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Home » Verbraucherrecht » Gas/ Strom: Ungewollt in der Grundversorgung oder Ersatzversorgung? Ihre Rechte als Verbraucher

Strom Gas Anbieterwechsel Probleme Ersatzversorgung
  • 24/08/2024

Gas/ Strom: Ungewollt in der Grundversorgung oder Ersatzversorgung? Ihre Rechte als Verbraucher

Anbieterwechsel im Strom- und Gasmarkt bieten Verbrauchern die Chance, massiv zu sparen. Vergleichsportale wie Verivox & Co. ermöglichen dabei einen sehr einfachen Anbieterwechsel mit nur wenigen Klicks. Doch was passiert, wenn es beim Anbieterwechsel hakt?

Egal was passiert: Die Versorgung ist sichergestellt

Auch wenn es bei einem Versorgerwechsel einmal zu Problemen in der Abwicklung kommt: Die Versorgung mit Strom und Gas ist durch die Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG in den ersten drei Monaten sichergestellt. Danach erfolgt die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung. Der Nutzer muss nichts tun, außer sein Licht oder seine Heizung einzuschalten, Energie fließt. Der Ersatzversorger meldet sich dann für die Modalitäten der Abrechnung.

Grund-/Ersatzversorgung sind teuer

Diese Bequemlichkeit für Verbraucher hat für Versorger viele Nachteile: So kann unklar bleiben, wer Vertragspartner ist, die Solvenz ist ungeklärt und zudem kommt es mangel SEPA-Mandat und aufwendiger Abrechnungsmaßnahmen oft zu deutlich erhöhtem Aufwand. Diese Umstände lassen sich Versorger gut bezahlen. Ich habe das einmal für eine Stromversorgung in Ratingen am 24. August geprüft:

ErsatzversorgungGünstigster Anbieter mit 12 Monate Preisgarantie
Grundpreis14,88 €7,53 €
Preis pro kWh Strom40,17 Cent22,8 Cent

Für einen durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt mit 2.500 kWh Jahresverbrauch ist das ein Mehrpreis von fast 80%, es entstehen monatlich Mehrkosten von über 43,00 €.

Mögliche Ansprüche gegen Beteiligte

Da stellt sich die Frage, wer diese Kosten am Ende tragen muss. Immer wieder werden Verträge von bisherigen Versorgern zu früh beendet. Dies kann sich einerseits aus einer Verkürzung der Mindestvertragslaufzeit oder einer Nichtbeachtung des in der Kündigung angegebenen Kündigungszeitpunktes ergeben. Auch können Störungen beim neuen Versorger auftreten, der zwar die Kündigung des Altanbieters vornahm, aber nicht rechtzeitig seinerseits die Belieferung startet. Für all diese Fälle sieht § 20a Abs. 4 EnWG einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers vor.

Fazit

Versorgerwechsel sind bei Strom und Gas nur selten ein Problem. Kommt es zu Schwierigkeiten, ist die Versorgung sichergestellt und die entstehenden Mehrkosten können in der Regel von einem beteiligten Unternehmen ersetzt verlangt werden. Sollten Sie auf Probleme beim Anbieterwechsel stoßen, nutzen Sie gerne meine kostenlose Erstberatung.

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