Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Rechtsprechung » Deutsche Bahn muss Anwaltskosten nach verschleppter Erstattung verlangen

AG Frankfurt Bahn Anwaltskosten Verzug
  • 14/04/2022

Deutsche Bahn muss Anwaltskosten nach verschleppter Erstattung verlangen

Verspätungen gibt es nicht nur bei der Personenbeförderung der Bahn regelmäßig, auch Zahlungen stocken. Dabei hat die Bahn mit dem Servicecenter Fahrgastrechte aus meiner Sicht ein Monstrum geschaffen, dessen Ziel es auch ist, die Durchsetzung von Ansprüchen zu erschweren. Verlangen, die man – ganz gewöhnlich – per Mail an die Bahn richtet, werden teils nicht bearbeitet.

In meinem Fall hat sich die Bahn so lange mit einer zugesagten Erstattung Zeit gelassen, dass mein Mandant die Nase voll hatte und mich beauftragte. Gab es vorher angeblich Probleme mit der Identifikation, da verschiedene Mailadressen genutzt wurden, kam jetzt das Geld ganz schnell. Die anwaltlichen Kosten für den Ärger wollte die Bahn aber nicht übernehmen:

Nein, das Verständnis hatte mein Mandant nicht und so habe ich die 89,00 € eingeklagt.

AG Frankfurt am Main: Verweis auf falsche Mailadressen greift nicht

Das Gericht sieht einen Anspruch auf Kostenerstattung gegeben, findet insbesondere die Ausrede der Bahn zu den Mailadressen nicht überzeugend:

Die Beklagte befand sich nach § 286 I BGB in Verzug. Der Kläger hatte mehrfach zur Zahlung aufgefordert. Der Einwand der Beklagten, sie habe den Kläger nicht zweifelsfrei identifizieren können, weil dieser nach seinem eigenen Vortrag eine abweichende Mailadresse verwendet habe, ist nicht nachvollziehbar. Der Kläger hat unter mehreren Mailadressen zur Zahlung aufgefordert, darunter auch diejenige, die in seinem Kundenkonto hinterlegt war.

Fazit

Wenn die Erstattung trotz Fristsetzung oder Mahnung nicht erfolgt, können Reisende einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten wird in den meisten Fällen verzugsbedingt die Bahn am Ende ersetzen müssen. Die Zermürbung von Fahrgästen lässt sich die Bahn gut etwas kosten: Mit eigenen Rechtsanwaltskosten stehen hier nachher rund 790,00 € auf der Abrechnung zu Lasten der Bahn.

AG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.04.2022, 32 C 4048/21 (18) hier im Volltext

Beitrag teilen:

Voriger BeitragAG Memmingen: Ryanair muss Kosten für neuen Flug zum Wunschdatum tragen
Nächster BeitragAG Düsseldorf: Entschädigung geschuldet, wenn verfügbare Flugzeuge nach Defekt nicht genutzt werden
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

LG Frankfurt a. M.: Streitwert bei „Preisfehlern“

Immer wieder betreue ich Fälle, in denen Unternehmen keine Lust haben, verbindlich geschlossene Verträge zu

LG Frankfurt a.M.: Entschädigung für Opfer der Schließung des Aldiana Club Side Beach

In den letzten Jahren lief es nicht so richtig rund bei Aldiana. Die Höhepunkte des

Wie Verbandsarbeit Mitgliedern schaden kann: Quatschjura führt zu erheblichen Mehrkosten

Teuer wurde es am Ende vor Gericht für den Shopbetreiber. Hat hier eine Verbandsjuristin evidenten Unsinn zu einem bindenden Kaufvertrag von sich gegeben?

Ryanair zieht sieben Flugzeuge aus Berlin ab: Ihre Rechte als Fluggast

Ryanair streicht viele Flüge aber Berlin BER: Lassen Sie sich nicht abwimmeln und nutzen Sie Ihr Recht auf Ersatzbeförderung.

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin