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Home » Fluggastrechte » Entschädigung für unbekannt vorverlegten Abflug?

  • 26/02/2020

Entschädigung für unbekannt vorverlegten Abflug?

Die Geschichte erinnert ein wenig an einen Filmklassiker. Mein Mandant war auf einem Lufthansa-Flug mit Umstieg in Frankfurt gebucht. Sein Weiterflug sollte um 12:55 Uhr starten. Um 12:31 Uhr erhielt er eine SMS:

SMS an den Passagier mit der Information zur Verspätung

Der Passagier suchte daraufhin die Lufthansa-Lounge auf, in der man ihm mitteilte, es würde ausreichen, die Lounge um 13:45 Uhr zu verlassen.

Aber dann…

Um 13:45 Uhr am Gate eingetroffen, teilte man dem Passagier mit, das Boarding sei bereits abgeschlossen, man könne ihn nicht mehr befördern. Immerhin bot Lufthansa eine Umbuchung auf den nächsten Flug ohne Aufpreis an.

Lufthansa wollte nicht zahlen. Zunächst.

Auf die Aufforderung meines Mandanten, die ihm zustehende Verspätungsentschädigung nach der Fluggastrechte-VO zu zahlen, wurde dies verweigert. Die Rechtslage ist aber recht eindeutig: Durch die geänderte Abflugzeit (und ohne eine neue Information zur Vorverlegung) muss sich der Passagier erst 45 Minuten vor Abflug am Gate einfinden.

Erst nach Klageerhebung hatte Lufthansa ein Einsehen und zahlte. Aus 250,00 € sind inzwischen über 450,00 € geworden, offenbar scheint sich dieses Vorgehen aber immer noch zu lohnen.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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