Zum Inhalt wechseln
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » Finnair benachteiligt Statuskunden: Verschlechterungen rechtswidrig

Finnair Plus Freigepaeck Aenderung
  • 16/05/2023

Finnair benachteiligt Statuskunden: Verschlechterungen rechtswidrig

Finnair hat sich Änderungen im hauseigenen Vielfliegerprogramm Finnair Plus überlegt. Statuskunden mit Gold- oder Platinstatus wird die Möglichkeit genommen, kostenfreies Sportgepäck und schweres Gepäck mitzunehmen, diese Änderung tritt für Flüge (oder Buchungsvorgänge) ab dem 1. Juni 2023 in Kraft treten.

Änderung auch für Bestandskunden wirksam?

Aus meiner Sicht ist die Anpassung für Bestandskunden nicht wirksam. Dies gilt zumindest für die Dauer der laufenden Statusgültigkeit. Dabei könnte man noch in zwei Kategorien von Änderungen unterteilen.

Fall a: Flug bereits gebucht

In diesen Fällen halte ich eine Anpassung in jedem Fall für unwirksam. Passagiere sollten hier auf die Gewährung der Statusvorteile pochen und etwaige Zuzahlungen nur unter Vorbehalt der Rückforderung leisten. Dann sollte eine Erstattung mit Fristsetzung verlangt werden, die dann ggf. auch anwaltlich oder gerichtlich gegenüber Finnair geltend gemacht werden kann.

Fall b: Flugbuchung in der Zukunft

Hier ist die Situation etwas anders: Finnair wird argumentieren, dass der Beförderungsvertrag in Kenntnis der bereits angepassten Bedingungen erst geschlossen wurde und dann eben nicht die früher enthaltenen Vorteile mit sich bringt. Die Entscheidung, einen Vielfliegerstatus bei einem bestimmten Programm zu erreichen, hängt aber eben gerade auch von den gewährten Statusvorteilen und ganz besonders auch von der Dauer der Statusgültigkeit ab. Nimmt man Programmteilnehmern zugesagte Leistungen, obwohl diese bereits Aufwand zur Erreichung des Status‘ erreicht haben, halte ich das für rechtlich fragwürdig. Dabei kann sich Finnair aus meiner Sicht auch gegenüber Verbrauchern nicht auf Anpassungsklauseln in den Programmbedingungen berufen, da diese nach den anwendbaren AGB-rechtlichen Regelungen voraussichtlich unwirksam wären.

Fazit

Warum Finnair es sich mit seinen besten Kunden verscherzt, dies bei Leistungen, die nur minimale Grenzkosten verursachen, ist nur damit zu erklären, dass hier mehr Geld verdient werden soll. Neben der unternehmerisch schon fragwürdigen Entscheidung, halte ich das Vorgehen für rechtswidrig. Passagiere sollten Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten und diese von Finnair erstattet verlangen.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragKündigungsbutton: Wie Sie Verträge vorzeitig fristlos kündigen können
Nächster BeitragLG Düsseldorf: Airlines haften für zusammengemixte kiwi.com-Flugbuchung
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Club Aldiana Side schließt: Viele Reisende betroffen

Der Aldiana Club in Side schließt kurzfristig: Reisende haben verschiedene Rechte, sollten bei dem Vorgehen aufpassen

Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen: So wollen Sie (fast) alle Veranstalter verhumpsen

Flugzeitenänderungen sind sehr häufiges Ärgernis für Reisende. Hierum ranken sich verschiedene Mythen, die von Reiseveranstaltern

Die „nachträgliche“ Bahncard: Bahn gibt vor dem AG Frankfurt auf

Vielleicht hilft auch Ihnen eines Tages die naträgliche Bahncard: Mein Mandant erwarb einen Fahrschein mit

Condor und das Heraklion-Desaster

Condor war es auf Heraklion zu windig: Gleich mehrere Flüge erreichten die Griecheninsel in den letzten Wochen nicht. Ihre Rechte als Fluggast finden Sie hier.

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2025 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin