Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Wettbewerbsrecht » LG Düsseldorf: NLTS Global Analytics s.r.o. handelte unter selbstauskunft.de rechtswidrig

SelbstauskunfDe Preisverschleierung LGDuesseldorf
  • 30/11/2024

LG Düsseldorf: NLTS Global Analytics s.r.o. handelte unter selbstauskunft.de rechtswidrig

Für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen durfte ich ein besonders dreistes Geschäftsmodell angehen. Unter selbstauskunft.de bot die NLTS Global Analytics s.r.o. einen Leistung an, mit der die Selbstauskunft der Schufa eingeholt werden kann. Der Witz: Obwohl eine solche Selbstauskunft bei der Schufa kostenfrei erhältlich ist, kassierte das Unternehmen für seine „Leistung“ Geld.

Da halbwegs aufgeklärte Verbraucher von ihrem kostenlosen Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO wissen dürften, hat das Unternehmen vermutlich eine Möglichkeit gesucht, die Preistransparenz zu seinen Gunsten zu optimieren. Dass die Leistung 29,90 € kostet, wurde nur im oberen Websiteteil in grauer Schrift im Fließtext angegeben. Dazu kam eine farbliche Gestaltung der Website, die zumindest „auffällig“ ist. Das Unternehmen hielt dies für rechtmäßig, da man eine besonders verbraucherfreundliche One-Pager-Bestellseite geschaffen habe.

LG Düsseldorf: Intransparente Gestaltung

Das LG Düsseldorf bejaht in einem Hinweisbeschluss eine rechtswidrige Gestaltung aufgrund der versteckten Darstellung und zudem der Position der Preisinformation, weit von der Bestellschaltfläche entfernt: Es hält einen Verstoß gegen § 312j Abs. 2 BGB für gegeben.

Unternehmen knickt ein

Vermutlich um eine begründete Entscheidung gegen sich zu vermeiden, hat das Unternehmen daraufhin ein Anerkenntnis erklärt. Das Unternehmen hat die Gestaltung inzwischen zumindest überarbeitet, bietet die zweifelhafte Leistung aber weiterhin an. Durch die Auffassung des Gerichts ist keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob Verbraucher eine Erstattung ihres geleisteten Entgelts verlangen können.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

LG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 16.09.2024, 14c O 70/24

Beitrag teilen:

Voriger BeitragAG Frankfurt: Entschädigung bei falsch ausgeschildertem Checkin geschuldet
Nächster BeitragLG Frankfurt: Ersatzbeförderung nach Annullierung
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

AG Königs Wusterhausen: Condor muss für verweigerte Beförderung nach Pass-Defekt zahlen

Wieder einmal hat das, was uns unsere Mandantin uns geschildert hat, uns sehr motiviert Ansprüche

Wenn der Helfer zum Gegner wird: Warum Fluggäste, die von Legaltechs wechseln wollen, manchmal Probleme bekommen

Bereits seit Jahren wenden sich Fluggäste an uns, die zuvor bereits einen Fehler gemacht haben.

Die Masche (auch) der Lufthansa: 50%-Kürzung der Entschädigung bei Flugvorverlegung berechtigt?

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (s. EuGH Urt. v. 21.12.2021, C‑188/20 und zur ersten

MSC Preziosa: Geld zurück für Opfer des Hamburger Hafengeburtstag-Debakels

Der Hamburger Hafengeburtstag gilt als das maritime Highlight im Jahreskalender der Hansestadt. Nicht ohne Grund

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin