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Home » Allgemeines » Erstattung nicht erstattbarer Flüge bei der Lufthansa: Wie der Murks in den neuen AGB Ihnen hilft

Lufthansa Ticketerstattung Geld zurueck nicht stornierbar
  • 22/04/2026

Erstattung nicht erstattbarer Flüge bei der Lufthansa: Wie der Murks in den neuen AGB Ihnen hilft

Immer wieder betreue ich Fälle, in denen Reisende ihren einmal gebuchten Flug aus verschiedenen Gründen nicht antreten können und dann eine möglichst hohe Erstattung der Flugscheinkosten begehren. Einfacher ist das in den Fällen, in denen Flugbuchungen von Verbrauchern bei Vermittlern wie z.B. Booking.com erfolgten, denn dort werden Tarifbedingungen in der Regel nicht wirksam einbezogen. Fummeliger ist es bei Direktbuchungen z.B. auf der Website der Airline. Zumindest bei Buchungen bei Lufthansa hilft nun die neue Fassung der AGB.

Neue AGB nach BGH-Entscheidung aus Oktober 2025

Im Oktober 2025 hat der BGH Lufthansa eine schallende Ohrfeige zu ihren AGB zum Thema Couponreihenfolge verpasst. Lufthansa hat daraufhin eilig die AGB umgestrickt und aus meiner Sicht evidente handwerkliche Fehler begangen. Auch die nun noch einmal angepasste Fassung der AGB hilft aber, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, wie gebucht. Das vorweg: Ich wüsste auch nicht, wie ich das besser regeln würde. Ich würde es mir aber auch einfach als Airline verkneifen, Fluggäste an eine bestimmte Reihenfolge von Flügen zu knebeln. Wer den Teller nicht aufisst, müsste bei mir trotzdem nicht mehr bezahlen.

AGB erlauben Nachberechnung, aber in beide Richtungen

Lufthansa sieht in den AGB derzeit folgende Regelung vor:

Ziff. 3.3.3. der Beförderungsbedingungen der Lufthansa

Dass die Lufthansa sich hier nicht nur das Recht einräumt, einen Mehrpreis nachzufordern, ist AGB-rechtlich so vorgegeben und keine Nettigkeit des Unternehmens: Nachträgliche Änderungen müssen in beide Richtungen berücksichtigt werden.

Dann nehmen wir doch einmal die Lufthansa beim Wort!

Wie wirkt sich das aus? Buche ich heute einen Flug für die Weihnachtsferien von Düsseldorf über München nach Bangkok und zurück, kostet mich das rund 2.003,24 €:

Verbindung DUS-BKK-DUS für 2.003,25 €

Merke ich nun, dass ich die Reise nicht antreten kann, würde ich der Lufthansa mitteilen, dass ich leider die Flüge von München nach Bangkok, von Bangkok nach München und von München nach Düsseldorf nicht antreten kann und fliege nur von Düsseldorf nach München. Der Preis für die Verbindung:

Verbindung DUS-MUC für 153,06 €

Sie erhalten also in diesem Fall eine Erstattung von rund 1.850,00 €, somit werden über 92% des Flugpreises erstattet.

Fazit

In vielen Fällen gibt es bei geschicktem Vorgehen deutlich mehr Geld zurück, als die meisten Fluggäste erwarten. Das ist die bittere Pille, die Airlines schlucken müssen, wenn sie Fluggäste mit einer vorgeschriebenen Couponreihenfolge gängeln wollen. Lassen Sie sich nicht mit zu geringen Erstattungen abspeisen und nutzen Sie noch vor eine Stornierung und Ihrer Abreise die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung für Ihren Fall, sei es bei einer Buchung direkt bei der Airline, oder auch bei einem Vermittler.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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