Fahrgastrechte

Fahrgastrechte

Ihre Rechte als Passagier

Als Bahnreisender sind Sie vielleicht an Ausfälle und Verspätungen gewöhnt. Der Gesetzgeber hat mit der EU-Fahrgastrechteverordnung und der Eisenbahn-Verkehrsordnung Regelungen geschaffen, die den Fahrgästen bei Störungen weitreichende Rechte einräumen.

Leider zeigt die Praxis, dass verschiedene Eisenbahnunternehmen, allen voran meine Standardgegner, die DB Fernverkehr AG und die DB Regio AG, die den Fahrgästen zustehenden Rechte teilweise missachten. Klassiker sind die Nichtbereitstellung von Verpflegung bei Verspätungen ab einer Stunde im Fernverkehr, die Bereitstellung einer Unterkunft bei verspätungsbedingt notwendiger Übernachtung sowie die Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung mit anderen Verkehrsmitteln. Umfangreiche Fahrgastrechte bestehen übrigens auch im Nahverkehr und für Nutzer des Deutschlandtickets oder von Semestertickets.

Bereits die Geltendmachung der Ansprüche wird wohl nicht nur zufällig erschwert, um so berechtigte Ansprüche abzuwimmeln, obwohl dies einfach z.B. per E-Mail an das jeweilige Eisenbahnunternehmen erfolgen kann.

In Streitfällen sind Schlichtungsstellen und auch das Eisenbahnbundesamt teilweise überfordert und überblicken die Rechtslage nur bruchstückhaft. Fahrgastrechte sind weitgehend parallel zu Fluggastrechten ausgestaltet, zu denen es umfangreiche Rechtsprechung gibt.

Wenden Sie sich daher im Streitfall an einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt, der sich bereits bei verschiedenen Eisenbahnunternehmen bundesweit einen Namen durch unkomplizierte und effektive Anspruchsdurchsetzung gemacht hat.

Flugpreiserstattung

Flug annulliert oder verschoben? Sie haben einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Flugpreises

Entschädigung

Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert oder Sie haben Ihr Ziel verspätet erreicht? Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bis zu 600,00 € geltend.

Ersatzbeförderung

Ihr Flug wurde annulliert oder ohne Ihre Zustimmung verschoben? In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Ersatzbeförderung nach Ihrer Wahl!

Downgrade-Kompensation

Chicken or Pasta statt Luxus über den Wolken? Wenn Ihr Flug (oder Teile davon) nicht wie gebucht durchgeführt wurden, haben Sie einen Erstattungsanspruch.

Hotel und Verpflegung

Eine Unregelmäßigkeit sorgt dafür, dass Sie auf Hotel und/oder Verpflegung angewiesen sind? Diese Rechte stehen Ihnen als Passagier zu.

Dr. Böse darf Ihnen helfen?

Gerne stehe ich für eine kostenlose Erstberatung für Ihr Rechtsproblem zur Verfügung!

Ihre Vorteile als Passagier bei

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

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Erstberatung

Erhalten Sie kostenfrei eine erste Einschätzung der Rechtslage und Tipps zum Vorgehen.

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Individuelle
Betreuung

Auf Ihren Fall zugeschnitten, statt nur ein Fall von vielen, wie bei Legal Tech-Unternehmen.

Kosten trägt idR
die Airline

Zahlen Sie keine Provision an Dienstleister: Die Kosten der Anspruchsgeltendmachung erstattet in aller Regel am Ende die Airline.

Fluggastrechte
KnowHow

Langjähriges Know-How aus hunderten erfolgreich betreuten Verfahren nutzen.

Bundesweit
tätig

Unkomplizierter Kontakt per Telefon, E-Mail und E-Akte.

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