Lufthansa hat sich entschieden, verbindlich geschlossene Beförderungsverträge für Flüge zwischen Friedrichshafen und Frankfurt am Main ab ca. April 2024 nicht zu erfüllen. Die Hilfe für betroffene Passagiere ist bisher in mir geschilderten Fällen weit von dem entfernt, was die EU-Fluggastrechte vorsehen.
Anspruch auf Ersatzbeförderung
Zunächst gibt es ein Recht auf Ersatzbeförderung gem. Art. 8 Abs. 1 lit. b) der VO 261/2004/EG, dies auf dem frühestmöglichen Weg. Das kann z.B. eine Zugfahrt sein.
Ein Tipp: Ein Wettbewerber der Lufthansa, Skyalps, bringt sich offenbar in Position. Eine Ersatzbeförderung auch mit diesem Luftfahrtunternehmen wäre von Lufthansa zu stellen und – wenn das nicht erfolgt – im Nachgang zu erstatten. Es könnte Sinn machen, hier noch ein wenig abzuwarten, bis klar ist, ob und wann diese Flüge stattfinden.
Zunächst ist Lufthansa zur Ersatzbeförderung möglichst mit Fristsetzung aufzufordern, danach wird selbst gebucht und die Mehrkosten werden erstattet verlangt. Details zum Vorgehen habe ich hier mit Mustern zusammengefasst.
Eine oft gestellte Frage: Wie sieht es hier mit Übernachtungskosten aus, die z.B. aufgrund einer länger dauernden Anreise mit der Bahn entstehen? Wer früher (!) anreist, hat nach dem Wortlaut der EU-Verordnung keinen Erstattungsanspruch für eine Hotelübernachtun vor dem Abflug, nach nationalem Beförderungsvertragsrecht kann das anders aussehen. Der Anspruch ist aber nicht glasklar gegeben.
Wer zu seiner ursprünglichen Abflugzeit in Friedrichshafen mit der Bahn abreist und dann in Frankfurt übernachten muss (von Lufthansa dann auf den nächsten Flug ab Frankfurt gebucht), dem muss Lufthansa Hotel, Verpflegung und Transfer von und zum Hotel zur Verfügung stellen. Erfolgt dies trotz Aufforderung nicht, sind die entstandenen Kosten von Lufthansa nachträglich zu erstatten.
Erstattung
Haben Sie bessere Lösungen für Ihre Reise gefunden, haben Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten. Vorlagen dazu finden Sie hier.
Entschädigung
Ein Entschädigungsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung besteht nicht, da Lufthansa die Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug bekanntgegeben hat.
Fazit
Es lohnt sich auch deshalb sicher für Lufthansa, die Friedrichshafener Passagiere hängen zu lassen, weil nur wenige Passagiere Ihre Rechte durchsetzen werden. Diese dürften aber helfen, dennoch halbwegs störungsfrei die geplante Reise durchzuführen. Bei Fragen stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.