Fluggastrechte Sprache

Fluggastrechte richtig geltend machen: In welcher Sprache?

In vielen Fällen müssen Fluggastrechte bei Airlines geltend gemacht werden, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Dabei stellt sich die Frage: In welcher Sprache muss die Geltendmachung erfolgen?

LOT will Übersetzung auf Englisch

So habe ich selbst es erlebt, dass die polnische Airline LOT meine Eingabe auf Deutsch zurückweist und eine englischsprachige Übersetzung verlangt:

Ob dort wirklich niemand in der Lage ist, eine solche Mitteilung zu verstehen oder zumindest (wenn auch nur maschinell) zu übersetzen, oder ob es darum geht, lästige Kundenanfragen abzuwimmeln, kann ich nicht beurteilen.

In welcher Sprache muss eine Geltendmachung erfolgen?

Grundsätzlich gilt, dass Ansprüche in einer Sprache geltend gemacht werden müssen, die es dem Schuldner ermöglichen, die Geltendmachung zu verstehen und zu prüfen. Bei Airlines aus dem deutschsprachigen Raum ist es kein Problem, wenn Anfragen auf Deutsch erfolgen.

Aber auch bei Airlines mit Sitz im Ausland ist die deutsche Sprache in den allermeisten Fällen geeignet, um Ansprüche wirksam geltend zu machen, denn diese geben durch z.B. die Gestaltung ihrer Website oder ihrer AGB zu erkennen, dass sie auch deutschsprachige Kunden ansprechen. Wer Verträge auf Deutsch schließt, muss aber auch die weitere Abwicklung des Vertrages in dieser Sprache ermöglichen. Weist eine Airline eine solche Zuschrift zurück, ist das schlicht nicht das Problem des Passagiers.

Warum Übersetzungen nachteilig sein können

Auch ein praktischer Grund spricht gegen eine Übersetzung: Nach § 184 GVG ist Gerichtssprache deutsch. In einem späteren Verfahren kann ein Gericht z.B. die Vorlage von Übersetzungen verlangen, die mit erheblichem Kostenaufwand erstellt werden müssen.

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