Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » Kein Treibstoff am Flughafen Hamburg: Entschädigung für betroffene Fluggäste

Fluggastrechte Flughafen Hamburg Treibstoff Knappheit Umleitung Annullierung
  • 23/09/2025

Kein Treibstoff am Flughafen Hamburg: Entschädigung für betroffene Fluggäste

Am Hamburger Flughafen war aus ominösen Gründen der Flugtreibstoff knapp. In der Folge wurden diverse Flüge annulliert und umgeleitet. Die erste Welle von Anfragen Betroffener landet nun bei mir mit der Frage: Gibt es hier eine Entschädigung?

Prognose: Entschädigung ist geschuldet

Dabei dürfte in den meisten Fällen die Frage klar zu beantworten sein, eine Entschädigung ist geschuldet, wenn Flüge ausfallen oder mit relevantem Zeitverlust umgeleitet werden.

Fehlender Treibstoff kein außergewöhnlicher Umstand

Dass Treibstoff knapp ist, ist bereits kein außergewöhnlicher Umstand. Es ist die Aufgabe der Luftfahrtunternehmen, dafür zu sorgen, dass ihre Flüge abheben können, dazu gehört auch die Beschaffung von Treibstoff. Selbstverständlich wäre es auch möglich, jenseits der üblichen Belieferungswege am Flughafen Flugzeuge zu betanken.

Zumutbare Maßnahmen zur Verkürzung der Verspätung

Aber auch im Übrigen gibt es unzählige Möglichkeiten, den Zeitverlust relevant zu verkürzen, was bereits ausreichend ist, um den Entschädigungsanspruch auszulösen. So konnte mit geringem Zeitverlust ein Tankstop eingelegt werden, z.B. in Hannover, Bremen oder Berlin, je nach Flugrichtung. Mir berichten Mandanten von einem Condor-Flug, der statt nach Hamburg, einfach nach Düsseldorf flog, von wo aus dann mit beschwerlichem Bustransfer Hamburg erreicht wurde. Warum hat man nicht einfach den Flug nach Hamburg durchgeführt und ist danach zum Tanken z.B. nach Bremen oder Hannover geflogen? Die Antwort liegt für mich auf der Hand: Das kostet unnötig viel Geld. So wird lieber versucht, mit vermutlich halbgaren Ausreden Fluggäste um ihren berechtigten Entschädigungsanspruch zu bringen.

Fazit

Nicht abwimmeln lassen: In den meisten Fällen schulden Airlines die Ausgleichsleistung von bis zu 600,00 € pro Passagier. Ob auch Sie voraussichtlich einen Anspruch durchsetzen können, kläre ich gerne für Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragDer kaputte Rimowa-Koffer: Wie Airlines versuchen, hier Passagiere hinter’s Licht zu führen
Nächster Beitrag123-Transporter: Genau hinsehen bei der Anmietung von Transportern (123 Shared Mobility Germany GmbH)
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Schneechaos in Amsterdam: Warum es doch oft eine Entschädigung für Fluggäste geben wird

Schneechaos in Amsterdam: Warum Fluggäste sehr wohl (oft) einen Anspruch auf die Entschädigung bei Annullierung haben, obwohl Airlines das gerne verschweigen.

LG Frankfurt: Mehrere Airlines haften als Gesamtschuldner auf Ersatzbeförderung nach Annullierung

LG Frankfurt: Ersatzbeförderung nach Annullierung ist von allen an der Beförderung beteiligten Airlines geschuldet (und weitere spannende Fragen)

AG Bielefeld: Wohnmobilvermieter muss für Ersatzanmietung tief in die Tasche greifen

Ein Albtraum für meine Mandanten: Ein lange geplanter Wohnmobilurlaub über rund einen Monat im letzten

Bundesgerichtshofs: Lufthansa AGB zur Couponreihenfolge unwirksam – Lufthansa knickt vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein

Vor vielen Jahren habe ich schon einmal ein Verfahren gegen Lufthansa betreut, in dem gegenüber

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin