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Home » Allgemeines » „Sie hören von meinem Anwalt!“ – Häufige Fehler vor einem Rechtsstreit

Drohung mit Anwalt
  • 27/07/2025

„Sie hören von meinem Anwalt!“ – Häufige Fehler vor einem Rechtsstreit

Ich betreue neben Verbänden fast ausnahmslos Verbraucher. Als rechtliche Laien erwarte ich von meinen Mandanten keine vertieften Rechtskenntnisse und das weiß auch der Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene, der Verbraucher weitreichendend schützt. Immer wieder treffe ich aber auf Formulierungen, die Ihrem (in der Regel professionellerem) Gegner entweder taktische Hinweise zu Ihrem weiteren Verhalten geben oder sogar (vermeintlich) handfeste Ansatzpunkte für eine rechtliche Verteidung geben. Ich bemühe mich, zu diversen Rechtsthemen geeignete Musterformulierungen zur Verfügung zu stellen, um so spätere Nachteile zu vermeiden, einige Formulierungen abseits meiner Muster wiederholen sich aber immer wieder und führen zumindest zu einem Stirnrunzeln.

„… sonst werde ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten“

Die Drohung mit einer Rechtsschutzversicherung ist aus meiner Sicht taktisch unklug, wird aber immer wieder von Verbrauchern als geeignet empfunden:

Was sagt ein Verbraucher damit über sich aus? Offenbar hat er in der Vergangenheit noch keinen Rechtsstreit geführt, denn sonst wüsste er, dass die Rechtsschutzversicherung zur Hilfe überhaupt nichts beiträgt.

Selbst wenn der Verbraucher weitere Schritte gehen will, kann sich die Gegenseite in vielen Fällen beruhigt zurücklehnen. Versicherer sind oft nicht an einer guten, sondern an einer für sie billigen Lösung interessiert.

In einem ersten Schritt landet man als Versicherungsnehmer vielfach in der telefonischen Rechtsberatung. Warum ein Rechtsanwalt dort eine telefonische Rechtsberatung zum schmalen Kurs in verschiedensten Rechtsgebieten erbringt, statt selbst Mandate in eigener Kanzlei zu bearbeiten, kann man erahnen. Ohne vertiefte Lektüre von Unterlagen werden dort oberflächliche Tipps zum Vorgehen gegeben, die sich teils später als grob fehlerhaft herausstellen. Das haben meine Mandanten schon erlebt, natürlich wollte man später vom erteilen Rat beim beteiligten Versicherer nichts mehr wissen.

Überspringt man die Hürde der telefonischen Beratung, werden gerade gegenüber Unternehmen unsinnige Mediationsverfahren empfohlen, teils schreiben Mitarbeiter der Versicherer direkt die Gegenseite an oder, und das ist das Highlight, es werden Partneranwälte empfohlen. Und nun raten Sie mal, was einen Rechtsanwalt in vielen Fällen zum Partneranwalt eines Versicherers macht. Und nein, es ist nicht seine Kompetenz. Teils werden sogar fachfremde Anwälte empfohlen, was den Eindruck bestärkt, dass eine finanzielle Motivation leitend sein könnte.

Es gibt übrigens eine Hand voll Versicherer, deren Sachbearbeiter mich empfehlen. Das liegt nicht an einer Zusammenarbeit als Partneranwalt, sondern daran, dass die geöffneten Rechtsschutzfälle am Ende in sehr vielen Fällen ohne Kosten enden, da sie erfolgreich verlaufen.

„…sonst beantrage ich einen Mahnbescheid“

Glückwunsch: Ihnen ist Ihre Rechtsverfolgung (mindestens) 38,00 € wert, die Mindestkosten für einen Mahnbescheid. Dem Gegner jagen Sie dadurch, dass er lediglich ein Kreuzchen auf einem Blatt Papier setzen muss, um zu widersprechen, einen gehörigen Schrecken ein. Durch den selbst beantragten Mahnbescheid zeigen Sie, dass Sie den Weg zum Anwalt scheuen und Ansprüche nur dann durchsetzen wollen, wenn es zu keinem Widerstand kommt. Mehr zum unsinnige Mahnverfahren, hatte ich auch hier geschrieben.

Viel Freude wünsche ich dem Kollegen, der solche kaputten Verfahren irgendwann später fortführen soll. Der Aufwand zur Korrektur falscher Anträge ist teils enorm, die für die zu erbringenden Leistungen vereinnahmten Gebühren fallen je nach Konstellation geringer aus. Ich betreue solche Flickschusterei seit Jahren in der Regel nicht mehr, auch viele Kollegen teilen diese Auffassung.

„…sonst werde ich meine Anwälte einschalten!“

Wer das schreibt, hat nur einen einzigen Anwalt, und den vermutlich nur einmal im Leben gesehen: Den Schwager des Chefs vom Nachbarn, den man mal auf dem Richtfest kennengelernt hat. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Oer-Erkenschwick „Aber kann sich das mal anschauen„. Oder ist der Anwalt vielleicht wirklich so unbegabt, dass er nicht alleine zur Fallbearbeitung in der Lage ist? Diese Formulierung ist in der Regel eine folgenlose Floskel von Gläubigern, die ihre Ansprüche ohnehin nicht durchsetzen.

„… Mit freundlichen Grüßen $NameDesFamilienOberhauptes“

Meine Vorlagen im Bereich Fluggastrechte sehen vor, dass alle Fluggäste gemeinsame ihre Ansprüche in einer Mail geltend machen und am Ende der Mail ihre Urheberschaft auch durch Angabe des Namens unter „Mit freundlichen Grüßen“ bestätigen. Wer meine Muster nicht nutzt, lässt aber oft nur die buchende Person den Anspruch für alle Reisenden geltend machen.

Die Kanzleien auf Airlineseite wittern hier oft Schwäche bei Gericht und behaupten nun, Verzug sei nur für den Verfasser der Mail, nicht aber für die sonstigen Fluggäste eingetreten, deswegen seien auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung mangels Verzuges nicht zu ersetzen. Wer hier nicht auf Zack ist, könnte es versäumen, dem Gericht einen Weg aufzuzeigen, wie man dieses Problem beseitigen kann: Mit Verweis auf die Entscheidung BGH Urt. v. 25.02.2016, X ZR 35/15 lässt sich das Versehen in der Mail in der Regel mit einer fehlenden oder fehlerhaften Information über die Rechte der Fluggäste gem. Art. 14 Abs. 2 der FluggastrechteVO erklären. Besser ist es aber, dieser unnötigen Diskussion gleich durch eine richtige Formulierung aller Fluggäste

„Mit freundlichen Grüßen Maria, Michael und Martin Müller“

zu entgehen.

„… sonst werde ich meinen Anwalt beauftragen, der diese Mail in Kopie erhält“

Spitzfindig ist auch dieser vermeintliche Trick von Anwälten: Die Entgegennahme von Unterlagen soll bereits die entgeltliche Tätigkeit des Anwalts beginnen lassen. Damit könnten Kosten schon zu einem Zeitpunkt entstehen, in dem ein in Kopie gesetzter Rechtsanwalt die Erstmahnung eines Gläubigers erhält. Diese Kosten wären aber, weil vor Verzugseintritt entstanden, nicht erstattungsfähig. Ich habe vorgesorgt und in meinen Mandantsbedingungen klar geregelt, dass dadurch kein Mandatsverhältnis begründet wird. Das kann mich bei einem Streitfall mit Mandanten vielleicht auch einmal mein Honorar kosten, da ich mich mit Mandanten aber ohnehin nicht über soetwas streite, nehme ich das in Kauf, um hier keine Angriffsfläche für Gegner zu bieten.

Fazit

Gerade Unternehmen lassen sich durch bestimmte Formulierungen nicht beeindrucken. Tragen Sie sachlich den Sachverhalt und Ihre Forderung vor, setzen Sie eine Frist und nach Fristablauf ab damit zum spezialisierten Anwalt, der auch in der Regel die Kommunikation mit Ihrem Versicherer betreut.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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