TUI Cruises Mein Schiff Absage

TUI Cruises Mein Schiff 3 Weihnachtsreise: Geld zurück + saftige Entschädigung

Man mag es fast nicht glauben: Fast 180 Passagiere konnten nicht zur gebuchten Weihnachtsreise mit der Mein Schiff 3 von TUI Cruises anreisen, da der Flug mit Smartwings ab Köln-Bonn nach Hamburg und dann weiter nach Teneriffa am 23.12.2021 nicht abflog (mehr dazu). Die Rechte für Reisende sind aber durchaus ansehnlich und dürften ein Stück weit über den Ärger hinwegtrösten.

Reisepreiserstattung

Selbstverständlich steht jedem Reisenden ein Anspruch auf Erstattung des vollständigen Reisepreises zu. Dieser muss binnen 14 Tagen geleistet werden. Geschieht das nicht, kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, dessen Kosten verzugsbedingt TUI Cruises in der Regel wird tragen müssen.

Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Noch spannender ist aber der hier vermutlich auch bestehende Anspruch aus § 651n Abs. 2 BGB für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit („entgangene Urlaubsfreuden“). Dieser Anspruch wird sich in aller Regel am vereinbarten Reisepreis orientieren und beläuft sich auf 70-100% des Reisepreises (s. z.B. LG Köln, Urt. v. 26.10.2009, 23 O 435/08 Rn. 55). Zusätzlich zur Reisepreiserstattung gibt es also ein ordentliches Trostpflaster vom Veranstalter.

Richtiges Vorgehen für Reisende

Betroffene Reisende sollten unter info@tuicruises.com die Erstattung des Reisepreises und die Entschädigung in Höhe von 100% des Reisepreises mit einer Fristsetzung von 14 Tagen unter Angabe der Bankdaten verlangen. Denken Sie hierbei gerne an den BCC-Trick, um so den Versand Ihrer Aufforderung später belegen zu können. Nach Ablauf der Frist kann entweder selbst eine Klage erhoben oder ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

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