Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Düsseldorf
Dr. Böse
Fluggastrechte

Lufthansa-Gruppe: Rückmeldung nach Flugänderung sonst Stornierung?

Nach einer Flugzeitenänderung wurde Ihnen eine Frist zur Rückmeldung gesetzt? Hier finden Sie die Folgen, wenn Sie nicht reagieren.

In eigener Sache erhielt ich eine E-Mail, die mich über eine Flugzeitenänderung informiert. Über diese Mails habe ich schon in anderem Kontext berichtet. Tatsächlich handelt es sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sogar um eine Annullierung, wobei mir direkt der neue Flug als Beförderungsmöglichkeit angeboten wird.

In der E-Mail wird mir dabei ein vermeintliches Ultimatum gesetzt:

Was passiert aber, wenn ich nicht reagiere?

Nichts.

In rechtlicher Hinsicht bleiben meine Optionen, mich für eine der Möglichkeiten des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung) zu entscheiden, offen. Ich kann also auch noch kurz vor Abflug der vorgeschlagenen Verbindung verlangen, darauf befördert zu werden. Selbstverständlich trage ich dann aber das Risiko, dass der Flug ausgebucht ist und ich auf einen anderen Flug ausweichen muss. Dieser scheint derzeit für mich bis zum 1. November „reserviert“ zu sein, sodass ich auf jeden Fall zu den geänderten Daten mitfliegen könnte.

Tipp: Airline informieren

Gleichwohl scheint es sinnvoll, die Airline kurz per E-Mail darüber zu informieren, dass das Wahlrecht nach Art. 8 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung später ausgeübt wird.

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