Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Verbraucherrecht

Miles Carsharing: Strafe für Rauchen im Mietwagen ohne zu rauchen

Miles Mobility verlangt 100,00 € Strafe für das Rauchen im Carsharing-Mietwagen: Nutzer behaupten, nicht geraucht zu haben.

Update vom 1. August 2025: AG Charlottenburg hält Miles für beweisbelastet

In Sachen Mietwagen zeigt sich ein neuer Trend bei den Anfragen auf meinem Tisch: Der Carsharinganbieter MILES Mobility GmbH scheint Gefallen daran zu finden, Mieter mit Rechnungen über 100,00 € zu behelligen, die angeblich in ihrem Fahrzeug geraucht haben sollen, dabei beteuern diese ihre Unschuld.

Problem: Versiffte Carsharing-Fahrzeuge

Das Problem kann ich dem Grunde nach gut nachvollziehen: Fast jedes Carsharing-Fahrzeug, was ich bisher nutzte, war versifft. Müll, Speiserest und natürlich immer wieder der unangenehme Geruch von kaltem Rauch. Statt die Reinigungsfrequenz zu steigern, was das Problem abmildern würde, scheint aber Miles einen neuen Weg zu gehen.

Bosch-Sensor kann angeblich Zigarettenrauch aufspüren

So erhalten Mieter seit einiger Zeit Rechnungen für eine Reinigungspauschale von 100,00 €, die in dem Fahrzeug während der Mietzeit geraucht haben sollen. Das Problem: Die Mieter geben aber an, nicht geraucht zu haben, verweisen auch z.B. darauf, Nichtraucher zu sein. Die Beschwerden, die im Netz zu finden sind, sind zahlreich und klingen oft ähnlich.

Auf Rückfrage legt Miles offenbar teils eine Grafik eines im Fahrzeug installierten Sensors vor, der die Rauchbelastung im Fahrzeug aufgezeichnet haben soll.

AG Charlottenburg: Miles trifft die Beweislast

In den von uns geführten Verfahren hat sich das Gericht nun zur Beweislast geäußert. Die Beweislast für ein „Rauchereignis“ im Fahrzeug trägt nach Ansicht des hier (auch) zuständigen AG Charlottenburg Miles (s. AG Charlottenburg Hinweisbeschl. v. 01.08.2025, 212 C 13/25).

Wie vorgehen bei unberechtigter Forderung?

Wer keine Pflichtverletzung begangen hat, sollte Miles darauf hinweisen und der Forderung widersprechen. Wird diese gleichwohl eingezogen oder nicht erstattet, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet oder eine Klage erhoben werden. Besonders gut ist die Ausgangslage, wenn die Nutzung nicht alleine erfolgte, also Zeugen zur Verfügung stehen. Mir ist bisher noch kein Fall bekannt, in dem festgestellt wurde, dass der hier angeblich verbaute Sensor feststellen kann, ob der Mieter des Fahrzeuges im Fahrzeug geraucht hat. Denkbar sind zunächst auch Einflüsse anderer Art (z.B. verrauchte / verschmutzte Kleidung, Durchfahren eines Gebiets mit belasteter Außenluft, die in das Fahrzeug gelangt…).

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