Seit 2021 betreue ich Preiserhöhungsfälle bei Wohnmobilen bundesweit. Viele Händler werden dabei von Rechtsanwälten vertreten, die ebenfalls bundesweit um Schadensbegrenzung bemüht sind. Die Kollegen auf der Gegenseite sind in der Regel nicht auf den Kopf gefallen und wissen, dass begründete Urteile ihren Mandanten (und auch weiteren Branchenangehörigen) schaden könnten, da dadurch mehr Verbraucher auf ihre Rechte aufmerksam werden. So kommt es regelmäßig dazu, dass Händler schlicht aufgeben, auch um noch höhere Kosten zu vermeiden. Immer mal wieder gibt es aber Ausnahmen, so in diesem Fall SYRO Reisemobile aus Dortmund.
Rechtswidriges Preiserhöhungsverlangen
Wie in vielen Fällen, hat auch hier der Händler von seinen Kunden einen höheren Kaufpreis verlangt. Die Regelung dazu im Kaufvertrag war, wie branchenüblich, juristisch Murks:
Zunächst haben meine Mandanten selbst versucht, eine Lösung zu finden und dabei mit der Gegenseite Gespräche aufgenommen, was ergebnislos war. Sie kamen dann durch eine Internetrecherche auf mich.
Merkwürdige Kommunikation mit dem Anwalt auf Händlerseite
Auf meine Aufforderung hin meldete sich der Anwalt der Gegenseite bei mir und antwortete verheißungsvoll:
Das klingt doch gut, oder? Ein weiterer Händler, der – offenbar nach anwaltlicher Beratung – zur Einsicht gelangt ist, dass sein Vorgehen unsinnig ist.
Die Überraschung: Man hält sich nicht an die Zusage
Als dann die Auslieferung nahte, beharrte das Unternehmen aber gleichwohl auf einem höheren Kaufpreis und behauptete nunmehr sogar, eine Vereinbarung dazu mit meinen Mandanten getroffen zu haben. Ich wurde also erneut tätig und forderte zur Erfüllung des Kaufvertrages zum Ausgangspreis auf. Da ich weiß, dass in der Branche mit harten Bandagen gekämpft wird, habe ich jegliche Kommunikation kleinlich genau dokumentiert, so auch die Mitteilung des gegnerischen Kollegen, dass man nicht zum eingangs vereinbarten Preis erfüllen werde (was später bestritten wurde). Meine Mandanten haben mich darauf beauftragt, eine Klage zu erheben, ich habe bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage angefragt und eine Klage entworfen, bis dann kurze Zeit später die Gegenseite doch einknickt und die Erfüllung zum Ausgangspreis in Aussicht stellte.
Aber: Keine Kostentragung
Von den bis dahin angefallenen erheblichen Kosten der anwaltlichen Vertretung wollte man aber nichts wissen, sodass wir vor dem Landgericht Dortmund eine Klage gegen SYRO erhoben.
Urteil: Kosten sind zu erstatten
Das Landgericht Dortmund kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass SYRO die angefallenen Kosten tragen muss. Zwischen den Zeilen kann man auch erahnen, mit welch harten Bandagen in der Branche vorgegangen wird, was ich vor Gericht sonst nur sehr selten erlebe:
Ich überlasse es ihnen, diesem Vorgang das richtige Verb zuzuordnen.
Fazit
Rechtswidrige Preiserhöhungen müssen nicht geschluckt werden. Bundesweit habe ich außergerichtlich (bei gut beratenen Händlern) und gerichtlich fast ausschließlich exzellente Ergebnisse erzielt, weil Händler schlicht schlampig gearbeitet haben und die hohen verbraucherschützenden Hürden unbeachtet gelassen haben. Diesen Händler dürfte sein Versuch, Kunden hinters Licht zu führen, am Ende gut 10.000,00 € kosten. Das lohnt sich vermutlich, wenn nur wenige Verbraucher sich gegen solche Praktiken wehren.
LG Dortmund, Urt. v. 06.11.2024, 21 O 252/23 hier im Volltext