Nach Medienberichten ist die Deutsche Lufthansa AG von einem massiven IT-Ausfall betroffen, der die Durchführung von Flügen im großen Umfang beeinträchtigt. Das sind Ihre umfassenden Rechte:
Ersatzbeförderung
Sie wollen und müssen an Ihr Ziel? Sie haben das Recht, im Falle einer Annullierung, eine Ersatzbeförderung zu erhalten, dies auch mit einer anderen Airline, wenn erforderlich. Wichtig: Fordern Sie Lufthansa zunächst mit (ggf.) kurzer Frist zur Ersatzbeförderung auf, dies per Mail an impressum_de@lufthansa.com. Weitere Informationen finden Sie hier.
Verpflegung / Unterkunft
Beträgt Ihre Verzögerung mehr als zwei Stunden, schuldet Lufthansa Verpflegung, wird eine Übernachtung erforderlich, auch ein Hotel und den Transfer dorthin. Stellt Lufthansa diese Leistungen nicht, können Sie – nach vorheriger Fristsetzung an impressum_de@lufthansa.com von z.B. 30 Minuten – diese Leistungen selbst beschaffen und die Erstattung verlangen.
Ausgleichsleistung
Ob Ihnen eine Ausgleichsleistung von 250-600,00 € pro Person zusteht, hängt davon ab, ob sich Lufthansa erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Das halte ich hier für zweifelhaft, nach den bisher vorliegenden Informationen. Flugzeuge fliegen auch ohne Buchungssysteme, die Abfertigung von (zumindest bereits eingecheckten) Passagieren ist problemlos mit Vorlage von z.B. Bordkarten möglich. Der Bundesgerichtshof hatte bereits über IT-Probleme bei Fluggastrechten zu entscheiden. In dem damaligen Fall ging es um einen Ausfall von Flughafensystemen, bei denen der BGH außergewögnliche Umstände bejahte. Hier sollten Sie impressum_de@lufthansa.com zur Zahlung mit Frist von z.B. 10 Tagen auffordern, ein Muster finden Sie hier.
Noch Fragen?
Trotz der Unnanehmlichkeiten sorgen die EU-Fluggastrechte für eine möglichst geringe Beeinträchtigung. Verbleiben Fragen oder Probleme, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.