Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » Einstellung des Flugbetriebes der Lufthansa CityLine: Ihre Rechte als Fluggast

Fluggastrechte Lufthansa CityLine Einstellung Flugbetrieb
  • 16/04/2026

Einstellung des Flugbetriebes der Lufthansa CityLine: Ihre Rechte als Fluggast

Lufthansas Regionaltochter CityLine stellt vorläufig den Flugbetrieb ein. Für Fluggäste wird es nun zu einigen Problemen durch Annullierungen kommen, die man aber einfach lösen kann.

Entschädigung bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug

Den Flugbetrieb einzustellen, ist kein außergewöhnlicher Umstand. Kommt es zur Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und müssen Sie daher mindestens eine Stunde früher abfliegen oder kommen sie verspätet am Ziel an, gibt es für Sie 250,00 € – 600,00 € Ausgleichsleistung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c), 7 Abs. 1 der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG je nach Entfernung. Ein Muster dazu finden Sie hier.

Ersatzbeförderung oder Erstattung

Kommt es zur Annullierung, können Sie sich Ihr Ticket (für Hin- und Rückflug) erstatten lassen. Alternativ haben Sie ein Recht auf Ersatzbeförderung. Das kann entweder auf dem frühestmöglichen Flug mit irgendeiner Airline oder zu Ihrem Wunschdatum auf Lufthansa-Flügen sein. Dazu finden Sie hier mehr.

Auslagen für Hotel und Verpflegung

Verzögert sich ihre Abreise, haben Sie ab zwei bis drei Stunden Abflugverspätung einen Anspruch auf Verpflegung, wird eine Übernachtung erforderlich, ist auch eine Unterkunft zu stellen. Stellt Ihnen Lufthansa (imprint@lufthansa.com) das nach Aufforderung nicht, verauslagen Sie die Kosten und lassen sich diese nachträglich erstatten.

Fazit

Die Flugausfälle durch den Stop des Flugbetriebs der Lufthansa CityLine bietet Ihnen die volle Bandbreiter Ihrer Fluggastrechte. Haben Sie Fragen, nutzen Sie gerne die kostenlose Erstberatung.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragLG Landshut: In einem Taxi nach Paris (wenn der Flug ausfällt)
Nächster BeitragErstattung nicht erstattbarer Flüge bei der Lufthansa: Wie der Murks in den neuen AGB Ihnen hilft
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

LG Frankfurt a. M.: Streitwert bei „Preisfehlern“

Immer wieder betreue ich Fälle, in denen Unternehmen keine Lust haben, verbindlich geschlossene Verträge zu

LG Frankfurt a.M.: Entschädigung für Opfer der Schließung des Aldiana Club Side Beach

In den letzten Jahren lief es nicht so richtig rund bei Aldiana. Die Höhepunkte des

Wie Verbandsarbeit Mitgliedern schaden kann: Quatschjura führt zu erheblichen Mehrkosten

Teuer wurde es am Ende vor Gericht für den Shopbetreiber. Hat hier eine Verbandsjuristin evidenten Unsinn zu einem bindenden Kaufvertrag von sich gegeben?

Ryanair zieht sieben Flugzeuge aus Berlin ab: Ihre Rechte als Fluggast

Ryanair streicht viele Flüge aber Berlin BER: Lassen Sie sich nicht abwimmeln und nutzen Sie Ihr Recht auf Ersatzbeförderung.

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin