Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » AG Königs Wusterhausen: SAS muss Vielfliegern Gepäckgebühren erstatten

AG Königs Wusterhausen Vielflieger Status Freigepäck Erstattung
  • 02/05/2025

AG Königs Wusterhausen: SAS muss Vielfliegern Gepäckgebühren erstatten

Da war eine richtige Fachkraft am Werk: Meine Mandanten verfügen über den höchsten Vielfliegerstatus bei SAS und wollten mit der Airline verreisen. Am Flughafen Berlin-Brandenburg sollten Sie 75,00 € pro Koffer nachzahlen, obwohl sogar zwei Gepäckstücke pro Passagier kostenlos gewesen wären:

Urteil des AG Königs Wusterhausen

Kurz und schmerzlos verurteilte das AG Königs Wusterhausen SAS dazu, diese Gepäckgebühren wieder zu erstatten.

Fazit

Gerade wenn Airlines unternehmensfremdes Personal einsetzen, kommt es häufig zu Fehlern, da keine zutreffende Kenntnis der Geschäftsbedingungen besteht. Ob Freigepäck, Sitzplatzreservierungen oder Vorteile wie z.B. Loungezugang oder Speisen und Getränke: Hier macht es Sinn, Zahlungen nur gegen Beleg und unter ausdrücklichem Vorbehalt zu zahlen. Im Nachgang sollte dann die Zahlungsempfängerin mit Fristsetzung unter Beifügung des Beleges zur Erstattung aufgefordert werden. Bleibt das fruchtlos, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Ihre Fragen zur Verfügung.

AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 15.04.2025, 250 C 100/25 hier im Volltext

Beitrag teilen:

Voriger BeitragAG Köln: Bei Annullierung keine Anrechnung der Entschädigung auf nicht gewährte Sitzplätze
Nächster BeitragMSC setzt Familien bei gebuchten Kreuzfahrten „vor die Tür“
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

AG Königs Wusterhausen: Condor muss für verweigerte Beförderung nach Pass-Defekt zahlen

Wieder einmal hat das, was uns unsere Mandantin uns geschildert hat, uns sehr motiviert Ansprüche

Wenn der Helfer zum Gegner wird: Warum Fluggäste, die von Legaltechs wechseln wollen, manchmal Probleme bekommen

Bereits seit Jahren wenden sich Fluggäste an uns, die zuvor bereits einen Fehler gemacht haben.

Die Masche (auch) der Lufthansa: 50%-Kürzung der Entschädigung bei Flugvorverlegung berechtigt?

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (s. EuGH Urt. v. 21.12.2021, C‑188/20 und zur ersten

MSC Preziosa: Geld zurück für Opfer des Hamburger Hafengeburtstag-Debakels

Der Hamburger Hafengeburtstag gilt als das maritime Highlight im Jahreskalender der Hansestadt. Nicht ohne Grund

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin