Update vom 28.04.2023: Tesla auch noch nach vielen Monaten ohne Wertersatz widerrufen
Der Widerrufs-Hammer: Über 12 Monate Widerrufsrecht – Geld zurück ohne Abzüge
Ja, Sie haben richtig gelesen: Wenn Sie als Verbraucher Ihr Fahrzeug bei Tesla bis ca. 17. April 2023 online oder telefonisch bestellt haben, hat Sie Tesla voraussichtlich falsch über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher dürften dadurch über ein Widerrufsrecht verfügen, das erst 12 Monate und 14 Tage ab Übergabe endet. Auch bestehen gute Chancen, dass Verbraucher keinen Wertersatz leisten müssen. Eine erhaltene Umweltprämie kann unter Umständen sogar behalten werden.
Kurz: Auto zurück, Geld zurück. Das ist eine äußerst spannende Gelegenheit für unzufriedene Tesla-Fahrer, für die ein Verkauf am freien Markt aufgrund der massiv gefallenen Gebrauchtpreise nicht in Betracht kommt.
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Die normalen Widerrufsfälle (in der 14-Tage-Frist)
Vorab: Ich bin zufriedener Fahrer eines TESLA und denke, dass es eine gute Entscheidung ist, sich z.B. ein Model 3 oder Model Y zu kaufen. Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen die Kaufentscheidung sich nachträglich nicht als richtig herausstellt. So zum Beispiel sind Zweifel stärker geworden, was die Gebrauchtfahrzeugsituation in einigen Monaten oder Jahren hergibt. Auch die Unzufriedenheit mit fehlenden Ultraschallsensoren bewegt viele Kunden zum Widerruf.
Oft geht es dann mindestens um die derzeit übliche Anzahlung von früher 100,00 € und inzwischen 250,00 €, teils auch um den gesamten Fahrzeugkaufpreis. Ich erkläre, wie Verbraucher dann vorgehen können, nachdem ich vielen Verfahren erfolgreich vor dem AG München (früherer Sitz) und vor dem AG Köpenick sowie dem LG Berlin gegen die Tesla Germany GmbH geführt habe (u.a. AG München, Az.: 154 C 13368/21).
Bestehendes Widerrufsrecht
Auch wenn TESLA meinem Eindruck nach bemüht ist, das Thema nicht zu sehr auszubreiten und teils sogar irreführend vorspiegelt, es bestünde nur ein eingeschränktes Widerrufsrecht: Selbstverständlich besteht für Verbraucher ein Widerrufsrecht bei einem im Fernabsatz (z.B. am Telefon oder auf der Website) geschlossenen Kaufvertrag über einen PKW. Das ergibt sich aus §§ 312 Abs. 1, 312c Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB.
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
In den allermeisten Fällen dürfte hier auch nicht die Ausnahme vom Widerrufsrecht in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (auf individuelle Kundenwünsche zugeschnitten) greifen: Eine der Besonderheiten an TESLA-Fahrzeuge sind die wenige Variationsmöglichkeiten, die sich – gerade bei den Kassenschlagern Model Y und Model 3 – im Wesentlichen in wenigen Außen- und zwei Innenfarben, Leichtmetallrädern und der Motorisierung erschöpfen. In der Regel produziert TESLA sogar „auf Vorrat“ und weist vorproduzierte Fahrzeuge dann Bestellern zu, was trotz Produktion in Fernost zu sehr kurzen Lieferzeiten führt. Das sind nicht die Anpassungen, die der Europäische Gesetzgeber in der Regelung, die hier im BGB umgesetzt wurde, im Blick hatte. Es geht um Fälle, in denen eine anderweitige Verwertung der Ware nicht mehr möglich ist, z.B. individuell bedruckte Kleidung oder maßgeschneiderte Möbel.
Tesla täuscht über Widerrufsrecht
Vereinzelt behaupten Mitarbeiter von TESLA, das z.B. kein Erstattungsanspruch bezüglich der Anzahlung besteht:
Foren und Social Media-Kanäle sind voll von solchen Berichten und unter eingefleischten TESLA-Fans ist der Mythos der mangelnden Erstattbarkeit weit verbreitet. Schon im Bestellprozess bekommen Verbraucher dabei den Eindruck, es gäbe zumindest die sogenannten Bestellgebühr nicht erstattet:
Das ist aber schlicht Blödsinn.
Erstattung der 100,00 € / 250,00 € Anzahlung
Widerrufen Sie Ihren Kaufvertrag, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung von 100,00 € bzw. 250,00 €. Die Erstattung muss binnen 14 Tagen ab Widerruf bei Ihnen eingehen werden, § 357 Abs. 1 BGB. Mit Ablauf der Frist gerät Tesla automatisch in Verzug.
Storno oder Widerruf: Die Formulierung ist egal
Auch wenn viele Hobbyjuristen in Foren und auf Facebook das Gegenteil behaupten: Ob Sie Ihre Erklärung als „Storno“ bezeichnen, oder den richtigen Begriff „Widerruf“ verwenden, ist vollkommen egal. Entscheidend ist, dass Ihr Wille erkennbar ist, dass Sie vom Kaufvertrag Abstand nehmen wollen. Eine Musterformulierung finden Sie weiter unten.
Kaufpreiserstattung – auch noch nach Abholung
Das ist aber nicht alles: Das Widerrufsrecht endet (frühestens) 14 Tage nach Erhalt der Ware.
So ist also auch noch ein Widerruf nach Übernahme des Fahrzeuges möglich. Achtung: Hier kann Tesla im Einzelfall möglicherweise einen Wertersatzanspruch gem. § 357 Abs. 7 BGB ins Spiel bringen. Zumindest bei umfangreichen Fahrten mit dem Fahrzeug ist das auch denkbar, wobei der zu leistende Wertersatz überschaubar ausfallen dürften. Ich halte es hier für überwiegend wahrscheinlich, dass überhaupt kein Wertersatz geschuldet ist, dies auch bei längeren Fahrten.
In den letzten Monaten in Mode unter Tesla-Verkaufsmitarbeitern kommt ein neuer Gag: 20% Wertersatz seien im Falle eines Widerrufs geschuldet. Diese Schauergeschichte wird je nach Lust und Laune des Verkaufsmitarbeiters abhängig davon gebracht, ob das Fahrzeug schon zugelassen wurde, ob mehr als 100 km gefahren wurden oder es mehrere Tage beim Kunden vorhanden war. 20% Wertersatz bekommt Tesla mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Kunden nicht.
Der Widerruf ist übrigens auch ein gutes Mittel, um die teils etwas nachlässige Mangelbeseitigung Teslas zu beschleunigen: Wer sich z.B. aufgrund von Verarbeitungsproblemen bei der Übergabe des Fahrzeuges für den Widerruf offen für einen Widerruf zeigt, dürfte auch die Motivation Teslas steigern, Mängel (zeitnah) zu beseitigen.
Rückgabeformalitäten
Haben Sie Ihr Fahrzeug bereits erhalten, müssen Sie es binnen 14 Tagen ab dem erklärten Widerruf (nicht ab Erhalt) wieder zu Tesla zurückbringen. Sie müssen nicht auf einen Rückgabetermin warten und haben auch aus meiner Sicht keinen Anspruch auf so einen Termin. Das kann Ihr Auslieferungsstandort, aber meiner Ansicht nach auch jeder andere Standort der Tesla Germany GmbH sein. Sie geben da Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren und Schlüsseln ab. Idealerweise wird Ihnen die Rückgabe quittiert.
In manchen Fällen verweigern Mitarbeiter aber die Rücknahme. Tesla gerät dadurch in Annahmeverzug und muss den Kaufpreis nun erstatten, obwohl Sie „Ihr“ Auto noch haben. Es ist sehr empfehlenswert einen Zeugen bei der Rückgabe mitzunehmen, der sich vielleicht auch einen kurzen „Terminsbericht“ schreibt.
Zinsen und Kosten der anwaltlichen Vertretung
14 Tage nach Erklärung des Widerrufs gerät TESLA automatisch in Verzug mit der Erstattung, es ist insbesondere keine Fristsetzung erforderlich. Hiernach sind Verzugszinsen geschuldet, §§ 280 Abs. 1, 2, 286, 288 Abs. 1 BGB. Auch die Kosten eines Rechtsanwalts muss Tesla dann grundsätzlich erstatten. Dies gilt insbesondere, als Tesla schon im Verkaufsprozess irreführende Hinweise zum Widerrufsrecht erteilte.
Und was ist, wenn Tesla dann doch auf einmal zahlt?
In einigen Fällen lässt es Tesla sogar auf eine Klage ankommen, zahlt dann aber in aller Regel nach Zustellung der Klage.
Das ist kein Problem, denn Tesla muss dann voraussichtlich die angefallenen Kosten tragen. Für außergerichtliche Kosten ergibt sich das aus dem eingetretenen Verzug. Aber auch nach Klageerhebung wird das Gericht dann nach einer Erledigungserklärung oder Klagerücknahme Tesla voraussichtlich die Kosten auferlegen, wenn gesetzte Fristen zur Zahlung zuvor abgelaufen waren, wie kürzlich noch das Landgericht Berlin entschied:
Musterschreiben
Ein Musterschreiben, um Ihren Widerruf rechtssicher zu erklären, finden Sie hier kostenfrei zum Download.
Fazit
Selbst wenn Elon Musk ins All fliegen kann: Deutsches Verbraucherschutzrecht gilt auch für Verbraucher, die einen TESLA erworben haben. Das wichtigste Recht dürfte hier das Widerrufsrecht sein, sodass Anzahlungen aber ggf. auch der Kaufpreis im Falle eins Widerrufs zu erstatten sind. Kommen Sie mit Tesla nicht weiter, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.