Verweis auf Reisebüro rechtswidrig: Air France verpflichtet sich zur Unterlassung
Ich hatte bereits darüber berichtet: Richtiger Ansprechpartner für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen. In einem aktuellen Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. hat sich …
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