Tesla Autopilot Deaktiviert

Gängelung durch Tesla-Autopilot: Fahrzeugfunktionen längerfristig gesperrt

Wieder einmal macht Tesla negativ auf sich aufmerksam: Die in vielen Tesla-Fahrzeugen vorgesehene Autopilot-Funktion, die nach Aktivierung die Geschwindigkeit unter Berücksichtigung des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und auch die Spur hält, reagiert nach Berichten von Fahrern in den Fahrzeugen empfindlicher auf das Fahrerverhalten und wird zur „Strafe“ teilweise für rund eine Woche deaktiviert. Verhält sich Tesla hier rechtmäßig?

Was kann der Autopilot?

Tesla beschreibt die Funktionalität des Autopiloten vollmundig:

„“Autopilot“ umfasst eine Reihe von Fahrerassistenzfunktionen, die beim Kauf eines neuen Tesla standardmäßig installiert sind und bei bereits gelieferten Fahrzeugen nachträglich erworben werden können. Mit diesen Funktionen gestalten sich Fahrten mit Ihrem Tesla sicherer und weniger stressig. Verfügbare Pakete:
Autopilot
Abstandsgeschwindigkeitsregler: Passt die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs an die des Verkehrs in der Umgebung an.
Lenkassistent: Unterstützt beim Lenken auf klar gekennzeichneter Spur und verwendet den Abstandsgeschwindigkeitsregler.“

Wie funktionierte der Autopilot bisher?

Schon bisher musste bei der Nutzung des Autopiloten der Fahrersitz besetzt sein und der Fahrer regelmäßig zumindest leicht in das Lenkrad eingreifen, um seine Aufmerksamkeit nachzuweisen. Hintergrund sind gesetzliche Anforderungen an verschiedene Stufen „hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen“ (z.B. in § 1a StVG). Kurz gesagt: Je niedriger der Entwicklungsstand, desto engmaschiger muss die Kontrolle oder zumindest Überwachung durch den Fahrer sein.
Ist der Fahrer unaufmerksam, wird er optisch und akustisch auf „Verstöße“ aufmerksam gemacht, sorgt er nicht für Abhilfe (z.B. durch eine leichte Lenkbewegung), schaltet sich das System ab und der Fahrer übernimmt wieder die Kontrolle über das Fahrzeug. Dies gilt für den Rest der Fahrt. Nach dem Abschalten im P-Modus steht der Autopilot wieder zur Verfügung. Gegebenenfalls ist auch ein Anhalten des Fahrzeugs aus Sicherheitsgründen möglich. Damit dürfte Tesla die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, auch wenn das System technisch weniger komfortabel ist als die Marktbegleiter, die kapazitive Lenkräder zur Handerkennung verbauen.

Was hat sich geändert?

Mit aktuellen Softwareupdates greift der Autopilot offenbar (verstärkt) auf die in vielen Fahrzeugen verbaute Innenraumkamera zu. Nutzer berichten, dass sie bereits bei der Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs im Außenspiegel zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert werden (sprich: ein „Verstoß“ gemeldet wird). Das wurde durch Berichte begleitet, wonach es in den USA Probleme mit der Autopilot-Funktion gab.
Besonders gravierend: Wurde das System mehrfach (nach Berichten im Netz: 5 Strikes) abgeschaltet, deaktiviert Tesla das System automatisch. Diese Abschaltung soll dann etwa eine Woche (!) dauern.

Abschaltmitteilung auf dem Tesla-Display

Diese Deaktivierung kann nach einer Testfahrt nicht durch Abstellen des Fahrzeugs oder die Wahl eines anderen Fahrzeugnutzers umgangen werden. Das Fahrzeug ist also für ca. eine Woche nicht so nutzbar, wie es Tesla in seiner Fahrzeugbeschreibung verspricht.

Wie ist die Rechtslage?

Ich halte die Situation, die Tesla mit diesem Softwareupdate schafft, für einen Mangel. Gerade die von Tesla im Kaufvertrag nicht beschriebene Langzeitabschaltung des Autopiloten, die m.E. in Deutschland auch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist aus meiner Sicht eine unnötige Gängelung der Kunden Teslas.
Davon betroffene Käufer haben nach der von hier vertretenen Ansicht gute Aussichten auf einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. auf Beseitigung einer bestehenden und Verhinderung künftiger langfristiger Sperrungen des Systems. Reagiert Tesla nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kommt gegebenenfalls eine Minderung des Kaufpreises in Betracht. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt nach derzeitigem Prüfungsstand nicht in Betracht.

Geltendmachung

Die Geltendmachung von Ansprüchen sollte schriftlich gegenüber Tesla erfolgen, z.B. über die App (Screenshots anfertigen!) oder per E-Mail an germany_sales@tesla.com. Eine mögliche Formulierung

Betreff: FIN xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Fahrzeug FIN xxxx ist eine Software im Einsatz, die nach mehrmaligem Ausschalten des Autopiloten diesen für mehrere Tage blockiert. Ich bitte Siee

eine eventuell bestehende Sperre aufzuheben und

den Mangel am Fahrzeug so zu beheben, dass es in Zukunft nicht mehr zu längerfristigen Sperrungen kommt.
Dies muss innerhalb von zehn Tagen ab heute geschehen. Sollte hierzu eine Vorführung des Fahrzeuges bei Ihnen erforderlich sein, bitte ich um einen Terminvorschlag innerhalb dieser Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Name des Käufers

Und dann?

Die Erfahrung aus sehr vielen Mandaten gegen Tesla zeigt, dass man dort eher wenig reaktiv auf Kundenanliegen eingeht. Läuft die Frist fruchtlos ab, können Betroffene Klage erheben oder einen Rechtsanwalt mit der z.B. außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen. Auch stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

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