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Home » Fluggastrechte » Corona: Erstattung von Flügen mit US-Berührung dank Druck vom DOT

DOT Hilft
  • 03/04/2020

Corona: Erstattung von Flügen mit US-Berührung dank Druck vom DOT

Während diesseits des Atlantiks noch über Gutscheine statt Erstattungen diskutiert wird, sind offenbar viele Passagiere auf die Idee gekommen, das Department of Transportation (DOT) in den USA mit verweigerten Erstattungen zu konfrontieren.

Zuständigkeit des DOT

Das DOT ist Aufsichtsbehörde unter anderem für US-Airlines, es hat aber auch Befugnisse gegenüber anderen Luftfahrtunternehmen, soweit dies Flüge von den oder in die USA betrifft.

Die Kernaussage

In einem aktuellen Statement vom 3. April stellt das DOT klar:

Carriers have a longstanding obligation to provide a prompt refund to a ticketed passenger when the carrier cancels the passenger’s flight or makes a significant change in the flight schedule and the passenger chooses not to accept the alternative offered by the carrier. The longstanding obligation of carriers to provide refunds for flights that carriers cancel or significantly delay does not cease when the flight disruptions are outside of the carrier’s control (e.g., a result of government restrictions).
The focus is not on whether the flight disruptions are within or outside the carrier’s control, but rather on the fact that the cancellation is through no fault of the passenger.
Accordingly, the Department continues to view any contract of carriage provision or airline policy that purports to deny refunds to passengers when the carrier cancels a flight, makes a significant schedule change, or significantly delays a flight to be a violation of the carriers’ obligation that could subject the carrier to an enforcement action.

https://www.transportation.gov/sites/dot.gov/files/2020-04/Enforcement%20Notice%20Final%20April%203%202020_0.pdf

Kurz: Auch außergewöhnliche Umstände entbinden nicht von der Pflicht zur Flugpreiserstattung bei Annullierungen oder wesentlichen Veränderungen des Flugplans. Verstöße hiergegen können Maßnahmen des DOT gegen das Luftfahrtunternehmen zur Folge haben.

Weitere Pflichten

Das DOT stellt zudem weitere Pflichten auf, darunter die Pflicht Passagiere über ihr Wahlrecht zu informieren, die Erstattungsbedingungen zu aktualisieren und mit Mitarbeitern gemeinsam die Fälle, in denen Erstattungen zu leisten sind zu evaluieren.

Ratschlag: Beschwerde

Für Betroffene mit einem Flug mit US-Luftfahrtunternehmen oder Abflug-/Zielort in den USA ist nach einer verweigerten oder stark verzögerten Erstattung eine Beschwerde beim DOT empfehlenswert. Ich selbst habe schon Erfolgsberichte hiervon gehört, dies binnen weniger Tage. Möglicherweise könnte eine DOT-Beschwerde sogar die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung in Sachen „Gutschein statt Geld“ erfolgreich aushebeln.

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