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Home » Verbraucherrecht » Achtung: Wohnmobil-Preiserhöhung bei La Marca Mobility GmbH aus Landsberg

La Marca Mobility GmbH Landsberg Preiserhoehung Wohnmobil
  • 08/04/2024

Achtung: Wohnmobil-Preiserhöhung bei La Marca Mobility GmbH aus Landsberg

Wohnmobil-Preiserhöhung bei La Marca Mobility GmbH aus Landsberg
Auch im Jahr 2024 gibt es sie noch, die Wohnmobilhändler, die meinen, noch ein bisschen mehr Geld aus den Verbrauchern herauspressen zu können. Nachdem sich in den vergangenen Jahren viele Händler spätestens vor Gericht eine blutige Nase geholt haben, weil Preisanpassungsklauseln entweder gar nicht vereinbart oder schlicht unwirksam waren, ist es um diese Methode ruhiger geworden. Nicht so für die Kunden der La Marca Mobility GmbH aus Landsberg. Regelmäßig erreichen mich in den letzten Wochen und Monaten Anfragen von Kunden, die mehr bezahlen sollen, als ursprünglich im Kaufvertrag vereinbart.

Preisanpassungsklauseln in der Regel unwirksam

Auch wenn das Unternehmen sich dazu entschieden hat, (offenbar selbst gestrickte) Preisanpassungsklauseln in Kaufverträgen mit aufzunehmen: Diese sind in aller Regel unwirksam.

Unwirksame Erhöhungsklausel

Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderung an solche Klauseln, damit Verbraucher nicht über Gebühr benachteiligt werden. Ich habe bisher keine Preisanpassungsklausel gesehen, die diese Voraussetzungen vollständig einhält. Anwaltlich gut beratene Händler kommen einer idealen Preisanpassungsklausel zumindest nahe. Davon ist La Marca meiner Ansicht nach aber weit entfernt.

Modelljahres-Trick

Schon in Auseinandersetzungen ohne Preisanpassungsklausel, aber gerne auch bei Kunden, die man mit einer solchen (meist unwirksamen) Klausel bedacht hat, kommt das Unternehmen auch gerne mit dem Modelljahres-Trick um die Ecke. Danach sollen Kunden gar nicht das vereinbarte Modelljahr erhalten, sondern vielmehr ein Nachfolgemodell mit (angeblich) vielen Änderungen, die teils happige Aufpreise rechtfertigen sollen. Auch diese Masche dürfte in rechtlicher Hinsicht für La Marca nicht zu einem Erfolg führen, wie jüngst das LG Frankfurt a. M. in einem von mir erfolgreich betreuten Fall gegen ein anderes Unternehmen bestätigte:

„Ominöse Umstände“

Wie mir schon einige Anfragende berichteten, fühlen sie sich aufgrund der Umstände, wie man versucht, Preisanpassungen durchzudrücken, unwohl. So wurde einem Mandanten mit einer einseitigen „Stornierung“ des Vertrages gedroht (wobei sich der Mitarbeiter vor Gericht auf wundersame Weise plötzlich nicht mehr an diese Angabe erinnern konnte). Immer wieder behauptet der Verkäufer in Gesprächen, dass er schon einen (teils großen) Teil einer angeblichen Preiserhöhung übernimmt und für den Kunden doch nur ein kleiner Rest bliebe. Auch wird im Hinblick auf die bevorstehende Reisesaison der Eindruck vermittelt, diese würde mangels Einigung dann eben ohne Wohnmobil stattfinden müssen. Dann erweckt der Händler teils auch durch die Blume den Eindruck, als sei er mit seinem Vorgehen gerichtlich erfolgreich. Das ist in der Regel nicht richtig. Verbraucher sollen hiermit vermutlich eingeschüchtert werden, um die Mehrforderungen schlicht zu schlucken. Dabei gilt, dass einmal geschlossene Verträge und der in ihnen enthaltene Preis verbindlich ist. Schafft ein Händler keine wirksame Preisanpassungsklausel, gehört es zu seinem wirtschaftlichen Risiko, sollten sich wirklich seine Einkaufspreise erhöhen.

Rat für betroffene Kunden

Werden Sie von La Marca mit einer Preiserhöhung für Ihr bestelltes Wohnmobil konfrontiert, rate ich dazu, zunächst weiteren Kontakt mit dem Händler zu vermeiden und im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung das richtige Vorgehen passend zu Ihrer Vertragssituation zu klären. Das verhindert auch, dass Sie im Falle einer möglichen Einwirkung des Händlers eine unüberlegte Wahl treffen.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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