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Home » Fluggastrechte » Ryanair streicht viele Flugstrecken: Rechte als Passagier

Ryanair Flugstreichung Dresden Hamburg Dortmund Leipzig Fluggastrechte
  • 10/10/2024

Ryanair streicht viele Flugstrecken: Rechte als Passagier

Nachdem im April 2022 schon Frankfurt am Main wegfiel, will Ryanair viele Strecken ab Hamburg und alle Flüge von und nach Dortmund, Dresden und Leipzig im Jahr 2025 einstellen (Bericht bei Bild.de). Das dürfte massive Auswirkungen auf den Flugplan haben.

Erstattung – oft wenig interessant

Wenig interessant ist der nach der Verordnung 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung) bestehende Anspruch auf Flugpreiserstattung. Dieser muss binnen 7 Tagen erfüllt werden, ein Musterschreiben habe ich hier eingestellt.

Ersatzbeförderung – auch mit anderer Airline

Spannend ist die Ersatzbeförderung. Sie können diese entweder auf einem Flug von Ryanair zu einem Datum nach Ihrer Wahl verlangen, oder – und hier spielt die Musik – die Beförderung auf dem frühestmöglichen Flug zu vergleichbaren Reisebedingungen sogar mit einer anderen Airline verlangen, wenn Ryanair nicht gleich früh einen Flug anbieten sollte.

Übrigens: Meiner Ansicht nach spricht einiges dagegen, dass Reisende sich auf einen Flug ab „Frankfurt“ Hahn (vulgo: Luxemburg Ost) verweisen lassen müssen. Der Flughafen liegt rund 110 km und knapp 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt.

Ryanair spielt da nur in den seltensten Fällen mit, Sie sollten daher mit z.B. meinem Musterschreiben zur Ersatzbeförderung unter Fristsetzung auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf den frühestmöglichen Flug auf eigene Kosten buchen, diese ersetzt verlangen. Bei der Auswahl des passenden Fluges helfe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Die Erfolgsaussichten sind bei einem richtigen Vorgehen gut und in der Regel heißt es spätestens nach Zustellung der Klage:

Eines von vielen Anerkenntnisurteil gegen Ryanair

Fazit

Streckenstreichungen führen zu viel Problemen bei Passagieren. Gerade Ryanair haben meine Mandanten als recht „robust“ erlebt, wenn es um Ersatzbeförderung mit anderen Airlines geht. Genau diese kann aber in vielen Fällen geschuldet sein.

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Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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