Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Fluggastrechte

Einstellung des Flugbetriebes der Lufthansa CityLine: Ihre Rechte als Fluggast

Lufthansa CityLine stellt vorläufig den Betrieb ein: Ihre Rechte bei Annullierungen

Lufthansas Regionaltochter CityLine stellt vorläufig den Flugbetrieb ein. Für Fluggäste wird es nun zu einigen Problemen durch Annullierungen kommen, die man aber einfach lösen kann.

Entschädigung bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug

Den Flugbetrieb einzustellen, ist kein außergewöhnlicher Umstand. Kommt es zur Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und müssen Sie daher mindestens eine Stunde früher abfliegen oder kommen sie verspätet am Ziel an, gibt es für Sie 250,00 € – 600,00 € Ausgleichsleistung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c), 7 Abs. 1 der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG je nach Entfernung. Ein Muster dazu finden Sie hier.

Ersatzbeförderung oder Erstattung

Kommt es zur Annullierung, können Sie sich Ihr Ticket (für Hin- und Rückflug) erstatten lassen. Alternativ haben Sie ein Recht auf Ersatzbeförderung. Das kann entweder auf dem frühestmöglichen Flug mit irgendeiner Airline oder zu Ihrem Wunschdatum auf Lufthansa-Flügen sein. Dazu finden Sie hier mehr.

Auslagen für Hotel und Verpflegung

Verzögert sich ihre Abreise, haben Sie ab zwei bis drei Stunden Abflugverspätung einen Anspruch auf Verpflegung, wird eine Übernachtung erforderlich, ist auch eine Unterkunft zu stellen. Stellt Ihnen Lufthansa (imprint@lufthansa.com) das nach Aufforderung nicht, verauslagen Sie die Kosten und lassen sich diese nachträglich erstatten.

Fazit

Die Flugausfälle durch den Stop des Flugbetriebs der Lufthansa CityLine bietet Ihnen die volle Bandbreiter Ihrer Fluggastrechte. Haben Sie Fragen, nutzen Sie gerne die kostenlose Erstberatung.

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