LG Duesseldorf Kanzleiausflug Annullierung

LG Düsseldorf: Eurowings zahlt rund 14.000,00 € für vereitelten Kanzleiausflug nach Paris

Mit einem Anerkenntnis endet eine recht außergewöhnliche Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Eurowings nach einem vereitelten Kanzleiausflug mit 45 Teilnehmern.

Annullierung des Rückfluges

Fluggastrechte sind nur Kleinkram? In diesem Fall gilt das nicht. Meine Mandantin ist eine norddeutsche Notarsozietät, die mit ihren Mitarbeitern für ein Wochenende einen Kanzleiausflug nach Paris unternahm. Es kam, wie es in diesem Jahr so oft der Fall war, zur Annullierung des Rückfluges mit Eurowings. Damit begann für viele Reiseteilnehmer der Stress, um Alternativen aufzutun, die dazu führen, dass die Kanzlei wieder am Montag einsatzfähig ist.

Die Bemühungen waren dabei nur teils erfolgreich: Die Hilfe Seitens Eurowings blieb, wie so oft, recht überschaubar. Einige Reiseteilnehmer mussten bereits Sonntags deutlich früher nach Hamburg reisen, viele Reiseteilnehmer erreichten Hamburg erst wieder am Montag und damit krass verspätet. Auch für Hotel und Verpflegung musste meine Mandantin – wie so oft in diesen Fällen – selbst sorgen.

Gesamtforderung: 13.969,68 €

Am Ende standen über 2.700 € für Hotel und Verpflegung auf dem Deckel, dazu kam auch die pro Person geschuldete Ausgleichsleistung gem. Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG in Höhe von 250,00 €. Alle Ansprüche ließ sich die Sozietät abtreten und beauftragte mich mit der Geltendmachung der Forderung.

Einsicht erst nach Zustellung der Klage

Da die Reisenden aus meiner Sicht aber an jedem Punkt der Reise richtig vorgegangen sind, sich auch um eine Klärung direkt mit Eurowings bemühte, kam nun aber die einzig sinnvolle Reaktion seitens Eurowings nach Zustellung der Klage:

Anerkenntnis der Rechtsanwälte Eurowings‘

Fazit

Ich kann mir schon die Sorgenfalten der Kanzleiverantwortlichen im Vorfeld der Reise vorstellen, als sie bemerkten, dass im Jahr 2022 im Flugverkehr gerade auch bei Eurowings Störungen gehäuft auftreten. Als es dann wirklich zur Annullierung kam, war die Freude über den gemeinsamen Ausflug sicher vollständig verschwunden. Erst die konsequente Durchsetzung von Fluggastrechten dürfte auf Seiten von Luftfahrtunternehmen aber dazu führen, die Entscheidung, ob ein Flug durchgeführt wird oder nicht, gut zu überdenken. Ob auch Sie Ihre Fluggastrechte mit Erfolgsaussichten geltend machen können, kläre ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Kommentar verfassen

Scroll to Top