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Home » Fluggastrechte » Streik bei Eurowings Discover: Ihre Fluggastrechte als Passagier

Eurowings Discover Streik Fluggastrechte
  • 26/08/2024

Streik bei Eurowings Discover: Ihre Fluggastrechte als Passagier

Beschäftigte von Eurowings Discover haben angekündigt, vom 27.-30. August 2024 zu streiken. Die Piloten und das Kabinenpersonal werden in dieser Zeit ihre Arbeit niederlegen. Die Gewerkschaft Ufo und die Vereinigung Cockpit (VC) haben das Personal der Lufthansa-Tochter Discover Airlines zum Streik aufgerufen. Passagiere haben umfassende Fluggastrechte auf Entschädigung, Ersatzbeförderung, Erstattung, Verpflegung und ggf. auch eine Hotelunterbringung.

Entschädigung

Aus Art. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 der Verordnung 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung) ergibt sich ein Anspruch auf eine Entschädigung je nach Flugstrecke von 250,00 € – 600,00 €, wenn Flüge annulliert oder stark verspätet durchgeführt werden.

Nur außergewöhnliche Umstände können dem Luftfahrtunternehmen dann weiterhelfen. Wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23. März 2021 (C-28/20) feststellte, ist jedoch ein rechtmäßiger Streik eigenen Personals des Luftfahrtunternehmens kein außergewöhnlicher Umstand. Kurz: Ein solcher Streik gehört zur unternehmerischen Tätigkeit dazu und ist zudem beherrschbar: Eurowings Discover kann schlicht auf die Forderungen eingehen und den Streik damit abwenden. Damit dürfte hier eine Entschädigung geschuldet sein.
Ein Muster zur Geltendmachung finden Sie hier. Die E-Mail-Adresse lautet: impressum.discover@lufthansa-group.com.

Ersatzbeförderung

Müssen Sie reisen und kommt eine Umbuchung z.B. auf den Folgetag nicht in Frage, haben Sie auch ein Recht auf Ersatzbeförderung, dies auch mit einem anderen Luftfahrtunternehmen. Details dazu finden Sie hier samt Musterformulierung. Eine kurze Fristsetzung von einigen Stunden dürfte gerade bei kurzfristigen Abflügen hier ausreichend sein.

Erstattung

Ihre Reise macht keinen Sinn? Dann verlangen Sie bei Annullierung oder starker Verspätung schlicht eine vollständige Erstattung des Ticketpreises, die Ihnen EW Discover binnen 7 Tagen leisten muss. Ein Muster finden Sie hier.

Unterkunft und Verpflegung

Müssen Sie länger als zwei Stunden auf Ihren Abflug warten, steht Ihnen eine für die Wartezeit angemessene Verpflegung zu. Fordern Sie EW Discover entweder am Flughafen persönlich oder per E-Mail (impressum.discover@lufthansa-group.com) zur Bereitstellung auf. Erfolgt keine Reaktion, verlangen Sie Ihre Kosten unter Vorlage von Belegen im Nachhinein ersetzt. Stranden Sie über Nacht, muss Ihnen EW Discover ein Hotel samt Transfer stellen. Auch hier gilt: Erst (ggf. mit kurzer Frist) auffordern, dann auf eigene Faust buchen und Belege zur Erstattung mit Fristsetzung von z.B. 10 Tagen einreichen.

Pauschalreisende können sich auch an Reiseveranstalter wenden

Wer im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs ist, sollte sich zusätzlich (!) auch an seinen Reiseveranstalter wenden, der ebenfalls für Unterkunft, Verpflegung und einen neuen Flug sorgen muss. Auch kommt ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises in Betracht. Werden Reisen abgesagt, könnte ein Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden geschuldet sein, was 50-100 % des Reisepreises ausmacht (zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises).

Fazit

Auch wenn die Unannehmlichkeiten massiv sein dürften, ist durch die Fluggastrechteverordnung für Passagiere gut gesorgt. Bleiben noch Fragen offen, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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