Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Nicht kategorisiert » Forderung anwaltlich und gerichtlich durchsetzen: Was kostet das eigentlich?

Kosten Klagen Rechtsanwalt Gericht
  • 28/04/2022

Forderung anwaltlich und gerichtlich durchsetzen: Was kostet das eigentlich?

Die Antwort ist einfach: Nichts. Wenn Sie gewinnen, zahlt Ihr Gegner in der Regel die anfallenden Kosten für Anwalt und Gericht, bis auf wenige Ausnahmen. Aber wie hoch ist denn ein Kostenrisiko, was man eingeht, falls man (teilweise) unterliegt oder der Gegner später einfach nicht zahlt?

Außergerichtliche Kosten

Alle Kosten richten sich in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert, also der Höhe Ihrer Forderung. Bis zu 500,00 € fallen in der Regel für die außergerichtliche Prüfung und Geltendmachung einer Forderung Kosten bis zu 90,96 € an. Bei komplizierteren Fällen oder bei einer Einigung können diese Kosten noch weiter steigen.

Gebühren steigen übrigens nicht Linear. Bei einer Forderung von 100.000,00 € fallen in der Regel nur Gebühren bis zu 2.584,09 € an.

Gerichtliche Kosten

Vor Gericht fallen zunächst Gerichtskosten an. Diese betragen bei einem Streitwert von bis zu 500,00 € z.B. 114,00 €. Für die Bearbeitung des Klageauftrags fallen je Partei weitere 75,80 € an. Für einen Termin wird eine Terminsgebühr fällig von 69,97 €. Hinzu kommt noch eine Auslagenpauschale bis ca. 20,00 € und tatsächliche Auslagen, z.B. für die Anfahrt, Abwesenheit und Parkkosten. Bei einem Vergleich erhöhen sich die Gebühren um 58,31 €.

Ausnahmen von der Kostentragungspflicht des Unterliegenden

Wie eingangs erwähnt, zahlt diese Kosten in der Regel am Ende gem. § 91 ZPO die Partei, die das Verfahren verliert. Sind Sie nur zu einem Teil erfolgreich, werden die Kosten in der Regel anteilig aufgeteilt.

Ausnahmen gibt es für solche Kosten, die nicht zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung erforderlich waren, z.B. wenn sich hier Anwalt für einen Termin in der Nachbarstadt ein Hotelzimmer genommen hat, was aber eher selten vorkommt.

Fazit

Das Kostenrisiko für eine anwaltliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung ist in aller Regel nicht äußerst belastend. Gerade bei geringeren Streitwerten sind die Kosten aber relativ gesehen recht hoch, weswegen es sinnvoll ist, im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die groben Erfolgsaussichten zu klären.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragUrteil: SMTM GmbH muss Tickets für Hook Up Festival absagen, kann nicht einseitig Termin und Lineup ändern
Nächster BeitragMusterformulierung Preiserhöhung Wohnmobil
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

LG Frankfurt a. M.: Streitwert bei „Preisfehlern“

Immer wieder betreue ich Fälle, in denen Unternehmen keine Lust haben, verbindlich geschlossene Verträge zu

LG Frankfurt a.M.: Entschädigung für Opfer der Schließung des Aldiana Club Side Beach

In den letzten Jahren lief es nicht so richtig rund bei Aldiana. Die Höhepunkte des

Wie Verbandsarbeit Mitgliedern schaden kann: Quatschjura führt zu erheblichen Mehrkosten

Teuer wurde es am Ende vor Gericht für den Shopbetreiber. Hat hier eine Verbandsjuristin evidenten Unsinn zu einem bindenden Kaufvertrag von sich gegeben?

Ryanair zieht sieben Flugzeuge aus Berlin ab: Ihre Rechte als Fluggast

Ryanair streicht viele Flüge aber Berlin BER: Lassen Sie sich nicht abwimmeln und nutzen Sie Ihr Recht auf Ersatzbeförderung.

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin