Tesla Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung falsch

Widerrufsrecht bei TESLA: Anzahlung und mehr einfach erstattet erhalten.

Update vom 19.01.2024

Der Widerrufs-Hammer: Über 12 Monate Widerrufsrecht – Geld zurück ohne Abzüge

Ja, Sie haben richtig gelesen: Wenn Sie als Verbraucher Ihr Fahrzeug bei Tesla bis ca. 17. April 2023 online oder telefonisch bestellt haben, hat Sie Tesla voraussichtlich falsch über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher dürften nach der hier und von diversen in diesem Bereich spezialisierten Juristen (hier z.B. schließt sich der ADAC meiner Auffassung an) vertretenen Auffassung dadurch über ein Widerrufsrecht verfügen, das erst 12 Monate und 14 Tage ab Übergabe endet. Auch bestehen gute Chancen, dass Verbraucher keinen Wertersatz für die bis zum Widerruf gefahrenen Kilometer leisten müssen. Eine erhaltene Umweltprämie kann unter Umständen sogar behalten werden.
Kurz: Auto zurück, Geld zurück. Das ist eine äußerst spannende Gelegenheit für unzufriedene Tesla-Fahrer, für die ein Verkauf am freien Markt aufgrund der massiv gefallenen Gebrauchtpreise nicht in Betracht kommt.

Vorweg ein Hinweis sozusagen in eigener Sache: Ich bin für Tesla offenbar ein sehr lästiger Gegner. Teslas Anwälte wollen mir wohl deshalb einige Äußerungen auf meiner Website gerichtlich untersagen lassen und halten Verbraucher, so scheint es mir, für besonders dumm. So zumindest legen sie teils meine Ausführungen aus. Was aus meiner Sicht jeder versteht, hier nochmal ganz besonders deutlich:

Ja, hier besteht ein Unterliegensisiko. Aber: Wer nicht widerruft, erhält seinen Kaufpreis ganz sicher nicht erstattet.

Das Ergebnis kann auch sein, dass am Ende kein „verlängertes“ Widerrufsrecht und damit kein Erstattungsanspruch besteht. Und ja, das sehen auch diverse Gerichte in erstinstanzlichen Entscheidungen zu Gunsten Teslas so. Dass die Gerichte gerade bei der Schlagzahl in der ersten Instanz nicht so treffsicher sind, ist auch kein Wunder, denn in den vorliegenden Fällen stellen sich Fragen, die es zuvor so nicht gab und die eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema erfordern. Oder sind Sie z.B. schon einmal mit ihrer Kaffeemaschine zu Amazon gefahren, um diese zurückzugeben und wurden dann am Eingang abgelehnt? Meine – fundierte- Rechtsauffassung bleibt aber unverändert und deswegen betreibe ich auch weiter gut begründet die Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten. Es wäre nicht das erste Mal, dass ich in der ersten Instanz noch nicht obsiege, am Ende aber das verfolgte Ziel gegen einen (vermeintlich überstarken) Gegner erreiche.

Aber zurück zum Thema: Ich bin der erste Rechtsanwalt in Deutschland, der aufgrund vieler Mandate gegen Tesla bereits in der Zeit vor dem Widerrufsproblem auf dieses Thema aufmerksam wurde und schon seit Ende Januar 2023 Mandanten hierzu betreut hat. Das (wirklich) erste Urteil ist dazu in einem von mir betreuten Fall gegen Tesla ergangen und verpflichtet Tesla zur Erstattung:

Das erste Versäumnisurteil gegen Tesla in Deutschland

Das Urteil ist Ergebnis einer rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§ 331 ZPO), ist aber keine abschließende Entscheidung, da sich Tesla hierzu nicht äußerte. Gegen dieses Urteil ging Tesla mit einem Einspruch vor. Daraufhin wurde das Urteil (mit unterhaltsamer Begründung) aufgehoben. Auch wenn Sie dachten, dass das Gleiche ist: Die Klage wurde mit der aufhebenden Entscheidung abgewiesen. Die Berufung ist dagegen anhängig, da die Begründung der Entscheidung aus meiner Sicht erhebliche Mängel aufweist. Das wiederholt sich auch in anderen Entscheidungen. Die Fauxpas der Gerichte werden teils sogar schon von Rechtsanwälten außerhalb der Tesla-Bubble aufgegriffen, weil sie so ins Auge stechen:

https://twitter.com/RALampmann/status/1748000641170239863

Die Argumente Teslas in der Einspruchsbegründung aber auch in den Schriftsätzen in den sonstigen Verfahren sind wenig überraschend, die Ausführungen dort wurden von mir schon seit Anbeginn der Widerrufsfälle vorhergesehen und bei der Beratung beachtet, sodass meine Mandanten auf Basis des kostenlosen Leitfadens gut gewappnet sind.

Mehr Informationen sowie einen kostenlosen Leitfaden zu diesem Thema mit einer Musterformulierung finden Sie hier

Stand des Videos: 28.04.2023

Häufige Fragen zum verlängerten Widerrufsrecht:

Warum verlängert sich die Widerrufsfrist?

§ 356 Abs. 3 BGB sieht eine Verlängerung auf zwölf Monate und 14 Tage bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vor. Dabei ist Tesla gleich mehrfach fehlerhaft vorgegangen, so fehlte unter anderem die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.

Genügt eine fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung für das verlängerte Widerrufsrecht?

Der Europäische Gerichtshof hat genau diesen Fall bereits zu Lasten des nachlässigen Unternehmers entschieden (s. EuGH Urt. v. 14.05.2020, C‑266/19 – EIS). Verbrauchern wird so vorgespiegelt, dass eine bestimmte Form des Widerrufs erforderlich ist, dabei genügt eben auch ein mündlich erklärter Widerruf. Wenn ein spürbarer Wettbewerbsverstoß gegeben ist, spricht vieles dafür, dass auch einzelne Verbraucher sich auf einen solchen Fehler berufen können. Tesla ist der Ansicht, dass der EuGH und ihm folgend der BGH nur für den Fall entschieden hat, dass das Muster der Widerrufsbelehrung verwendet wird. Diese Argumentation ist aber aus gleich mehreren Gründen unzutreffend. Dazu kommen noch weitere Fehler im Bestellprozess.

Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen?

Der Widerruf ist bis zu 12 Monate und 14 Tage ab Übergabe des Fahrzeuges an Sie möglich, wenn die Widerrufsbelehrung rechtswidrig war.

Was kostet die anwaltliche und ggf. gerichtliche Auseinandersetzung nach Widerruf mit Tesla?

Aufgrund des in der Regel hohen Streitwerts liegen die Kosten samt erster Instanz im Bereich von bis über 10.000,00 €. Aber Sie kostet das vermutlich nichts. Denn die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits in aller Regel. Da ich keine Mandate bearbeite, die nach Prüfung keine guten Erfolgsaussichten haben, dürfte das hier am Ende auch Tesla sein. Um das erhebliche Kostenrisiko abzusichern, macht es aber dennoch Sinn, sich hier mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen.

Kann Tesla einen Wertersatzanspruch geltend machen?

Wenn die Widerrufsbelehrung rechtswidrig war, schließt § 357a Abs. 1 BGB einen Wertersatzanspruch aus, sodass der volle Kaufpreis zu erstatten sein dürfte. Das gilt zumindest für den Wertersatz, der bis zum Widerruf üblicherweise zu leisten wäre.

Welche Abzüge droht Tesla an?

Tesla hat offenbar bemerkt, dass man „verloren“ hat und versucht in mehreren mit bekannten Fällen, durch die Androhung horrender Abzüge den Widerruf unattraktiv wirken zu lassen: Von 20% Abzug für die Erstzulassung und 0,55 € / Km ist dort die Rede. Ich halte bereits einen Abzug dem Grunde nach für eher schwer vertretbar. Zumindest aber überschreitet Tesla aus meiner Sicht das, was § 357a Abs. 1 Nr. 1 BGB hier zulässt.

Ist eine Rückgabe des Fahrzeuges erforderlich?

Ja, auch wenn Tesla die Rücknahme per E-Mail ablehnen sollte, sollten Sie das Fahrzeug an Ihrem örtlichen Delivery Center binnen 14 Tagen ab Widerruf zur Rückgabe anbieten. Den genauen Ablauf erkläre ich im kostenlosen Leitfaden, so sollten Sie unbedingt vorgehen und nicht davon abweichen.

Wird Tesla mein Fahrzeug zurücknehmen und muss ich dann meinem Geld lange hinterrennen?

Tesla lehnt Rückgaben in der Regel ab. In einigen wenigen Fällen hat Tesla hiernach aber erneut die Rückgabe angeboten. Aus juristischen Gründen kann es aber sinnvoll sein, sich darauf nicht einzulassen. Wird das Fahrzeug nach Widerruf weiter genutzt, bestehen ggf. Ersatzansprüche Teslas, die aber im Vergleich zum (wohl nicht bestehenden) Wertersatzanspruch bis zum Widerruf eher gering Gewicht fallen.

Wie lange dauert es bis zur Kaufpreiserstattung?

Das kommt auf die Einsicht Teslas an. Idealerweise erfolgt die Kaufpreiserstattung binnen 14 Tagen. Sollte Tesla nicht freiwillig zahlen und sogar eine Klage erforderlich werden, sollten Käufer mindestens 6-12 Monate für eine erstinstanzliche Klärung einplanen. Nach aktuellen Stand endet die Auseinandersetzung dann aber noch nicht, sollte Tesla nicht in der Zwischenzeit vorzeitig aufgeben. Wer schnell Geld benötigt, der sollte dieses Vorgehen nicht in Betracht ziehen.

Warum schreiben manche Kanzleien, dass Tesla Widerrufe „akzeptiert“?

Weil es sich gut liest. Richtig ist diese Angabe aber in der Tat. Schon seit mehreren Monaten liegen mir solche Schreiben Teslas vor. Das „Angebot“ geht aber mit der Androhung krasser Abzüge einher und kommt daher ohne anwaltliche Beratung (und selbst danach) nicht in Betracht.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, kann diese auch noch jetzt abgeschlossen werden?

Einige Versicherer bieten Verträge an, die eine Absicherung eines noch zu erklärenden Widerrufs abdecken. Das sollte aber unbedingt vor dem Widerruf geklärt werden.

Wird mein Kaufpreis verzinst?

Befindet sich Tesla in Verzug, sind auch Verzugszinsen, im Verfahren Prozesszinsen zu entrichten. Diese belaufen sich derzeit auf 8,62 % pro Jahr. Bei einem zu erstattenden Fahrzeugkaufpreis von z.B. 59.970,00 € wären das rund 5.169,41€ pro Jahr alleine an Zinsen.

Sollte ich die Deckungsanfrage bei meiner Versicherung starten, bevor ich einen Anwalt beauftrage?

Ich rate dazu, keine Deckungsanfrage ohne vorherige anwaltliche Beratung vorzunehmen. Für meine Mandanten übernehme ich die Deckungsanfrage, damit es dabei zu keinen Fehlern kommt. Wie Sie aber schon jetzt Ihrem Versicherer die richtigen Fragen stellen, finden Sie im kostenlosen Leitfaden heraus.

Gibt es auch Urteile, nach denen Tesla keine Erstattung leisten muss?

Ja, diverse Urteile ergingen zu Gunsten von Tesla. Darauf verweist Tesla auch bei Kundenanfragen gerne. Die gerichtliche Argumentation bietet aus meiner Sicht aber eine solch große Angriffsfläche, weil die rechtliche Würdigung falsch ist oder Gesichtspunkte schlicht übersehen wurden, um Ansprüche gegen Tesla doch noch erfolgreich durchzusetzen. Sicher ist: Wer nicht widerruft, erhält seinen Kaufpreis nicht erstattet.

Mehr Informationen sowie einen kostenlosen Leitfaden zu diesem Thema mit einer Musterformulierung finden Sie hier.

Die normalen Widerrufsfälle (in der 14-Tage-Frist)

Vorab: Ich bin zufriedener Fahrer eines TESLA und denke, dass es eine gute Entscheidung ist, sich z.B. ein Model 3 oder Model Y zu kaufen. Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen die Kaufentscheidung sich nachträglich nicht als richtig herausstellt. So zum Beispiel sind Zweifel stärker geworden, was die Gebrauchtfahrzeugsituation in einigen Monaten oder Jahren hergibt. Auch die Unzufriedenheit mit fehlenden Ultraschallsensoren bewegt viele Kunden zum Widerruf.

Oft geht es dann mindestens um die derzeit übliche Anzahlung von früher 100,00 € und inzwischen 250,00 €, teils auch um den gesamten Fahrzeugkaufpreis. Ich erkläre, wie Verbraucher dann vorgehen können, nachdem ich vielen Verfahren erfolgreich vor dem AG München (früherer Sitz) und vor dem AG Köpenick sowie dem LG Berlin gegen die Tesla Germany GmbH geführt habe (u.a. AG München, Az.: 154 C 13368/21).

Bestehendes Widerrufsrecht

Auch wenn TESLA meinem Eindruck nach bemüht ist, das Thema nicht zu sehr auszubreiten und teils sogar irreführend vorspiegelt, es bestünde nur ein eingeschränktes Widerrufsrecht: Selbstverständlich besteht für Verbraucher ein Widerrufsrecht bei einem im Fernabsatz (z.B. am Telefon oder auf der Website) geschlossenen Kaufvertrag über einen PKW. Das ergibt sich aus §§ 312 Abs. 1, 312c Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB.

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB

In den allermeisten Fällen dürfte hier auch nicht die Ausnahme vom Widerrufsrecht in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (auf individuelle Kundenwünsche zugeschnitten) greifen: Eine der Besonderheiten an TESLA-Fahrzeuge sind die wenige Variationsmöglichkeiten, die sich – gerade bei den Kassenschlagern Model Y und Model 3 – im Wesentlichen in wenigen Außen- und zwei Innenfarben, Leichtmetallrädern und der Motorisierung erschöpfen. In der Regel produziert TESLA sogar „auf Vorrat“ und weist vorproduzierte Fahrzeuge dann Bestellern zu, was trotz Produktion in Fernost zu sehr kurzen Lieferzeiten führt. Das sind nicht die Anpassungen, die der Europäische Gesetzgeber in der Regelung, die hier im BGB umgesetzt wurde, im Blick hatte. Es geht um Fälle, in denen eine anderweitige Verwertung der Ware nicht mehr möglich ist, z.B. individuell bedruckte Kleidung oder maßgeschneiderte Möbel.

Tesla täuscht über Widerrufsrecht

Vereinzelt behaupten Mitarbeiter von TESLA, das z.B. kein Erstattungsanspruch bezüglich der Anzahlung besteht:

Foren und Social Media-Kanäle sind voll von solchen Berichten und unter eingefleischten TESLA-Fans ist der Mythos der mangelnden Erstattbarkeit weit verbreitet. Schon im Bestellprozess bekommen Verbraucher dabei den Eindruck, es gäbe zumindest die sogenannten Bestellgebühr nicht erstattet:

Irreführender Hinweis im Bestellprozess

Das ist aber schlicht Blödsinn.

Erstattung der 100,00 € / 250,00 € Anzahlung

Widerrufen Sie Ihren Kaufvertrag, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung von 100,00 € bzw. 250,00 €. Die Erstattung muss binnen 14 Tagen ab Widerruf bei Ihnen eingehen werden, § 357 Abs. 1 BGB. Mit Ablauf der Frist gerät Tesla automatisch in Verzug.

Storno oder Widerruf: Die Formulierung ist egal

Auch wenn viele Hobbyjuristen in Foren und auf Facebook das Gegenteil behaupten: Ob Sie Ihre Erklärung als „Storno“ bezeichnen, oder den richtigen Begriff „Widerruf“ verwenden, ist vollkommen egal. Entscheidend ist, dass Ihr Wille erkennbar ist, dass Sie vom Kaufvertrag Abstand nehmen wollen. Eine Musterformulierung finden Sie weiter unten.

Kaufpreiserstattung – auch noch nach Abholung

Das ist aber nicht alles: Das Widerrufsrecht endet (frühestens) 14 Tage nach Erhalt der Ware.

So ist also auch noch ein Widerruf nach Übernahme des Fahrzeuges möglich. Achtung: Hier wird Tesla möglicherweise einen Wertersatzanspruch gem. § 357a Abs. 1 BGB ins Spiel bringen. Tesla meint, dass ein Abzug bereits für die Erstzulassung ohne Umgang mit der Kaufsache geschuldet sei, auch erfolgen horrende Abzüge für gefahrene Kilometer. Diese Rechtsfragen sind noch gerichtlich zu klären. Zumindest das Risiko eines Abzugs sollte vor Erklärung des Widerrufs eines zugelassenen Fahrzeuges in Betracht gezogen werden.

E-Mail von Tesla an widerrufenden Kunden

Rückgabeformalitäten

Haben Sie Ihr Fahrzeug bereits erhalten, müssen Sie es binnen 14 Tagen ab dem erklärten Widerruf (nicht ab Erhalt) wieder zu Tesla zurückbringen. Sie müssen nach von hier vertretener Ansicht nicht auf einen Rückgabetermin warten und haben auch aus meiner Sicht keinen Anspruch auf so einen Termin. Die Rückgabe sollte an Ihrem örtlichen Delivery Center erfolgen, genaue Informationen finden Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung. Sie geben da Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren und Schlüsseln ab. Idealerweise wird Ihnen die Rückgabe quittiert.

Rückgabeprotokoll von Tesla

In manchen Fällen verweigern Mitarbeiter aber die Rücknahme. Tesla gerät je nach Fallkonstellation schon dadurch in Annahmeverzug und muss den Kaufpreis nun erstatten, obwohl Sie „Ihr“ Auto noch haben. Es ist sehr empfehlenswert einen Zeugen bei der Rückgabe mitzunehmen, der sich vielleicht auch einen kurzen „Terminsbericht“ schreibt.

Zinsen und Kosten der anwaltlichen Vertretung

14 Tage nach Erklärung des Widerrufs gerät TESLA automatisch in Verzug mit der Erstattung, es ist insbesondere keine Fristsetzung erforderlich. Hiernach sind Verzugszinsen geschuldet, §§ 280 Abs. 1, 2, 286, 288 Abs. 1 BGB. Auch die Kosten eines Rechtsanwalts muss Tesla dann grundsätzlich erstatten. Dies gilt insbesondere, als Tesla schon im Verkaufsprozess irreführende Hinweise zum Widerrufsrecht erteilte.

Und was ist, wenn Tesla dann doch auf einmal zahlt?

In extrem vielen Fällen ließ es Tesla in den Anzahlungsfällen sogar auf eine Klage ankommen, zahlt dann aber in aller Regel spätestens nach Zustellung der Klage.

Das ist kein Problem, denn Tesla muss dann voraussichtlich die angefallenen Kosten tragen. Für außergerichtliche Kosten ergibt sich das aus dem eingetretenen Verzug. Aber auch nach Klageerhebung wird das Gericht dann nach einer Erledigungserklärung oder Klagerücknahme Tesla voraussichtlich die Kosten auferlegen, wenn gesetzte Fristen zur Zahlung zuvor abgelaufen waren. Mir liegen unzählige Beschlüsse des Amtsgerichts Köpenick, des LG Berlin sowie auch des Kammergerichts Berlin dazu vor:

LG Berlin Beschl. v. 05.1.2023, 42 O 281/22

Musterschreiben

Ein Musterschreiben, um Ihren Widerruf binnen 14 Tagen ab Auslieferung rechtssicher zu erklären, finden Sie hier kostenfrei zum Download.

Fazit

Selbst wenn Elon Musk ins All fliegen kann: Deutsches Verbraucherschutzrecht gilt auch für Verbraucher, die einen TESLA erworben haben. Das wichtigste Recht dürfte hier das Widerrufsrecht sein, sodass Anzahlungen aber ggf. auch der Kaufpreis im Falle eines Widerrufs zu erstatten sind. Kommen Sie mit Tesla nicht weiter, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

1 Kommentar zu „Widerrufsrecht bei TESLA: Anzahlung und mehr einfach erstattet erhalten.“

  1. Pingback: Streichung der BAFA-Umweltprämie: Was Tesla-Kunden nun tun können - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Kommentar verfassen

Scroll to Top