Fahrgastrechte
Fahrgastrechte
Ihre Rechte als Passagier
Als Bahnreisender sind Sie vielleicht an Ausfälle und Verspätungen gewöhnt. Der Gesetzgeber hat mit der EU-Fahrgastrechteverordnung und der Eisenbahn-Verkehrsordnung Regelungen geschaffen, die den Fahrgästen bei Störungen weitreichende Rechte einräumen.
Leider zeigt die Praxis, dass verschiedene Eisenbahnunternehmen, allen voran meine Standardgegner, die DB Fernverkehr AG und die DB Regio AG, die den Fahrgästen zustehenden Rechte teilweise missachten. Klassiker sind die Nichtbereitstellung von Verpflegung bei Verspätungen ab einer Stunde im Fernverkehr, die Bereitstellung einer Unterkunft bei verspätungsbedingt notwendiger Übernachtung sowie die Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung mit anderen Verkehrsmitteln. Umfangreiche Fahrgastrechte bestehen übrigens auch im Nahverkehr und für Nutzer des Deutschlandtickets oder von Semestertickets.
Bereits die Geltendmachung der Ansprüche wird wohl nicht nur zufällig erschwert, um so berechtigte Ansprüche abzuwimmeln, obwohl dies einfach z.B. per E-Mail an das jeweilige Eisenbahnunternehmen erfolgen kann.
In Streitfällen sind Schlichtungsstellen und auch das Eisenbahnbundesamt teilweise überfordert und überblicken die Rechtslage nur bruchstückhaft. Fahrgastrechte sind weitgehend parallel zu Fluggastrechten ausgestaltet, zu denen es umfangreiche Rechtsprechung gibt.
Wenden Sie sich daher im Streitfall an einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt, der sich bereits bei verschiedenen Eisenbahnunternehmen bundesweit einen Namen durch unkomplizierte und effektive Anspruchsdurchsetzung gemacht hat.
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