Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Nicht kategorisiert » AG Berlin-Mitte: HelloFresh muss Schaden nach Guthabenlöschung ersetzen

Urteil Guthaben HelloFresh
  • 19/03/2021

AG Berlin-Mitte: HelloFresh muss Schaden nach Guthabenlöschung ersetzen

Gute Nachrichten für Betroffene, deren Guthaben vom hippen Lebensmittellieferdienst HelloFresh gelöscht wurde (ich berichtete).

Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt HelloFresh zur Zahlung

In einem Urteil des für HelloFresh zuständigen Amtsgerichts Berlin-Mitte kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass meinem Mandanten ein Schadensersatz in Höhe von rund 75% für sein rechtswidrig gelöschtes Kundenwerbungsguthaben zusteht (s. AG Berlin-Mitte Urt. v. 07.12.2020 Az.: 25C 199/20).

Intransparentes Vorgehen

Dabei ist der wesentliche Kritikpunkt von Anfang an, dass HelloFresh hier scheinbar willkürlich und intransparent vorging und Guthaben gelöscht hat. Substantiierter Vortrag fehlte auch im gerichtlichen Verfahren, sodass das AG Berlin-Mitte deutliche Worte gefunden hat:

„Der Kläger warb für die Beklagte Kunden, wofür die Beklagte zunächst entsprechend ihrer AGB eine Gutschrift in Höhe von 330,00 € erteilte, den dahingehenden Vortrag des Klägers hat die Beklagte nicht substantiiert in Abrede gestellt. Insbesondere wurde nicht schlüssig behauptet, dass es sich bei den vom Kläger geworbenen Kunden nicht um Neukunden handelt. Sofern die Beklagte mit Schriftsatz vom 26.11.2020 darlegt, dies sei zweifelhaft, ist dies schon deswegen nicht nachvollziehbar, weil sie ja selbst zunächst ein Guthaben erteilte, dieses jedoch später, bevor der Kläger die Gutschrift einlöste, wieder löschte, Gründe gemäß der AGB der Beklagten, diese Gutschrift wieder zu entziehen, etwa aufgrund einer Veröffentlichung des Gutscheincodes auf einer öffentlichen Plattform durch den Kläger, hat die Beklagte im Verfahren indes auch nicht dargetan, die Löschung stellt damit eine Pflichtverletzung dar. Das Verschulden hierfür wird vermutet, die Beklagte hat die Vermutung auch nicht entkräftet.“

Fazit

Für Betroffene ist klar: Guthaben ist kein jederzeit widerrufliches Geschenk, sondern vielmehr eine Gegenleistung, die von einer vorherigen Leistung (hier einer Kundenwerbung) abhängt. Einseitig und unbegründete Löschungen von Guthaben sind nicht zu dulden und führen dazu, dass das Unternehmen zur Leistung von Schadensersatz in Geld verpflichtet sein kann. Betroffene sollten Ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragAG Frankfurt: Gutscheinlösung bei Event-Tickets verfassungswidrig?
Nächster BeitragLG Düsseldorf: Keine Kosten bei doppelter Anhängigkeit durch Fehler im beA
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Ihre Fluggastrechte beim Streik der Lufthansa

Pilotenstreik bei der Lufthansa: Ihre Rechte aus Entschädigung, Ersatzbeförderung, Hotel und Verpflegung.

AG Frankfurt a.M.: Auch hohe Hotel- Verpflegungs- und Transferkosten muss Lufthansa nach Annullierung erstatten

AG Frankfurt: Auch hohe Auslagen für Hotel, Verpflegung und Transfer sind durch Airlines nach Annullierung zu erstatten, wenn diese angemessen sind.

Schneechaos in Amsterdam: Warum es doch oft eine Entschädigung für Fluggäste geben wird

Schneechaos in Amsterdam: Warum Fluggäste sehr wohl (oft) einen Anspruch auf die Entschädigung bei Annullierung haben, obwohl Airlines das gerne verschweigen.

LG Frankfurt: Mehrere Airlines haften als Gesamtschuldner auf Ersatzbeförderung nach Annullierung

LG Frankfurt: Ersatzbeförderung nach Annullierung ist von allen an der Beförderung beteiligten Airlines geschuldet (und weitere spannende Fragen)

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin