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Home » Fluggastrechte » Chaos am Berliner Flughafen BER: Ihre Rechte als Passagier

Chaos BER Berlin Warteschlange Fluggastrechte
  • 10/10/2021

Chaos am Berliner Flughafen BER: Ihre Rechte als Passagier

Vollkommen unerwartet haben gestern die Herbstferien in Berlin begonnen. So müssen es sich zumindest Passagiere gedacht haben, die in teils über einhundert Meter langen Warteschlangen darauf gewartet haben, für ihren Flug einchecken zu können (s. Bericht bei tagesschau.de). Teils sehen Airlines einen persönlichen Checkin vor, um so die Reiseunterlagen (z.B. zu Impfung / PCR-Test) auf Vollständigkeit zu prüfen. Besonders betroffen: Passagiere der Lufthansa und Swiss, die ihre Flüge in großer Zahl verpassten. Grund sind also oft nicht die – wie sonst auch – überlasteten Sicherheitskontrollen am Flughafen, sondern schlicht die mangelnde Vorbereitung der Airlines auf die – ihnen natürlich bekannte – Anzahl an Passagieren.

Foto der Warteschlangen am 9. Oktober 2021

Flug verpasst? Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung geschuldet

Haben Sie, obwohl Sie rechtzeitig am Flughafen waren und auch auf ihren nahenden Abflug aufmerksam gemacht haben, ihren Flug verpasst? Dann schuldet Ihnen die Airline eine Ticketpreiserstattung oder die Umbuchung auf einen anderen Flug, dies kann, wenn die Wartezeit sonst zu groß würde, auch die Umbuchung auf eine andere Airline bedeuten. Ansprüche werden zunächst bei Airlinemitarbeitern vor Ort oder der telefonischen Kundenbetreuung geltend gemacht. Werden sie verweigert, schriftlich zur Erstattung oder Ersatzbeförderung auffordern und dann den Anspruch weiter durchsetzen.

Ausgleichszahlung von 125,00 – 600,00 €

Ein Trostpflaster für die Unannehmlichkeiten? In vielen Fällen dürften Passagiere einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, der je nach Entfernung und Dauer der Verzögerung 125,00 € – 600,00 € pro Person ausmacht. Außergewöhnliche Umstände lagen hier nicht vor: Es obliegt Airlines vielmehr den Airlines, ausreichend Personal für den Checkin bereitzustellen. Die Rechtsprechung zu überlasteten Sicherheitskontrollen, die teils nicht zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlung führen soll, passt hier nicht. Auch hier gilt: Anspruch gegenüber der Airline schriftlich mit Fristsetzung geltend machen und dann klagen oder eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.

Verpflegung und ggf. Hotelübernachtung

Sie müssen mehr als zwei Stunden auf Ihren neuen Abflug warten? Dann hat die Airline für die Wartezeit angemessene Erfrischungen / Verpflegung zu stellen. Wird dies verweigert, verauslagen Sie die Kosten und verlangen diese später unter Fristsetzung erstattet, da gilt übrigens auch, soweit alkoholische Getränke beschafft werden. Kommt es zu einem Weiterflug erst am Folgetag können Sie auch die Unterbringung im Hotel verlangen und – wenn verweigert – auf eigene Kosten buchen und erstattet verlangen.

Fazit: Flughafen-Chaos geht nicht zu Lasten der Passagiere

Scheitert eine reibungslose Flugreise schon am Checkin-Schalter an mangelnder Vorbereitung der Airlines, sind die Ansprüche von Passagieren umfassend. Passagiere sollten die Umstände gut dokumentieren (z.B. durch Fotos), Zeiten notieren und auf den nahenden Abflug Mitarbeiter aufmerksam machen. Etwaige Ansprüche sollten per E-Mail mit Fristsetzung angemeldet werden und nach ggf. anwaltlicher Prüfung weiterverfolgt werden.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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