wir am Ende weniger zahlen müssen. Das nennen wir eine richtige WinWin-Situation, die uns auch in Zukunft in unserer Entscheidung bestätigen wird, bestehende Ansprüche schlicht auszusitzen.

Im Verlustfall: Auf einmal (hohe) Kosten

Wir gehen davon aus, uns in vielen Fällen gut gegen nicht professionell vertretene Fluggäste zu verteidigen. Wenn die einmal auf die Nase fallen und am Ende hunderte von Euros bei einer verhältnismäßig kleinen verfolgten Forderung zahlen zu müssen, wird der Frust groß sein, erwarten doch viele Fluggäste, dass dieser Weg kostenlos sei:

Zwangsvollstreckung – was haben wir gelacht

Schon heute ist es in unserer Branche teils üblich, selbst auf titulierte Forderungen nicht zu zahlen. Seinen Erfolg kann der Fluggast sich einrahmen und von seinem spannenden Abenteuer vor Gericht Freunden und Verwandten erzählen. Geld kommt davon aber nicht wieder rein. Sie haben mal was von einer Pfändung eines Flugzeuges gehört? Der zuständige Gerichtvollzieher lächelt mild und bittet Sie um Vorschuss der dazu erforderlichen Kosten im vier- teils fünstelligen Bereich.

An dieser Stelle wiederhole ich noch einmal meinen herzlichen Dank an Minister Dr. Wissing und das Bundesjustizministerium. Wir sind auf einem guten Weg und werden diesen genau so fortsetzen können.

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Dass es dazu einer gerichtlichen Entscheidung bedurfte, ist schon sehr bedauerlich. Airlines dürften solche Späße

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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