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Home » Fluggastrechte » Streik an Flughäfen am 10. März 2025 – Ihre Fluggastrechte (samt Entschädigung!)

Warnstreik 10.03.2025 Fluggastrechte
  • 07/03/2025

Streik an Flughäfen am 10. März 2025 – Ihre Fluggastrechte (samt Entschädigung!)

Wie soeben bekannt wurde, wird an mehreren deutschen Flughäfen am 10. März der Betrieb durch einen Warnstreik der Bodendienste massive eingeschränkt. Wie der Spiegel berichtet, sollen die Airports in München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle betroffen sein.

Fluggastrechte sind umfassend: Reisende haben Anspruch auf Tickerstattung oder Umbuchung, Verpflegung, Hotel und in vielen Fällen sogar eine Ausgleichsleistung.

Wenn auch z.B. der ADAC mit eigenem Juristenstab

und Deutschlands bedeutendste Zeitung

so einen Unsinn verbreiten. Diese ist nämlich immer dann auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände dann geschuldet, wenn die Airline sich nicht bemüht hat, die Ankuftsverspätung relevant zu verkürzen (hier schon einmal zu Unwetterfällen ausgeführt).

So könnten Passagiere ab oder nach München gebucht auch z.B. auf Salzburg umgeleitet werden. Kürzere Strecken könnten per Bahn erledigt werden. Airlines werden, das zeigt die Erfahrung aus den letzten Jahren, vielfach die Hände in den Schoß legen und abwarten, Passagiere erst am Folgetag an ihr Ziel bringen. Solche Berichte liegen mir schon von Lufthansa-Passagieren vor.

Auch am Beispiel einer Eurowings-Passagierin kann ich das gut erläutern. Gebucht war:

Die nächste Möglichkeit wäre hier eine Bahnfahrt nach Frankfurt, um dann am 11. März morgens nach Barcelona zu fliegen mit Ankunft um 9:10 Uhr:

Was Eurowings anbietet, ist schlicht abenteuerlich:

Ein ganzer Arbeitstag „auf Achse“, einmal quer durch Europa und rund acht Stunden später am Ziel, als erforderlich. Das ist ein klarer Fall für eine Entschädigung von 250,00 € (für 400,00 € ist die Strecke leider acht Kilometer zu kurz).

Recht bemüht zeigt sich gerade discover airlines bei einigen Langstrecken: Nach Abfertigung in Frankfurt geht es mit dem Bus nach Frankfurt-Hahn (gerne auch Luxemburg-Ost genannt) und von dort in den Urlaub. Dafür wird zwar mehr Zeit benötigt, einen zeitschonenderen Weg kann ich mir aber nicht vorstellen.

Details zu den Rechten habe ich auch hier beschrieben.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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