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Home » Fluggastrechte » Ryanair zieht sieben Flugzeuge aus Berlin ab: Ihre Rechte als Fluggast

Ryanair Annullierungen BER FLuggastrechte
  • 24/04/2026

Ryanair zieht sieben Flugzeuge aus Berlin ab: Ihre Rechte als Fluggast

Ryanair zieht aus Kostengründen einmal wieder Flugzeuge ab, dieses Mal sind sieben Maschinen in Berlin betroffen, was zu einer Vielzahl von Flugannullierungen führt. Die Erfahrung aus früheren Fällen zeigt: Es werden – man verzeihe dieses Wortspiel – bestimmt aber auch Fluggäste „abgezogen“, weil man bei Ryanair wenig Lust hat, sich rechtskonform zu verhalten und Fluggäste umzubuchen.

Recht auf Ersatzbeförderung

Zentrales Recht ist das Recht auf Ersatzbeförderung, denn Sie wollen ja reisen. Ryanair muss Ihnen einen frühestmöglichen Flug an Ihr Ziel und wieder zurück ohne Kosten anbieten. Das betrifft auch Flüge anderer Airlines. Diese Umbuchung geschieht, so die Erfahrung unserer Mandantin, in Annullierungsfällen aber nicht und Ryanair meint, mit der Flugkostenerstattung mit der Sache „raus“ zu sein. Das ist falsch. Gehen Sie bitte so vor, wie hier beschrieben und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Am Ende wird Ryanair Ihre Kosten erstatten müssen.

Erstattung

Sie haben natürlich auch alternativ das Recht, wenn Sie nicht reisen wollen, Ihre Flüge erstatten zu lassen.

Ausgleichsleistung / Entschädigung

Die Entschädigung von bis zu 600,00 € wäre nur dann geschuldet, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurde, das dürfte daher hier nicht greifen.

Fazit

Wirklich nicht abwimmeln lassen. Je mehr Fluggäste Ihre Rechte durchsetzen, umso mehr überlegt sich Ryanair künftig, ob solche Entscheidungen aus wirtschaftlichen Gründen wirklich sinnvoll sind. Wenn aus einem Schnäppchenflug für z.B. 20 € plötzlich eine Ersatzbeförderung für 500,00 € wird, dürfte das auf einer Vielzahl von Fällen gerechnet Ryanair durchaus spürbar belasten. Haben auch Sie Probleme nach einer Annullierung, nutzen Sie gerne die kostenlose Erstberatung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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