Gerade in sozialen Netzwerken lese ich häufig von de Empfehlung, sich im Fall eines Fluggastrechte-Problems an die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (neu: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.) zu wenden.
Der Vorteil des Verfahrens liegt auf der Hand: Ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ist für den Passagier kostenfrei. Aber: Ist die Schlichtungsstelle wirklich ein guter Weg zur Anspruchsdurchsetzung? Ich meine nein, wobei ich natürlich nur die Fälle beurteilen kann, in denen SÖP-Betroffene sich nachträglich für eine zweite Meinung an mich gewandt haben.
Keine Beratung
Eines der größten Probleme der SÖP ist, dass in der Regel keine Beratung des Passagiers erfolgt. Passagiere, die genau und umfassend ihre Rechte kennen, haben damit vielleicht kein Problem. Ich habe aber nicht nur einmal erlebt, dass z.B. nur ein Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend gemacht wurde, obwohl auch (erhebliche) Hotel- und Verpflegungskosten erstattungsfähig gewesen wären. Erst in einer anwaltlichen Beratung beim Fluggastrechte-Profi wird der Fall in seiner Gesamtheit erfasst und so auch bearbeitet.
Umständliche Anspruchsgeltendmachung
Bereits das Formular zur Erhebung aller Informationen und Unterlagen ist umfassend und erfordert teils mehr Angaben, als zur Bearbeitung benötigt. Ein auf Fluggastrechte spezialisierter Anwalt fragt nur die Unterlagen an, die wirklich für konkret diesen Fall erforderlich sind.
Teils extrem lange Verfahrensdauer
Ich habe Verfahrensdauern von über 1,5 Jahren erlebt. Dass viele Monate verstreichen, ist die Regel. Ein auf Fluggastrechte spezialisierter Anwalt kann Fälle zügig außergerichtlich und gerichtlich bearbeiten. Teils liegen zwischen Beauftragung und Zahlung nur 2-5 Wochen. Nur die wenigsten Fluggastrechtefälle, die von einem in diesem Gebiet bewanderten Rechtsanwalt betreuen werden, dauern länger als neun Monate, dies aufgrund von Verzögerungen bei Gerichten.
In der Tendenz airlinefreundliche Schlichtungsentscheidungen
Die SÖP bewertet regelmäßig Unterliegensrisiken bei einer möglichen weiteren Anspruchsdurchsetzung und quotelt oft die Forderung, um so die Interessen von Passagier und Airline in Ausgleich zu bringen.
Ich habe viele Schlichtungsvorschläge der SÖP gesehen, bei denen ich mich sehr wundern musste: Aus meiner Sicht vollkommen klare Fälle wurden mit einem 50:50-Vorschlag bewertet.
Ob es daran liegt, dass Airlines für die Kosten der SÖP aufkommen („Wer die Musik bezahlt,…“), oder ob den Schlichtern der SÖP schlicht die Erfahrung aus der Praxis der streitigen Durchsetzung von Fluggastrechten fehlt, kann ich nicht beurteilen. Die Ergebnisse können aber aus meiner Sicht unangemessen ausfallen.
Ein Beispiel: Meine Mandanten wandten sich wegen einer Annullierung bei KLM an mich, zu zahlen waren zwei Ausgleichsleistungen und Umbuchungskosten von gesamt 748,00 €. Der Vorschlag der SÖP war (für Profis) haarsträubend begründet und endete mit dem Einigungsvorschlag:
Glücklicherweise wandten sich meine Mandanten damit an mich zur Prüfung. Die Rechtslage war recht eindeutig und so haben meine Mandanten letztlich eine Klage auf Zahlung des Gesamtbetrages erhoben. Das Ergebnis:
Das ist kein Einzelfall. In einem Verfahren gegen Lufthansa schlug die SÖP eine Kürzung um 60% vor:
Auf unsere Klage hin gibt es nun die komplett geschuldeten 250,00 €:
Dazu kommen teils erheblich Zinsansprüche (die Fälle lagen ja oft lang bei der Schlichtungsstelle) sowie die Kosten der Rechtsverfolgung, die die Airline am Ende tragen muss.
Airlines zahlen schlicht nicht
Das Sahnehäubchen ist aber der Umstand, dass Airlines sich teils nicht für die Schlichtungsvorschläge der SÖP interessieren. Teils wird diesen schlicht widersprochen.
Selbst aber bei Zustimmung der Airline zu dem Vorschlag ist das Wort „Bindungswirkung“, was die SÖP auf ihrer Website verwendet, etwas zu vielversprechend: Eine Zwangsvollstreckung kann daraus nicht erfolgen und so landen immer wieder abgeschlossene SÖP-Verfahren, bei denen erst meine Tätigkeit zur Zahlung führt. In der Zwischenzeit hat der Passagier aber teils schon 1-2 Jahre (zu lange) auf sein Geld gewartet.
Fazit
Die Schlichtungstelle halte ich nur für äußerst wenige Fälle für tauglich, in denen ein erhebliches Kostenrisko bei eigener Verfolgung des Anspruchs bestünde. Im Übrigen drohen erhebliche Verzögerungen und teils nicht nachvollziehbare Schlichtungsvorschläge. Ob Ihr Fall ausnahmsweise für die SÖP besser geeignet ist, kann z.B. durch eine kostenlose Erstberatung erörtert werden.
Setzen Sie Ihre Ansprüche erfolgreich mit Hilfe eines Rechtsanwalts und ggf. auch gerichtlich durch, so werden in der Regel die dafür entstandenen Kosten am Ende von der Airline erstattet, sodass auch so eine Anspruchsverfolgung am Ende kostenneutral erfolgt. In vielen Fällen verlangen spezialisierte Rechtsanwälte auch keine Vorschusszahlung auf die Kosten der anwaltlichen Vertretung, sodass hier auch keine finanziellen Nachteile drohen.