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Warum Telekom StreamOn und Vodafone-Pass Mobilfunkkunden vorsorglich kündigen sollten

Update vom 25. September 2023: Vodafone unterliegt im Eilverfahren vor dem OLG Düsseldorf

Es gibt einen guten Grund dafür, warum Mobilfunkkunden der Telekom mit einem Tarif samt StreamOn und Vodafone-Mobilfunkkunden mit einem Vodafone-Pass-Tarif kündigen sollten: Ggf. ist eine Beendigung fristlos möglich. In zwei für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von mit geführten Verfahren ist dieses Thema Gegenstand.

StreamOn und Vodafone-Pass Optionen

Mit StreamOn und Vodafone-Pass haben die beiden großen deutschen Mobilfunker Tarifmodelle ins Leben gerufen, die den Datenverkehr bestimmter Dienste nicht zum Inklusivvolumen zählen. So kann z.B. die Nutzung von Youtube oder Spotify je nach gewählter Option unbegrenzt ungedrosselt erfolgen, ohne dass das übrige Datenvolumen angekratzt wird („Zero Rating“)

Zero-Rating als Verstoß gegen Netzneutralität

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen solche sogenannten Zero-Rating-Angebote gegen Vorgaben zur Netzneutralität aus Art. 3 Abs. 2 der Verordnung 2015/2120 (s. EuGH Urt. v. 02.09.2021, C‑34/20).

Die Bundesnetzagentur hat in der Folge Verfügungen erlassen, wonach die Bewerbung der Tarife für Neukunden eingestellt wird und auch Bestandskunden diese Optionen nach Ablauf des 31. März 2023 nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen (s. Pressemitteilung der BNetzA).

Verschlechterung der Vertragsbedingungen

Tatsächlich haben nun sowohl die Vodafone GmbH, als auch die Telekom Deutschland GmbH Schreiben an Verbraucher versendet, in denen auf genau diese Änderung hingewiesen wird. Was die Schreiben aber nach meiner bisherigen Kenntnis nicht enthalten, ist ein Hinweis auf das daraus resultierende Kündigungsrecht, was sich – auch schon bei geringfügigen Verschlechterungen – für Verbraucher aus § 57 Abs. 1 TKG ergibt. Das ist eine erhebliche Erweiterung der Verbraucherrechte gegenüber der Rechtslage, die üblicherweise bei Dienstverträgen nach dem BGB gelten würde. Eine Kündigung ist damit außerordentlich und ohne Frist möglich. Die Mindestvertragslaufzeit ist also nicht einzuhalten. Dass die Unternehmen Millionen von Kunden dies nicht auf die Nase binden wollen, ist unternehmerisch nachvollziehbar, möglicherweise aber unzulässig.

Die Argumentation der Unternehmen: Kein Kündigungsrecht

Die Argumente der Unternehmen waren absehbar: Die Veränderung sei unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben, § 57 Abs. 1 Nr. 3 TKG.

Das ist aber gleich mehrfach falsch.

Einerseits ist eine Änderung nicht vorgeschrieben: Nach der Entscheidung des EuGH waren diese Tarifoptionen von Anfang an rechtswidrig. Zudem ist auch zu beachten, dass § 57 Abs. 1 TKG nur ein Kündigungsrecht für Verschlechterungen vorsieht.

Das Verbot der Zero-Rating-Praxis kann zudem nicht nur zu Lasten des Verbrauchers ausgeglichen werden. Telekom und Vodafone könnten schlicht allen Datenverkehr gleich behandeln und nicht mehr nach Volumen begrenzen, bis Verträge ordentlich gekündigt werden können. Auf diese kundenfreundliche Lösung ist man aber offenbar nicht gekommen (mit kleiner Einschränkung: Die Telekom ist immerhin so gnädig und bietet dies – wenn auch nicht im Roaming – auf Anfrage für drei Monate an, was aber in rechtlicher Hinsicht nichts am Kündigungsrecht ändert).

Update: 29. August 2023, OLG Düsseldorf hält Kündigungsrecht für gegeben.

Während das OLG Köln für StreamOn-Kunden kein Kündigungsrecht sah, hat das OLG Düsseldorf in der von mir für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betreuten Verhandlung vom 29. August 2023 gegen Vodafone ein Kündigungsrecht bejaht. Es handelt sich dabei um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Hier finden Sie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.09.2023, I-20 U 72/23.

Fazit

Verbraucher mit einem der betroffenen Tarife sollten ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich und fristlos kündigen (z.B. an impressum@telekom.de oder impressum@vodafone.com) und abwarten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 57 Abs. 1 TKG kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer xx hiermit außerordentlich und fristlos.
Mit freundlichen Grüßen
NameVertragsinhaber

Durch die zumindest vorläufige Klärung des OLG Düsseldorf dürften Vodafone-Kunden mit guten Chancen auf die Wirksamkeit ihrer außerordentlichen Kündigung pochen können.

2 Kommentare zu „Warum Telekom StreamOn und Vodafone-Pass Mobilfunkkunden vorsorglich kündigen sollten“

  1. Pingback: Telekom StreamOn eingestellt - Sonderkündigungsrecht oder nicht?

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