#Klagenhilft: Aber gratis gibts das nicht, oder?

Nein.

Derzeit glänzen viele Unternehmen im Bereich Reise mit ausbleibenden Erstattungen, obwohl diese längst in Verzug geraten sind. Wenn Verbraucher dann den Klageweg beschreiten, stellt sich immer die Kostenfrage. In einer idealen Situation ist es in Deutschland so, dass der am Ende den Aufwand trägt, der ihn ausgelöst hat: Also die Airline oder der Reiseveranstalter. Achtung: Schuldner von Gebühren und Kosten ist aber zunächst der Verbraucher selbst. Man geht also erst einmal in Vorleistung.

Und wenn dann auf einmal doch gezahlt wird?

Das ist egal. Wenn nach einer anwaltlichen Beauftragung eine Zahlung erfolgt, sind auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung verzugsbedingt von Airline / Veranstalter zu ersetzen, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.

Wenn die Zahlung nach Erhebung einer Klage kommt, hat das Gesetz in § 91a ZPO und § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO die Lösung: Die Klage wird zurückgenommen oder für erledigt erklärt. Die Airline / der Reiseveranstalter kann dann entweder anerkennen, dass er die Kosten trägt (was ihn Geld spart) oder das Gericht stellt sich grob gesagt die Frage: Wer hat den Ärger eigentlich angezettelt? Die Antwort auf die Frage ist klar: Ich erwarte, dass in allen Fällen Airlines und Reiseveranstalter die Kosten tragen müssen.

Also gar keine Risiken?

Ich würde nicht davon sprechen, dass die Durchsetzung gratis ist, denn: Es verbleibt insbesondere das Insolvenzrisiko. Gerade bei kleineren Airlines und solchen, die schon vor der Krise kränkelten, kann sich das realisieren. Aber sind dann 105,00 € Gerichtskosten bei einem 450,00 €-Flugpreis noch wirklich gravierend? Ich persönlich würde mich daher nicht von der Verfolgung abschrecken lassen. Die Erfahrung der letzten Wochen zeigt: Wer klagt, kriegt sein Geld zurück.

Die Alternativen?

Eher mau.

Mahnbescheide sind überwiegend eine Einladung, noch mehr Zeit zu schinden, indem ihnen (das geht) ohne Begründung widersprochen wird und dann viel mehr Zeit vergeht, bis ein Klageverfahren weiterlaufen kann. Schlichtungsstellen sind ohnehin gut ausgelastet und daher wohl eher wenig geeignet, um eine schnelle Zahlung herbeizuführen. Bei Fluggastrechtedienstleistern zahlen Passagiere oft einen prozentualen Abschlag auf den erlösten Betrag. Das mag bei riskanten Verspätungsentschädigungen interessant sein, aber bei glasklaren Erstattungsansprüchen halte ich es für verschenktes Geld.

1 Kommentar zu „#Klagenhilft: Aber gratis gibts das nicht, oder?“

  1. Pingback: #klagenhilft: Warum ein Mahnbescheid in der Regel sinnlos ist. - rechteindeutig.de

Kommentar verfassen

Scroll to Top