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Home » Fluggastrechte » AG Königs Wusterhausen: SAS muss Vielfliegern Gepäckgebühren erstatten

AG Königs Wusterhausen Vielflieger Status Freigepäck Erstattung
  • 02/05/2025

AG Königs Wusterhausen: SAS muss Vielfliegern Gepäckgebühren erstatten

Da war eine richtige Fachkraft am Werk: Meine Mandanten verfügen über den höchsten Vielfliegerstatus bei SAS und wollten mit der Airline verreisen. Am Flughafen Berlin-Brandenburg sollten Sie 75,00 € pro Koffer nachzahlen, obwohl sogar zwei Gepäckstücke pro Passagier kostenlos gewesen wären:

Urteil des AG Königs Wusterhausen

Kurz und schmerzlos verurteilte das AG Königs Wusterhausen SAS dazu, diese Gepäckgebühren wieder zu erstatten.

Fazit

Gerade wenn Airlines unternehmensfremdes Personal einsetzen, kommt es häufig zu Fehlern, da keine zutreffende Kenntnis der Geschäftsbedingungen besteht. Ob Freigepäck, Sitzplatzreservierungen oder Vorteile wie z.B. Loungezugang oder Speisen und Getränke: Hier macht es Sinn, Zahlungen nur gegen Beleg und unter ausdrücklichem Vorbehalt zu zahlen. Im Nachgang sollte dann die Zahlungsempfängerin mit Fristsetzung unter Beifügung des Beleges zur Erstattung aufgefordert werden. Bleibt das fruchtlos, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Ihre Fragen zur Verfügung.

AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 15.04.2025, 250 C 100/25 hier im Volltext

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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