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Home » Nicht kategorisiert » AG Berlin-Mitte: HelloFresh muss Schaden nach Guthabenlöschung ersetzen

Urteil Guthaben HelloFresh
  • 19/03/2021

AG Berlin-Mitte: HelloFresh muss Schaden nach Guthabenlöschung ersetzen

Gute Nachrichten für Betroffene, deren Guthaben vom hippen Lebensmittellieferdienst HelloFresh gelöscht wurde (ich berichtete).

Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt HelloFresh zur Zahlung

In einem Urteil des für HelloFresh zuständigen Amtsgerichts Berlin-Mitte kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass meinem Mandanten ein Schadensersatz in Höhe von rund 75% für sein rechtswidrig gelöschtes Kundenwerbungsguthaben zusteht (s. AG Berlin-Mitte Urt. v. 07.12.2020 Az.: 25C 199/20).

Intransparentes Vorgehen

Dabei ist der wesentliche Kritikpunkt von Anfang an, dass HelloFresh hier scheinbar willkürlich und intransparent vorging und Guthaben gelöscht hat. Substantiierter Vortrag fehlte auch im gerichtlichen Verfahren, sodass das AG Berlin-Mitte deutliche Worte gefunden hat:

„Der Kläger warb für die Beklagte Kunden, wofür die Beklagte zunächst entsprechend ihrer AGB eine Gutschrift in Höhe von 330,00 € erteilte, den dahingehenden Vortrag des Klägers hat die Beklagte nicht substantiiert in Abrede gestellt. Insbesondere wurde nicht schlüssig behauptet, dass es sich bei den vom Kläger geworbenen Kunden nicht um Neukunden handelt. Sofern die Beklagte mit Schriftsatz vom 26.11.2020 darlegt, dies sei zweifelhaft, ist dies schon deswegen nicht nachvollziehbar, weil sie ja selbst zunächst ein Guthaben erteilte, dieses jedoch später, bevor der Kläger die Gutschrift einlöste, wieder löschte, Gründe gemäß der AGB der Beklagten, diese Gutschrift wieder zu entziehen, etwa aufgrund einer Veröffentlichung des Gutscheincodes auf einer öffentlichen Plattform durch den Kläger, hat die Beklagte im Verfahren indes auch nicht dargetan, die Löschung stellt damit eine Pflichtverletzung dar. Das Verschulden hierfür wird vermutet, die Beklagte hat die Vermutung auch nicht entkräftet.“

Fazit

Für Betroffene ist klar: Guthaben ist kein jederzeit widerrufliches Geschenk, sondern vielmehr eine Gegenleistung, die von einer vorherigen Leistung (hier einer Kundenwerbung) abhängt. Einseitig und unbegründete Löschungen von Guthaben sind nicht zu dulden und führen dazu, dass das Unternehmen zur Leistung von Schadensersatz in Geld verpflichtet sein kann. Betroffene sollten Ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen.

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